Kein Honorarnachweis für ALG-II-Selbstständige
Quelle: mediafon, 23. Oktober 2006

Wer Arbeitslosengeld II bezieht,
braucht sich künftig vom Auftraggeber keinen Honorarnachweis mehr ausstellen zu lassen, wenn er nebenbei einen Auftrag als Selbstständiger annimmt. Auf diese Gesetzesänderung weist das Bundesarbeitsministerium in seinen "Sozialpolitischen Informationen" 5/06 vom 19. Oktober hin. Die Arbeitsagentur muss sich im Zweifelsfall mit der Aussage des Selbstständigen bzw. Quittung oder Bankbeleg zufrieden geben.
 www.mediafon.net



bbk berlins e.V.

Köthener Straße 44
10963 Berlin

tel 030 230899-0
fax 030 230899-19

info@bbk-berlin.de