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ALG II hindert Künstler an ihrer Berufsausübung

Bildende Künstlerinnen und Künstler werden bei Bezug von ALG II geradezu existenzbedrohend geschädigt. Dabei muß man von folgender Grundvoraussetzung ausgehen:

1. Künstlerinnen und Künstler sind nicht abhängig beschäftigt. Sie müssen sich keinen Arbeitsplatz, der in Unternehmen vorhanden und ausfinanziert ist, suchen.

2. Künstler haben sich bereits einen Arbeitsplatz selbst geschaffen und ihn selbst finanziert.

3. Sie haben auch Arbeit und müssen sie sich nicht erst suchen. Sie sind ihr eigener Auftraggeber und arbeiten im Selbstauftrag.

4. Sie haben auch einen Beruf, in dem sie grundsätzlich für ihr Auskommen sorgen können, wenngleich nicht immer und zu jeder Zeit.

Diese Tatsachen werden von der Arbeitsagentur – obwohl mehrfach nachdrücklich darauf hingewiesen – nicht zur Kenntnis genommen und nicht berücksichtigt.
Für Künstlerinnen und Künstler entstehen deshalb durch die Agentur für Arbeit besondere Nachteile, die die Existenz der Berufsgruppe gefährden können.
Diese bestehen im wesentlichen darin,

a) dass man Bildenden Künstlern ihre Arbeitsgrundlage entzieht, indem man ihnen die Finanzierung ihrer Ateliers ( Arbeitsplätze) unmöglich macht.
Sie können diese – bei Empfang von ALGII – weder aus eigenen Einnahmen finanzieren, weil diese ja auf das Sozialgeld angerechnet werden, noch werden ihre Arbeitsplätze alternativ in irgend einer Weise gehalten oder gefördert. Im Unterschied dazu wird Beschäftigungsgesellschaften, die Arbeitnehmern auch nur vorübergehend einen Arbeitsplatz anbieten, verhältnismäßig viel Geld bezahlt.

b) Im Unterschied zu unselbständig Beschäftigten nimmt man so billigend und bewusst in Kauf, dass der Berufsgruppe der Bildenden Künstlerinnen und Künstler die weitere Ausübung ihres Berufs unmöglich gemacht wird und damit auch spätere Einkunftsmöglichkeiten vernichtet werden. Das ist das genaue Gegenteil dessen, was Aufgabe der Agentur für Arbeit wäre.
c) Dies ist nicht nur ökonomisch kontraproduktiv und vernichtet teuer ausgebildetes sogenanntes "Humankapital", es ist damit auch verbunden die nachträgliche Entwertung der Ausbildungskosten von Künstlerinnen und Künstlern. Es kommt schließlich und zuletzt auch noch eine durch nichts vertretbare Kulturvernichtung hinzu. Dies war und ist nicht Aufgabe der Agentur für Arbeit.

d) Hinsichtlich der Übung der Agentur für Arbeit Künstlerinnen und Künstler, die – wie beschrieben – ihren Beruf ausüben, in MAE-Jobs zu stecken, wird die Kunstvernichtung noch verstärkt: Künstlerinnen und Künstlern wird zusätzlich die Zeit gestohlen, in ihrem Beruf weiter zu arbeiten. Der anspruchsvolle Beruf des Künstlers kann nicht nach "Feierabend" ausgeübt werden. Ebenso wenig können nennenswerte eigene Einkünfte nach "Feierabend" oder so einfach nebenbei erzielt werden.

e) In naher Zukunft droht all jenen Künstlerinnen und Künstlern auch noch der Rauswurf aus ihren zu großen Wohnungen, weil sie in ihnen beruflich arbeiten und sie z.T. als Atelier nutzen.
Diese besonders gravierenden Nachteile, die Künstlerinnen und Künstler durch Maßnahmen der Agentur für Arbeit erleiden, erfordern besondere Lösungen. Die Arbeitsräume von Künstlerinnen und Künstlern dürfen nicht weiter zerstört werden.
Vielmehr ist alles zu unternehmen, dass sie erhalten bleiben. Auch der drohende Rauswurf von Künstlerinnen und Künstlern, die in großen Wohnungen arbeiten, ist rechtzeitig zu verhindern.

Das Abschieben von Künstlerinnen und Künstlern, die ihren Beruf ausüben, in MAE-Jobs hat zu unterbleiben. Hierzu sind besondere politische Lösungen zu erarbeiten. Die Künstlerinnen und Künstler erwarten zurecht einen entsprechenden Nachteilsausgleich.

Herbert Mondry