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Stellungnahme des bbk berlins zur Atelierbörse der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

„1000 Ateliers zu absolut geringen Kosten“

würden, so die Pressemitteilung der Veranstalter, in einer „Atelierbörse“ angeboten.

Das ist Etikettenschwindel.

Gerade die „Atelierbörse“, deren Zweck offenbar sein soll, die Berliner Atelierförderung in Frage zu stellen, zeigt, wie notwendig gerade sie ist.

Um es nochmals zu sagen: künstlerische Produktion benötigt Räume für kleinteilige handwerk-lich-industrielle Produktion, also gut belichtete Gewerberäume mit einer Deckenhöhe von mindestens drei Metern, breite Türen und Lastenaufzüge, Strom- und Wasseranschluß, Flächen zwischen 40 und 120 Quadratmetern.

Solche Räume sind technisch ohne weiteres, ohne Um- und Ausbauten, für Berufskünstlerinnen und Künstler nutzbar. Sie müssen zugleich für einen Mindestzeitraum von 5 Jahren sicher
verfügbar sein. Jeder Handwerksbetrieb, dem jährliche Umzüge zugemutet werden, geht bankrott. Künstler auch.

Selbstverständlich gibt es diese Angebote, allerdings nicht für Künstler: Als Beispiel haben wir zur Zeit leerstehende geeignete Gewerbeobjekte aus dem Bestand der Gewerbesiedlungsgesell-schaft, dort meist mit öffentlicher Förderung hergestellt, und einer der großen Wohnungsbau-gesellschaften zusammengestellt. Wie Sie den Angeboten für Gewerberäume dieser Gesellschaften, ob in Kreuzberg, Wedding, Pankow oder Hohenschönhausen gelegen, entnehmen können, liegen die Mindestmietvorstellungen für sie bei 4,00 Euro netto kalt, meist deutlich darüber. Hinzuzurechnen sind im Schnitt 2,50 – 3 Euro pro Quadratmeter kalte und warme Betriebskosten. Das heißt: selbst ein kleines Atelier von 50 Quadratmetern kostet auf dem Markt mindestens 350 Euro monatlich. Hinzu kommen Kautionen, Schufa-Auskünfte usf.

Das ist schon das Doppelte, meist das Dreifache dessen, was ein Berufskünstler in Berlin für sein Atelier aufwenden kann. Sein Durchschnittseinkommen brutto, also inklusive berufs-bedingter Aufwendungen, liegt bei 767 Euro monatlich. Mehr als maximal etwa 200 Euro kann ein professioneller Künstler für sein Atelier nicht aufwenden, von den dann restlichen etwa 550 Euro müssen sein gesamter übriger beruflicher Aufwand (Material, Werbungs-kosten, mindestens nochmals 200 Euro /Monat) und die private Lebensführung finanziert werden.
Ohne strukturelle Hilfe, wie sie das Ateliersofortprogramm bietet, sind solche Räume im Normalfall für keinen Künstler finanzierbar. Meist kommt er als Einzelmieter ohnehin nicht zum Zuge.

Natürlich gibt es weiteren Leerstand, etwa leerstehende Läden. Er soll im Rahmen der Börse zu Betriebskosten angeboten werden.
Er aber ist entweder
- nur dann nutzbar, wenn in ihn investiert wird, oder
- nur für kurzfristige Zwischennutzungen (monatliche Kündigungsfristen, Monats- oder Dreimonatsverträge, Verkaufsvorbehalte) für künstlerische Produktion verfügbar.

Beispiele für Liegenschaften, die nur nach Umbau und Investition gebrauchsfähig sind, sind die leerstehenden Spezialbauten des Berliner Immobilienmanagements und des Liegen-schaftsfonds.
Verwaltungsbauten, Krankenhäuser, Kindertagesstätten, selbst noch prinzipiell am besten geeignete Schulgebäude sind Spezialbauten für völlig andere Zwecke (wie übrigens auch Ladengeschäfte, für die die Gesellschaften bei dauerhafter Anmietung übrigens die üblichen Gewerbemieten verlangen!
Ebenfalls unzweckmäßig sind leerstehende Plattenbauwohnungen). Für künstlerische Produktion sind niedrige Decken, fehlendes Licht, fehlender einzelner Wasseranschluß, große und damit unbezahlbare Verkehrsflächen, die doch mitbezahlt werden müssen (Krankenhaus- und Schulflure!), fehlende Transportwege objektive Hemmnisse, die die Flächen für dauerhafte Kunstproduktion im Normalfall ungeeignet machen. Ebensowenig nutzbar sind große Hallen für industrielle Großproduktion. Es sei denn – man investiert, zumal die meisten dieser Objekte auch noch sanierungsbedürftig sind.

Zweifellos gibt es im Landesbesitz Objekte, die Investitionsaufwand lohnen – wie aber soll er finanziert werden, wenn die Mittel für die Atelierförderung gestrichen werden? Gerade die intelligente Nutzung leerstehender Flächen im Landesitz für Kunst setzt überschaubare, aber dennoch gesicherte Mittel zur Atelierförderung voraus. Für Künstler sind Objekte untauglich, wenn sie, wie z.B. das Krankenhaus Moabit, nur für Zwischennutzungen angeboten werden.
Beispiele für die letzte Variante – Räume sind ohne Investitionen nutzbar, aber nur für Zwischennutzungen verfügbar – sind insbesondere einige Objekte in Verfügung des Liegenschaftsfonds, aber auch des BIM. Offensichtlich können doch aber Angebote zu ungesicherten Zwischennutzungen gegen Betriebskosten nicht kulturelle Infrastruktur ersetzen.
Bei aller Flexibilität: für die meisten Künstlerinnen und Künstler sind Betriebsstättenverlagerun-gen – um die es sich handelt, Künstler betreiben keine Bauchläden! – im Monats- Jahres- oder Zweijahresrhythmus nicht verkraftbar – weder finanziell noch in der Kontinuität der Arbeit.

Als Ergänzung einer vorhandenen Infrastruktur, für kurzfristige künstlerische Nutzungen, etwa für Ausstellungen oder zeitlich befristete Projektarbeit, schließlich als im Rahmen der Atelierförderung erst noch zu entwickelnde Zukunftsvorhaben können die „Börsen“-Angebote selbstverständlich nützlich sein. Nicht mehr, immerhin auch nicht weniger –
„1000 Ateliers zu absolut geringen Kosten“ sind sie nicht.

Bernhard Kotowski Geschäftsführer des bbk berlins, 1.06.2004

 

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