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Zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Denkmal zur Erinnerung an die Bücherverbrennung vom 10. Mai 1933 auf dem Bebelplatz ruft der berufsverband bildender künstler berlin e.V. alle Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft auf.
Micha Ullman, der Schöpfer des Denkzeichens, ist zur Zeit anläßlich seines 70. Geburtstags mit seinen Werken in zwei Personalausstellungen in Berlin präsent.
Um so mehr muss auf den schändlichen und an Zerstörung gemahnenden Umgang mit dem Denkmal auf dem Bebelplatz durch "Fashion Week", Kunsteislaufbahnen und Tiefgarage hingewiesen werden.
Engagierte Mitbürger haben in dieser Sache eine Petition an das Abgeordnetenhaus gerichtet. Wir bitten Künstlerinnen und Künstler, sich dieser anzuschließen. Dazu können Sie sich das angefügte PDF mit dem Petitionsformular und einem Textbeitrag von Stefanie Endlich, Publizistin für Kunst, Architektur und Stadtgeschichte zum Werk von Micha Ullman, ausdrucken. Senden Sie dieses bitte mit Namen, Adresse und Unterschrift an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, Niederkirchnerstr. 5, 10111 Berlin oder per Fax: 030 23252515, per e-mail an h.elias@gmx.de. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Petitonsschreiben zum Download hier
P E T I T I O N
Zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Denkmal zur Erinnerung an die Bücherverbrennung vom 10. Mai 1933 auf dem Bebelplatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
im März 1995 wurde auf dem Berliner Bebelplatz das Denkmal von Micha Ullman zur Mahnung an die Bücherverbrennung eingeweiht. Die im Boden eingelassene, die versunkene, die leere Bibliothek beansprucht für sich den freien unverstellten Raum des Platzes insgesamt. Es ist nicht hinnehmbar, wenn auf Druck von Senatsseite der Platz für Show- und Vergnügungszwecke freigegeben wird. Das lässt sich auch nicht rechtfertigen, wenn Genehmigungen für solche Veranstaltungen mit Auflagen zum freien Zugang zum Mahnmal verbunden werden. Der gesamte Platz muss der profanen Nutzung entzogen sein, damit die ganze Dimension des Denkmals zu jeder Zeit deutlich werden kann.
Wir sehen Senat und Bezirksamt in der Pflicht, dem Willen des Künstlers Micha Ullman zu folgen, der Veranstaltungen im Umfeld seines Mahnmals nicht grundsätzlich ablehnt, den Bebelplatz aber als Ort des Geistes und der Erinnerung respektiert sehen möchte.
Deshalb fordern wir, dass der Bebelplatz grundsätzlich nicht für kommerzielle Zwecke vergeben werden darf. Bei anderen Nutzungen sollen Genehmigungen nur erteilt werden, wenn der angemessene und würdevolle Umgang mit dem Denkmal von Micha Ullman gewährleistet wird.
Mit der Bitte um sachkundige Prüfung und freundlichen Grüßen
Berlin, den 1. Mai 2009
gez. Dr. Hans Coppi gez. Dr. Bärbel Schindler-Saefkow gez. Ingeborg Simon
aus unserem Archiv:
bbk berlin e.V.
Köthener Straße 44
10963 Berlin
tel 030 230899-0
fax 030 230899-19