Senatskulturverwaltung - Stipendien und Kulturförderung (allg. Information - laufend)
Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop (zwischen 17. Mai + 31. Juli 2010)
Märkisches Stipendium für "Plastik im kleinen Format" (17. September 2010)
Stipendium des Künstlerhaus Lauenburg (30. September 2010)
Franz-Hecker-Stipendium (30. September 2010)
STIPENDIUM FÜR LITHOGRAFIE (30. Oktober 2010)
artgrant Kunstförderung (31. Oktober 2010)
Kunstfonds Bonn: Stipendien und Projektförderung (jährlich 31. Oktober)
Künstleraufenthalt Salzau (jährlich 31.10.)
AKADEMIE SCHLOSS SOLITUDE AUFENTHALTSSTIPENDIUM (31. Oktober 2010)
Bildkunst Projektförderungen für Fotografen und Designer (jährlich 15. November + 15. Mai)
Jahresstipendium in der Trittauer Wassermühle (jährlich 07. Januar)
Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom, Casa Baldi in Olevano Romano, Deutsches
Studienzentrum in Venedig, Cité Internationale des Arts in Paris (jährlich 15. Januar)
Künstler-Stipendien Wiesbaden (jährlich 30. Juni)
Lepsien Art Foundation - Internationales Förderprogramm (jährlich 10. Juli)
Balmoral Anwesenheitsstipendien für Bildende Künstler (jährlich Juli)
Balmoral Projektstipendium für Bildende Künstler (jährlich Juli)
Salzwedel-Stipendium (jährlich 15. Juli)
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Senatskulturverwaltung - Stipendien und Kulturförderung
Auf der Seite der Berliner Senatskultrverwaltung stehen Ausschreibungen und Anträge für folgende Bereich als pdf zum Download zur Verfügung:
1. Projektförderungen
2. Katalog-/CD-Rom-Förderung
3. Arbeitsstipendien - für das Jahr 2010: Nur persönliche Abgabe der Anträge! im Februar 2010
4. Internationaler Kulturausstauch
5. Künstlerinnenförderung
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/kalender.html
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Aufenthalts-, Projekt- und Austauschstipendien sowie Workshop-Förderungen
Das Künstlerhaus Lukas ermöglicht alle zwei Jahre bis zu 135 Stipendien für Arbeitsaufenthalte im Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop und für die Orte seiner Austauschpartner in den Ostseeanrainer- staaten und Nordeuropa. Die Ausschreibung für die Stipendien erfolgt alle zwei Jahre, in der Regel in der Zeit zwischen Mai und Juli.
Voraussichtlich können Sie sich in der Zeit vom 17. Mai bis 31. Juli 2010 für ein Stipendium in den Jahren 2011 und 2012 bewerben. Informationen siehe http://www.kuenstlerhaus-lukas.de/?Ausschreibungen
Bewerbungen: voraussichtlich zwischen 17. Mai bis 31. Juli 2010
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Märkisches Stipendium
Das Märkische Stipendium ist diesmal für „Plastik im kleinen Format" ausgeschrieben. Die Stadt Iserlohn stellt ein Atelier (ca. 80 m2) mit einfacher Wohnmöglichkeit im Künstlerdorf Maste-Barendorf kostenlos zur Verfügung, das auf Wunsch genutzt werden kann. Es besteht aber keine Residenzpflicht. Stipendienhöhe: 12.000 Euro in monatlichen Teilbeträgen. Neben dem Märkischen Stipendium kann einer der für die Ausstellung einjurierten Teilnehmer den officeXperts Kunstaward gewinnen (2.500 Euro)vergeben. Über die Vergabe des Award entscheiden die Auslober (neun ortsansässige Firmen).
