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Aktuelle Informationen
Update: Januar 2010

Januar 2010 Die Künstlersozialkasse ändert ihr Prozedere bei Meldenachweisen. Der Abgabesatz für die Mitglieder wird von 4,4% auf 3,9% des Einkommens gesenkt. Im Zuge des Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen von der KSK keinen Nachweis mehr über die Höhe der Versichertenbeiträge. (aus: Berliner Zeitung, 20.01.2010)



Dezember 2009 Der bbk berlin konnte Herrn Nordhausen, Vertreter der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven, für eine Informationsveranstaltung auf der Mitgliederversammlung des bbk berlin am 25. November 2009 gewinnen. Herr Nordhausen ist seit vielen Jahren für die KSK tätig und seit 1992 im Grundsatzbereich, seit 2007 für die Bereiche Auskunft und Beratung zuständig.
Sein Vortrag lautete: Die Künstlersozialkasse (KSK) zwischen Krise und Kontinuität.

„...Die KSK regelt die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ihre Grundlage ist das Künstlersozialversicherungsgesetz, das im wesentlichen 1983 in Kraft getreten ist. Nicht geregelt ist die Unfallversicherung.

Zur KSK ganz kurz: Wir haben seit kurzem eine Servicenummer, da wir pro Tag circa 4000 Anrufe bekommen haben. Das hat den Hintergrund, dass wir mehr Zeit für die Bearbeitung haben, wenn die Anfragen schriftlich kommen. Es ist daher einfacher, wenn Sie sich per E-Mail an uns wenden. Denn die Service-Nummer ist nicht kostenfrei, sie kostet 14 Cent pro Minute.

Die KSK zählt 163.900 Versicherte (Stand Oktober 2009). Ursprünglich waren es einmal 20.000 Versicherte. Der enorme Anstieg der Versichertenzahl ist vor allem dem Ourtsourcing zu verdanken.
Wir ziehen die Beiträge ein und leiten sie an die zuständigen Leistungsträger weiter. Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung. Dort wird der Rentenantrag gestellt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung sind die jeweiligen Versicherungen zuständig...."

Kurzvortrag als Download-pdf


 

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