Mindestschutz für unstetig Beschäftigte

Der Deutsche Bundestag macht den Weg für so genannte ‚unstetig Beschäftigte‘ zu einer verkürzten Anwartschaft auf Arbeitslosengeld I (Alg I)frei. Demnach reichen den Betroffenen etwa im Kultur- und Medienbereich unter bestimmten Voraussetzungen künftig sechs Monate Beschäftigungszeit innerhalb von zwei Jahren aus, um einen Anspruch auf Alg I zu erreichen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die unstetige Beschäftigung überwiegend nur kürzer als sechs Wochen andauern darf und die Einkünfte pro Jahr 30.240 Euro nicht übersteigen. Das Gesetz soll für drei Jahre gelten und währenddessen auf seine Wirkung überprüft werden.

Informationsquelle: ver.di



 



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