Bewerben kann sich, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder seit mindestens zwei Jahren in Deutschland lebt. Die Professoren der deutschen Hochschulen für Bildende Kunst können einen Bewerber als geeignet benennen. Die Ausschreibung richtet sich an Studierende und Absolventen gleichermaßen. Der Abschluß sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Einzureichen ist neben den üblichen Unterlagen (Vita) eine beschriftete CD-ROM mit max. 10 Abbildungen: Auflösung 13 x 18cm, 180 dpi, jpg-Format, einschließlich Titel und Größenangaben. Auflösung und Dateiformat sind vorgeschrieben. Davon abweichende Formate finden keine Berücksichtigung. Deadline: 17. September 2010. Adresse: Märkische Kulturkonferenz e. V., Bismarckstr. 15, 58762 Altena.
http://www.maerkischer-kreis.de/kultur/MKK/Ausschreibung_Kunst.php
Einsendeschluss: 17. September 2010
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Stipendium des Künstlerhaus Lauenburg
Das Künstlerhaus Lauenburg/Elbe schreibt für das Land Schleswig-Holstein drei Stipendien in folgenden möglichen Bereichen aus: Graphik // Malerei // Photographie // Neue Medien / Installation Das Stipendium beträgt 6 Monate. Es beginnt am 1. Mai 2010 und endet am 31. Oktober 2010.
Das Wohn- und Arbeitsstipendium beinhaltet freie Wohnungs- und Ateliernutzung. Jeder Stipendiat erhält während des Aufenthaltes im Künstlerhaus monatlich € 700 netto zur Bestreitung des Lebensunterhaltes abzgl. Stromkosten für Wohnung und Atelier (ca. 20 € monatlich).
Für die Einzelausstellungen (pro Stipendiat jeweils eine) wird ein Zuschuß gewährt. Das Künstlerhaus soll der Öffentlichkeit durch wechselnde Ausstellungen zugänglich gemacht werden. Wir gehen davon aus, daß der weit überwiegende Teil des Stipendiums in Lauenburg verbracht und die Verantwortung für die Galerie übernommen wird.
Von den Stipendiaten wird während ihres Aufenthaltes im Künstlerhaus jeweils eine Einzelaus-stellung und ein Künstlergespräch erwartet, so wie eine gemeinsame Vernissage und Finissage.
Weiterhin besteht der Wunsch nach Beteiligung der Stipendiaten an Projekten zur Förderung von Kunst und Kultur als pädagogischem Auftrag, z.B. in Kooperation mit Schulen, Jugendzentren etc.
Um Aufnahme in das Künstlerhaus Lauenburg können sich professionelle deutsche und internationale Künstler_innen bewerben.
Sie fügen die folgenden Unterlagen bei:
● Motivationsschreiben und Projektidee für die Zeit Ihres Stipendiums
● tabellarische Biografie und ein Foto
● Auswahl von ca. 12 Bildern / CD (JPEG-Format) möglichst neuerer Werke mit Werkname, Kurzbeschreibung und Originalgröße der einzelnen Bilder bei, nicht größer als Format DIN B4
● Kataloge, Kritiken, Aufsätze, Photodokument zum Beleg Ihrer künstlerischen Arbeit
● Für eine gewünschte Rücksendung Ihrer Bewerbung legen Sie bitte einen adressierten
und frankierten Rückumschlag bei.
Kandidaten richten ihre Bewerbung formlos unter dem Stichwort „Stipendium Künstlerhaus" an die
Stadt Lauenburg/Elbe
Amt für Ordnung und Kultur
Amtsplatz 4
21481 Lauenburg/Elbe
http://www.kuenstlerhaus-lauenburg.de/doku.php?id=service:stipendien
Einsendeschluss: 30. September 2010
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Franz-Hecker-Stipendium
Das Franz-Hecker-Stipendium ist für Malerei, Fotografie, Bildhauerei und Grafik ausgelobt. Altersgrenze: 35 Jahre. Preissumme: 5.000 Euro. Der Stipendiat soll sich drei Monate lang „überwiegend" vor Ort im Stift Börsel aufhalten.
Kontakt: Vorstand der Kreissparkasse Bersenbrück, Lindenstr. 4, 49593 Bersenbrück, Tel. 05439-63212.
www.ksk-bersenbrueck.de
Einsendeschluss: 30. September 2010
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STIPENDIUM FÜR LITHOGRAFIE
Werkstatt für künstlerische Druckgrafik im Künstlerhaus am Lenbachplatz 8 in 80333 München
Das Münchner Künstlerhaus vergibt für das Jahr 2011 fünf, zweimonatige Stipendien für Lithografie.
