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ALG II hindert Künstler an ihrer Berufsausübung
Bildende Künstlerinnen und Künstler werden bei Bezug von ALG II geradezu existenzbedrohend geschädigt. Dabei muß man von folgender Grundvoraussetzung ausgehen: 1. Künstlerinnen und Künstler sind nicht abhängig beschäftigt. Sie müssen sich keinen Arbeitsplatz, der in Unternehmen vorhanden und ausfinanziert ist, suchen. 2. Künstler haben sich bereits einen Arbeitsplatz selbst geschaffen und ihn selbst finanziert. 3. Sie haben auch Arbeit und müssen sie sich nicht erst suchen. Sie sind ihr eigener Auftraggeber und arbeiten im Selbstauftrag. 4. Sie haben auch einen Beruf, in dem sie grundsätzlich für ihr Auskommen sorgen können, wenngleich nicht immer und zu jeder Zeit. Diese Tatsachen werden von der Arbeitsagentur – obwohl mehrfach nachdrücklich darauf hingewiesen – nicht zur Kenntnis genommen und nicht berücksichtigt. a) dass man Bildenden Künstlern ihre Arbeitsgrundlage entzieht, indem man ihnen die Finanzierung ihrer Ateliers ( Arbeitsplätze) unmöglich macht. b) Im Unterschied zu unselbständig Beschäftigten nimmt man so billigend und bewusst in Kauf, dass der Berufsgruppe der Bildenden Künstlerinnen und Künstler die weitere Ausübung ihres Berufs unmöglich gemacht wird und damit auch spätere Einkunftsmöglichkeiten vernichtet werden. Das ist das genaue Gegenteil dessen, was Aufgabe der Agentur für Arbeit wäre. d) Hinsichtlich der Übung der Agentur für Arbeit Künstlerinnen und Künstler, die – wie beschrieben – ihren Beruf ausüben, in MAE-Jobs zu stecken, wird die Kunstvernichtung noch verstärkt: Künstlerinnen und Künstlern wird zusätzlich die Zeit gestohlen, in ihrem Beruf weiter zu arbeiten. Der anspruchsvolle Beruf des Künstlers kann nicht nach "Feierabend" ausgeübt werden. Ebenso wenig können nennenswerte eigene Einkünfte nach "Feierabend" oder so einfach nebenbei erzielt werden. e) In naher Zukunft droht all jenen Künstlerinnen und Künstlern auch noch der Rauswurf aus ihren zu großen Wohnungen, weil sie in ihnen beruflich arbeiten und sie z.T. als Atelier nutzen. Das Abschieben von Künstlerinnen und Künstlern, die ihren Beruf ausüben, in MAE-Jobs hat zu unterbleiben. Hierzu sind besondere politische Lösungen zu erarbeiten. Die Künstlerinnen und Künstler erwarten zurecht einen entsprechenden Nachteilsausgleich. Herbert Mondry | |||||
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