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Krankengeld für Künstlerinnen und Künstler

mediafon stellt fest:
Freie Künstlerinnen und Publizisten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung über die KSK zum normalen Beitragssatz (>VAR KVBeisatznormal>) pflichtversichert und haben damit Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche.

Wem die Absicherung ab der siebten Woche nicht reicht, der muss einen Wahltarif abschließen, wie ihn alle Krankenkassen neuerdings auch für ein zusätzliches Krankengeld vom 15. bis zum 42. Krankheitstag anbieten müssen. Die Möglichkeit, sich über einen erhöhten Beitrag an die KSK ein "vorgezogenes Krankengeld" zu sichern, gibt es nicht mehr.

Einen solchen Spezialtarif für KSK-Versicherte haben früher auch einzelne private Krankenversicherungen angeboten. Eine normale private Krankentagegeldversicherung scheidet dagegen für diese Lücke jedoch aus, da sie auch nach dem 42. Kalendertag weiter zahlen würde, wenn das gesetzliche Krankengeld einsetzt, und dann eine Doppelzahlung erfolgen müsste, die gesetzlich nicht zugelassen ist.

Von den bisher angebotenen Wahltarifen der gesetzlichen Kassen, die meist sehr teuer sind, können die der AOK Baden-Württemberg und der Barmer als beispielhaft gelten:

  • Die AOK Baden-Württemberg versichert für KSK-Versicherte ein Krankengeld von 70 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens vom 15. bis zum 42. Krankheitstag altersunabhängig für einen Monatsbeitrag von 0,6%. Für ein vorgezogenes Krankengeld von 70 %euro;, was einem gemeldeten Monatseinkommen von 3.000 € entspricht, zahlt man hier also zusätzlich 18,- € im Monat. Diese Mehrausgabe entspricht im Jahr dem Krankengeld für rund drei Tage - wer sie wieder hereinholen will, müsste also jedes Jahr einmal länger als zweieinhalb Wochen am Stück oder alle vier Jahre einmal mindestens vier Wochen am Stück krank sein.
  • Noch günstiger ist der Tarif der Barmer: Sie verlangt für die gleiche Leistung pauschal und unabhängig vom Alter und Einkommen sogar nur 4,80 € im Monat. Da die Barmer einen genauso preiswerten Tarif für unständig Beschäftigte jedoch schon wieder zurückgezogen hat, ist es fraglich, ob dieses Angebot Bestand hat.

Andere Kassen haben ihre Beiträge nach Lebensalter gestaffelt (die Techniker etwa verlangt für den KSK-Tarif je nach Alter zwischen 0,56 und 1,71 Prozent), was nicht gerade dem Solidargedanken der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Oder sie bieten an, ein Krankengeld von weniger als 70 Prozent des bisherigen Einkommens zu versichern, was für KSK-Versicherte - im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbstständigen - alles andere als sinnvoll ist.

Solche Wahltarife müssen KSK-Versicherte direkt mit ihrer Krankenkasse abschließen und auch in voller Höhe allein bezahlen - einen Zuschuss der KSK gibt es dazu nicht.

Wer unsicher ist, ob sich so ein Tarif lohnt, sollte einfach mal wie oben im AOK-Beispiel rekonstruieren, wie oft und wie lange er in den letzten Jahren krank war, und was er dafür hätte bezahlen müssen. Wo der Wahltarif der eigenen Krankenkasse zu teuer ist, kann man ja über den Wechsel zu einer anderen Kasse nachdenken.

(mediafon, 5.10.09) Private Krankentagegeldversicherungen sind fast immer teurer als das gesetzliche Krankengeld für freiwillig Versicherte. Das geht aus einem Test der Zeitschrift Öko-Test hervor, der im Oktober veröffentlicht wurde. mehr...
http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php?id=4ac9fbf02178b&akt=news_versicherungen

 



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