Künstler können kostenfrei die Werkstatt STEINDRUCK MÜNCHEN nutzen und erhalten eine kostenfreie Unterbringung, Materialien wie Farbe, Tuschen, Kreiden, et.c. werden gestellt, Papier kann in der Werkstatt zum Selbstkostenpreis gekauft werden. Das Stipendium endet mit einer kleinen Ausstellung in den Werkstatträumen. Das Münchner Künstlerhaus liegt im Zentrum Münchens zentral und leicht erreichbar.
Voraussetzung für eine Bewerbung sind ein künstlerischer Werdegang und Kenntnisse in der lithografischen Drucktechnik auf Stein. Die Werkstatt ist mit zwei elektrischen und zwei Handpressen ausgestattet. Es können Druckbildformate bis 120cm/90cm realisiert werden.
Bewerbungsunterlagen: CV, Kataloge, oder repräsentative Fotos von Lithografien, b.z.w. von Arbeiten, die ein Projekt in der Werkstatt veranschaulichen, mit ausreichend frankiertem und adressiertem Rückumschlag werden zurückgesendet. Wichtig!! Bitte keine Originale einsenden!!
STEINDRUCK MÜNCHEN
z.Hd. Tom Kristen
im Münchner Künstlerhaus am Lenbachplatz
Lenbachplatz 8
80333 München
Deutschland
http://www.druckgrafik.de/de/ea/li_stipendiaten.html
Einsendeschluss: 30. Oktober 2010
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artgrant Kunstförderung
Die artgrant Kunstförderung unterstützt besonders begabte Bildende KünstlerInnen und KunststudentenInnen mit Wohnsitz in Deutschland. Um eine Förderung können sich Kunstschaffende jeden Alters bewerben.
Schwerpunkt ist die allgemeine Förderung künstlerischen Schaffens (Arbeitsstipendium).
Die Entscheidung über die Förderung fällt der Vorstand der artgrant Kunstförderung und eine Fachjury.
Ausgelobt wird je ein Förderpreis vom € 4000,- und ein Nachwuchspreis von € 1.000,-.
Anträge können vom 1. Juli - 31. Oktober 2010 ( Poststempel ) gestellt werden. Bewerbungen per e-Mail müssen bis 31. Oktober 2010, 12:00 unter bewerbung@artgrant.de eingegangen sein.
Für den Antrag muss das aktuelle Bewerbungsformular verwendet werden, das auf www.artgrant.de unter „Bewerbung" herunter geladen werden kann. Formlose Anträge werden nicht geprüft. Jedem Antrag ist beizulegen:
- 1. Das ausgefüllte Bewerbungsformular
- 2. Eine Künstlervita mit Ausstellungen, ggf. Preise, Stipendien (Max. eine DINA 4 Seite).
- 3. Dokumentation des künstlerischen Schaffens: 5 - 10 aussagekräftige Abbildungen (max. DIN A4) oder max. 1 Katalog (max. im DIN A4 Format) oder digitale Datenträger CDs, DVDs ( Videos max. 15 Min.), USB Speicherkarten. Bewerbungen per e-Mail dürfen das Datenvolumen von max. 5 MB nicht überschreiten.
- 4. Nachweis über die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr
- 5. ( z.B. Kopie des Überweisungsscheins)
Der Antrag kann nur berücksichtigt werden, wenn für die Bearbeitung der Unterlagen € 18,- unter Angabe des Bewerbernamens auf folgendes Konto überwiesen wurden:
artconsul OHG
Konto: 7000771 // BLZ: 70070024 , Deutsche Bank München
IBAN DE07 7007 0024 0700 0771 00 // BIC: DEUTDEDBMUC
Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur gegen Nachfrage, da wir an einer langfristigen Zusammenarbeit mit ausgewählten KünstlernInnen interessiert sind. Eine Förderung erfolgt gemäß einer schriftlichen Fördervereinbarung zwischen Destinatär und der artconsul OHG. Bitte senden Sie Ihre
Unterlagen per Post an:
artconsul OHG
artgrant Kunstförderung
Rüdesheimerstrasse 11
80686 München
Download pdf artgrant_Bewerbung
Einsendeschluss: 31. Oktober 2010
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Stipendien und Projektförderung in 2011 für bildende Künstlerinnen und Künstler
Stiftung Kunstfonds Bonn
Neu: Eine Bewerbung ist nur alle zwei Jahre zulässig.
