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PRESSEMITTEILUNG
Selbstgeschaffene Kunstwerke dürfen nicht als Vermögen angerechnet werden
Berlin, den 6.9.05 Die Agentur für Arbeit - JobCenter Berlin Tempelhof-Schöneberg hat am Montag den Entscheid zurückgenommen, zwei Künstlern, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, das Arbeitslosengeld II zu streichen. Die betroffenen Künstler, beide bbk-Mitglieder, hatten unter Inanspruchnahme des bbk-Rechtsschutzes sofort das Sozialgericht eingeschaltet. Als Begründung für seinen Bescheid vom 17.8.05 hatte das Job-Center angegeben, dass selbstgeschaffene Kunstwerke verwertbares und einzusetzendes Vermögen seien. Diese Feststellung steht im Gegensatz zur Lebensrealität vieler Künstlerinnen und Künstler, die ALG II beantragen müssen, weil sie vom Verkauf ihrer Kunstwerke nicht leben können. Bernhard Kotowski, Geschäftsführer des bbk berlins dazu: „Der vorliegende Fall zeigt, dass die Jobcenter klare Vorgaben für den Umgang mit Künstlern brauchen, die ALG II beantragen. Es kann nicht vom Engagement der Betroffenen und ihrer Interessensverbände abhängen, ob erfolgreich verhindert werden kann, dass Künstlern die Zahlung von ALG II verwehrt wird.“ Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bernhard Kotowski, Geschäftsführer des bbk berlin Tel. 030/23089929 | |||||
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