Bildende Künstlerinnen und Künstler können sich bei der Stiftung Kunstfonds um ein Arbeitsstipendium (16.000 Euro) oder um einen Projektkostenzuschuss bis maximal 25.000 Euro bewerben. Außerdem stehen Mittel für Einzelkataloge und die Erarbeitung von Werkverzeichnissen zur Verfügung. Anträge können nur bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland stellen.
Die Jury wird ihre Entscheidung im Februar 2011 treffen.
Die Stiftung Kunstfonds ist einer der Bundeskulturförderfonds und wird finanziert von der Kulturstiftung des Bundes und der VG Bild-Kunst.
Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es unter: www.kunstfonds.de oder in der
Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds, Telefon 0228 91534-11 und -66.
Stiftung Kunstfonds zur Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst
Weberstraße 61, 53113 Bonn
Telefon 0228.9153411
info@kunstfonds.de
www.kunstfonds.de
Einsendeschluss: 31. Oktober 2010 (Posteingang!)
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Künstleraufenthalt Salzau
Das Landeskulturzentrum Salzau, gelegen nahe dem Selenter See in der Holsteinischen Schweiz lädt Künstlerinnen und Künstler ein, sich für einen mehrwöchigen projektbezogenen Arbeitsaufenthalt zu bewerben. Die Werkstätten - Lithographie und Radierung - stehen frei zur Nutzung, wie die Unterkunft.
Landeskulturzentrum Salzau Betriebs-gGmbH
24256 Salzau (Fargau-Pratjau)
Tel.: 0049 (0)4303 -18165
Fax: 0049 (0)4303/18-164
E-Mail: Imke.spannuth@kulturzentrum-salzau.de
www.kulturzentrum-salzau.de
Bewerbung: 31.10. jährlich
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Die Akademie Schloss Solitude fördert junge Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftler/Manager ausschließlich durch Aufenthaltsstipendien. Die Ausschreibung beginnt am 1. Juli 2010 und endet am 31. Oktober 2010. Nur in diesem Zeitraum können Bewerbungsformulare erworben werden.
Bewerbungsvoraussetzungen für ein Aufenthaltsstipendium:
* Sie sind nicht älter als 35 Jahre oder Ihr Studienabschluss liegt nicht länger als fünf Jahre zurück.
* Sie haben Ihr Studium abgeschlossen.
* Einige wenige Stipendien werden ohne Altersbegrenzung vergeben. Die Entscheidung trifft alleine der zuständige Juror.
* Sie möchten sich als Künstlergruppe bewerben? Dann hat jedes Gruppenmitglied unter dem eigenen Namen ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Die verschiedenen Bewerbungsformulare müssen jedoch in einer gemeinsamen Sendung mit den gemeinsamen Arbeitsproben eingereicht werden.
* Sprachkenntnisse in einer der drei Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch werden vorausgesetzt.
* Das Solitude-Stipendium ist ein Aufenthaltsstipendium. Mindestens zwei Drittel des Stipendienzeitraums müssen an der Akademie verbracht werden.
* Gutachten oder Referenzen sind nicht erforderlich.
* Bedingung für die Bewerbung ist die Registrierung und die Bezahlung der Bewerbungspauschale von 15,- Euro (ohne Rücksendung der Arbeitsproben) oder 20,- Euro (mit Rücksendung der Arbeitsproben). Die Pauschale muß nur von Bewerbern aus Industrieländern bezahlt werden. Leistungen:* Stipendien werden in der Regel für eine Dauer von drei bis zwölf Monaten vergeben.
* Stipendien: bei freier Logis monatlich mit 1.000,- Euro, ab Herbst 2011 mit 1.100,- Euro.
* möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio (inkl. Strom, Wasser, Heizung).
* Es werden einmalig Reisekosten für An- und Abreise erstattet.
* Die Studios sind in ihrer Größe und Ausstattung in der Regel nur für eine Person ausgerichtet.
* hauseigene Werkstätten (Holz und Metall)
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Angela Butterstein
Akademie Schloss Solitude
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Solitude 3
70197 Stuttgart
Tel +49 (0)711-99619-471
Fax +49 (0)711-99619-50
http://www.akademie-solitude.de
http://www.twitter.com/SolitudeNetwork
http://www.facebook.com/pages/Akademie-Schloss-Solitude/153146812517
Einsendeschluss: 31. Oktober 2010 (Poststempel).
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Bildkunst Projektförderungen für Fotografen und Designer
Urheber aus dem Bereich Foto und Design mit ständigem Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland können sich beim Kulturwerk der VG BILD-KUNST um die Förderung eines Projektes im Bereich Fotografie und Design bewerben. Die Fördersumme kann bis zu 49 % der Projektkosten, jedoch höchstens 8.000 Euro betragen.
Bei der Förderung kann es sich um die eigentliche fotografische Arbeit handeln, aber auch um Ausstellungen, Kataloge und Festivals. Gefördert werden nur professionelle Projekte, Studenten- und Amateurarbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Bei der Förderung soll es auch darum gehen, Projekte realisieren zu helfen, für die es auf dem kommerziell ausgerichteten Markt ansonsten kaum Chancen gibt. Auf diese Weise möchte das Kulturwerk mithelfen, dass wichtige Themen überhaupt noch fotografiert werden. Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags beim Kulturwerk der VG BILD-KUNST in Bonn. Jeder Bewerber kann nur einen Antrag pro Kalenderjahr stellen. Die wiederholte Förderung ist nach vier Jahren (einschließlich des Förderjahres) zulässig. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Die geförderten Projekte dürfen erst nach der Bewilligung durch die Förderkommission des Kulturwerks der VG BILD-KUNST beginnen, Publikationen erst nach dem Entscheid der Förderkommission in Druck gehen. Die Förderung von Studierenden ist ausgeschlossen.
Zur Antragstellung werden Formulare benötigt, die beim Kulturwerk in Bonn und im Büro Berlin der VG BILD-KUNST angefordert werden können; formlose Anträge werden nicht geprüft.
Kulturwerk der VG BILD-KUNST GmbH
Ansprechpartner:
Dr. Britta Klöpfer, Reinhard Meyer
Weberstr. 61
53113 Bonn
Tel. 0228 915 34 13
http://www.bildkunst.de
Antragsfristen für die Projektförderungen (BG II) durch das Kulturwerk der VG BILD-KUNST sind der 15. November und der 15. Mai (Posteingang in Bonn!).
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Jahresstipendium in der Trittauer Wassermühle - Kulturstiftung Stormarn
seit 1992 schreibt die Sparkassen-Kulturstsiftung Stormarn der Sparkasse Holstein ein Jahres-stipendium für bildende Künstlerinnen und Künstler in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern aus. In Frage kommen Bewerbungen aus den Sparten Malerei, Grafik, Fotografie, Bildhauerei und neue Medien mit abgeschlossener Ausbildung. Das Stipendium beinhaltet freies Wohnen in einer ca. 70 qm großen Wohnung in der Trittauer Wassermühle und ist dotiert mit 800 Euro monatlich, Wohnnebenkosten werden nicht getragen. Dem/der Stipendiat/in steht ein Atelier im Atelierhaus in Trittau zur Verfügung Zum Abschluss des Stipendiums wird eine Präsentation der neuesten Arbeiten erwartet. Ein begleitender Katalog wird finanziert. Ausstellungsräume sind vorhanden.
1. Das Wohn- und Arbeitsstipendium dauert vom 1.5. bis 30.4. Eine Verlängerung oder Verkürzung ist nicht möglich. Das Stipendium wird gefördert mit 800 € monatlich, das Wohnen ist mietfrei, Wohnnebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Telefon sind nicht enthalten.
2. Die Wohnung, ca. 70 qm, befindet sich im 1. Obergeschoss. Arbeitsmöglichkeiten stehen im Dachobergeschoss und ein Atelier im Atelierhaus zur Verfügung.
3. Während des Stipendium wird Präsenz in der Wohnung erwartet und eine Abwesenheit von maximal sieben Tagen im Monat geduldet. Um Missverständnissen vorzubeugen, wird um vorherige Mitteilung an den kulturellen Geschäftsführer der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn gebeten. Ein längerer auswärtiger Aufenthalt ist mindestens zwei Wochen vorher mit dem kulturellen Geschäftsführer abzustimmen.
4. Zum Abschluss wird im März/April eine Präsentation der während des Stipendiums geschaffenen künstlerischen Arbeiten erwartet. Die Ausstellung wird finanziell gefördert. Räumlichkeiten stehen nach Absprache zur Verfügung.
Über die Auswahl der Stipendiaten entscheidet auf Vorschlag einer Fachjury das Kuratorium der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn. Der Fachjury gehören an: der Stipendiat bzw. die Stipendiatin des Vorjahres sowie je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des BBK und der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein, der Stormarner Künstlerinitiative, des Kuratoriums und der kulturelle Geschäftsführer der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn.
Die Bewerbung muss folgendes enthalten:
* kurzes Bewerbungsschreiben mit allen aktuellen Daten
* Biografie mit beruflichem/künstlerischen Werdegang
* Ausstellungsverzeichnis
* 6 bis max. 10 nummerierte und mit Namen gekennzeichnete Dias oder Fotos von Arbeitsproben mit separater Kurzbeschreibung (Werkname, Originalgröße, Material etc.)
* Kataloge und/oder Texte zur künstlerischen Arbeit
* frankierter Rückumschlag
Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn
kultureller Geschäftsführer Dr. Johannes Spallek
Mommsenstr. 14
23843 Bad Oldesloe
http://www.kulturstiftung-stormarn.de/stipendien/stipendium_wassermuehle/index.html
Einsendeschluss: 07. Januar eines jeden Jahres
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Studienaufenthalt in der Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom oder der Casa Baldi in Olevano Romano
Durch Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom (ein Jahr) oder der Casa Baldi in Olevano Romano (drei oder sechs Monate) wird außergewöhnlich qualifizierten und begabten Künstlerinnen und Künstlern der Sparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik (Komposition) die Möglichkeit gegeben, sich eingebunden in das römische und italienische Kulturleben künstlerisch weiterzuentwickeln.
- Casa Baldi in Olevano Romano bei Rom
Stipendiendauer 3 Monate
Barstipendium: 2.500 Euro monatlich
Wohnraum mit Atelier wird kostenlos gestellt
Individuelles Förderprogramm
Unabhängige Fachjury bei der Kulturstiftung der Länder
Teilnahmebedingungen:
- Als Künstler/in bereits öffentlich anerkannt
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens zwei Jahren 1. Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland
- Grundkenntnisse der italienischen Sprache
- Das Auswahlverfahren ist zweistufig; die Vorauswahl findet bei den für die Kunstförderung zuständigen Behörden des Landes statt. Der Studienaufenthalt bietet die Möglichkeit - vernetzt mit der Kulturszene in Rom und Italien -, sich künstlerisch weiter zu entwickeln. Die Stipendiaten sind verpflichtet, während der Dauer der Studienzeit in Italien präsent zu sein.
- Cité Internationale des Arts in Paris
Das Arbeitsstipendium richtet sich an Nachwuchskünstler mit Grundkenntnissen der französischen Sprache
Stipendiendauer 6 Monate
Barstipendium: 1.500 Euro monatlich
Wohnraum mit Atelier wird kostenlos gestellt
unabhängige Fachjury bei der Kulturstiftung der Länder
Teilnahmebedingung:
- Als Künstler/Künstlerin bereits öffentlich anerkannt
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens zwei Jahren 1. Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland
- Ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache erforderlich
- Der Studienaufenthalt bietet die Möglichkeit, sich künstlerisch weiter zu entwickeln. Die Stipendiaten sind verpflichtet, während der Studienzeit in Frankreich präsent zu sein.
- Deutsche Akademie Rom Villa Massimo
Außergewöhnlich qualifizierte und begabte, vorrangig jüngere Künstlerinnen und Künstler, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind.
Stipendiendauer: 11 Monate
Barstipendium: 2.500 Euro monatlich
Wohnraum mit Atelier wird kostenlos gestellt
individuelles Förderprogramm
unabhängige Fachjury bei der Kulturstiftung der Länder
Teilnahmebedingungen:
- Als Künstler/in bereits öffentlich anerkannt.
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 2 Jahren 1. Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland
- Grundkenntnisse der italienischen Sprache
- Das Auswahlverfahren ist zweistufig; die Vorauswahl findet bei der für die Kunstförderung zuständigen Behörde der Länder statt. Der Studienaufenthalt bietet die Möglichkeit, - vernetzt mit der Kulturszene in Rom und Italien - sich künstlerisch weiter zu entwickeln.
- Die Stipendiaten sind verpflichtet, während der Dauer der Studienzeit in Italien präsent zu sein.
- Deutsches Studienzentrum in Venedig
hochbegabte Künstler/innen werden gefördert
Das Studienzentrum in Venedig ist eine vorwiegend interdisziplinäre wissenschaftliche Einrichtung, zugleich fördert es Aufenthalte junger Künstler/innen, deren Schaffen einen Bezug zu Venedig aufweist.
- freie Unterkunft und ein pauschales Barstipendium (inklusive
Reise-/Transport-/Materialkosten) des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien gewährt (monatlich 1.500 €)
Künstlerinnen und Künstler, die die Voraussetzungen für ein Stipendium erfüllen, können sich mit den erbetenen Unterlagen bei der für die Kunstförderung zuständigen Behörde ihres Landes bis spätestens zum 15.1. für einen Studienaufenthalt im folgenden Jahr bewerben.
Alle Bewerbungsunterlagen sowie Informationen zu den Auswahlgrundsätzen und zur Neukonzeption der Villa Massimo finden Sie hier im PDF-Format:
Informationsblatt zum Studienaufenthalt in der Deutschen Akademie Villa Massimo
Bundeseinheitlicher Bewerbungsbogen für einen Studienaufenthalt
(ebenso für: Deutsches Studienzentrum in Venedig und Cité Internationale des Arts in Paris)
Anhang 1 (Bildende Kunst) zum Bewerbungsbogen
Auswahlgrundsätze
Anlage 1 zu den Auswahlgrundsätzen
Anlage 2 zu den Auswahlgrundsätzen
Anlage 3 zu den Auswahlgrundsätzen
Einsendeschluss: 15. Januar eines jeden Jahres
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Künstler-Stipendien Wiesbaden
Der Verein vergibt im Jahr zwei Stipendien an Künstler aus aller Welt für jeweils vier Monate im städtischen Stipendiatenatelier im Kunsthaus Wiesbaden mietfrei zu wohnen und zu arbeiten. Es besteht Anwesenheitspflicht. Die Stipendien sind zur Zeit dotiert mit monatlich Euro 1.250. Strom, Wasser, Heizung sind kostenfrei. Ein Internetanschluss ist vorhanden.
Am Ende des viermonatigen Aufenthaltes müssen die Stipendiaten ihre in Wiesbaden entstandenen Arbeiten in einer Einzelausstellung im Bellevue-Saal präsentieren. Das Ausstellungsvorhaben wird gegen entsprechende Belege mit bis zu Euro 1.500 unterstützt. Die Ausstellung wird in einem sechsseitigen Faltblattkatalog (DIN A4) dokumentiert, der vom Verein finanziert wird.
Verein zur Förderung künstlerischer Projekte e.V.
Am Fort Weisenau 22
55130 Mainz
Telefon und Fax 0 61 31 / 89 13 35
vorstand(at)kunstverein-bellevue-saal.de
http://www.kunstverein-bellevue-saal.de/stipendium/
Einsendeschluss: jährlich 30. Juni (Poststempel) für das jeweilige Folgejahr
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Lepsien Art Foundation - Internationales Förderprogramm
Eine Förderung kann nur dann sinnhaft und effektiv sein, wenn Sie an den wirklichen Bedürfnissen und Interessen der Künstler/-in ansetzt und die Entwicklung sich daran orientiert. Hier geht es sicher nicht nur um monetäre Aspekte, sondern um Inhalte, Austausch, Rahmenbedingungen, künstlerische Arbeit, das Beschreiten neuer Wege, Ausstellungen, Publikationen usw.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein abgeschlossenes Studium an einer anerkannten Hochschule vorweisen und in ihrer Disziplin bereits erste öffentliche Anerkennung gefunden haben (z.B. Ausstellungen, Publikationen o.ä.). Studierende sind von einer Teilnahme am Förderprogramm ausgeschlossen. Das Förderprogramm läuft insgesamt 12 Monate (2 Semester). Die Förderung umfasst neben geförderten Atelierräumen in Düsseldorf mit optimalen Arbeitsbedingungen die Möglichkeit, sich an Veröffentlichungen, Editionen und Veranstaltungen der Lepsien Art Foundation zu beteiligen, insbesondere an der Abschlusspräsentation der während des Förderprogramms entstandenen Werke.
Das Ausschreibungsverfahren für die Förderprogramme beginnen immer jeweils am 01. April eines Jahres. Es werden dabei immer insgesamt 5 Programmplätze/Stipendien vergeben. Einsendeschluss ist der 10. Juli des entsprechenden Jahres. In dem Zeitraum von April bis Juli können sich alle Künstler/-innen die die genannten Kriterien erfüllen mit einer digitalen Mappe bestehend aus Vita, Ausstellungsverzeichnis, Übersicht Werke bei der Lepsien Art Foundation digtal unter info@lepsienartfoundation.com bewerben.
http://www.lepsien-art-foundation.com/cms/front_content.php?idcat=39
Einsendeschluss: jährlich 10. Juli
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Balmoral Anwesenheitsstipendien für Bildende Künstler
Das 1995 gegründete Künstlerhaus Schloß Balmoral in Bad Ems, Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur, ist ein Ort der Reflexion, der künstlerischen Produktion, der Diskussion und der Begegnung. Es fördert bildende Künstlerinnen und Künstler aus allen Ländern durch die Vergabe von sechs Anwesenheitsstipendien. Die Stipendiaten nehmen während ihres Stipendiums festen Wohnsitz in Bad Ems (Meldung als 2. Wohnsitz). Wohn/Schlafraum und Atelier stehen zur Verfügung. Den Stipendiaten stehen hauseigene Werkstätten kostenlos zur Verfügung.
Balmoral Projektstipendium für Bildende Künstler
Das Projektstipendium gibt einer/em internationalen Bildenden KünstlerIn mit ständigem Wohnsitz in Deutschland die Möglichkeit, ein Projekt in Deutschland zu entwickeln. Es wird erwartet, dass das künstlerische Projekt innerhalb der Stipendienzeit von sechs Monaten realisierbar ist und kann anschließend in Balmoral präsentiert werden.
Bewerbungen: ohne Altersbeschränkung, Malerei, Plastik, Installation, Zeichnung, Grafik, Design, Fotografie, Video sowie Neue Medien und Landschaftskunst, abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A.), dreijährige künstlerische Tätigkeit, Autodidakten nur mit Nachweis besonderer künstlerischer Leistungen. Beide Stipendien werden für die Dauer von sechs Monaten vergeben, beginnen im April eines jeden Jahres und sind mit monatlich 1.200 Euro dotiert.
Bewerbungsunterlagen: Passfoto | künstlerischer Lebenslauf | Stipendiumwahlbegründung und Erläuterung der künstlerischen Ziele
(max. DIN A4) | max. 20 Fotos | max. 3 Kataloge | 3 VHS oder DVDs, max. 15 Min. | max. 2 kg | nicht per E-Mail
Künstlerhaus Schloß Balmoral
Villenpromenade 11
56130 Bad Ems
www.balmoral.de/stipendien/index.html
Einsendeschluss: 12.07.2010 (Poststempel)
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Salzwedel-Stipendium
Die Förderung ist vorgesehen für den künstlerischen Nachwuchs. Die Ausschreibung richtet sich daher an die professionell arbeitenden, besonders begabte, vorrangig jüngere Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Literatur und Musik (Komposition), die mit ihrer Arbeit bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben und die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind. Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen.
Das Kultusministerium fördert dreimonatige Aufenthalte im Stipendiatenhaus Salzwedel mit einem Stipendium in Höhe von 1000 € pro Monat. Dem Stipendiaten entstehen Nebenkosten nur in Höhe der für den Telefon- und Internetanschluss anfallenden Gebühren.
Ausgeschrieben werden die Studienaufenthalte für Bewerberinnen und Bewerber für folgende Zyklen: * Bildende Kunst: Januar - März & Juli - September
Anträge sind formlos zu stellen. Den Anträgen sind beizufügen: Beschreibung des Vorhabens, Vita, aussagefähige Arbeitsproben: Kataloge oder Bücher (max.3), Farbfotografien (max. 10), Dias, Videoarbeiten (max. 3 jeweils 15 Minuten), digitale Bildvorlagen. Verspätet eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungen für einen Studienaufenthalt sind zu richten an das
Landesverwaltungsamt, Referat 507, Postfach 200256, 06003 Halle
http://www.salzwedelstipendium.de/index.php?op=stipendium
Einsendeschluss: 15. Juli 2010 (Poststempel)
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