AIR - Artist in Residenz Krems an der Donau
Residenzen
Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt
Teilnahmebedingungen
Das Incoming-Programm richtet sich international an Künstler:innen, die sich mit der Kunstmeile Krems, der Stadt Krems, dem Weltkulturerbe Wachau, dem Land Niederösterreich und Wien auseinandersetzen und künstlerisch in Verbindung treten möchten. Eingeladen sind Künstler:innen aus den Bereichen Bildende Kunst, Literatur, Baukultur, Musik und Digitale Medien.
AIR bietet temporäre Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten in fünfwöchigen Sessions mit einem Stipendium in der Höhe von € 1.950 pro Künstler:in in Krems. Jährlich werden acht Sessions über einen Open Call ausgeschrieben. Die Kosten für An- und Abreise, Transfer, Material und Verpflegung müssen von den Stipendiat:innen selbst getragen werden.
Die An- und Abreise der Künstler:innen erfolgt zeitgleich, jede Session beginnt mit einem Orientierungstag, der dazu dient, AIR und seine Umgebung kennenzulernen sowie den institutionellen und interkulturellen Austausch anzustoßen.
Künstler:innen-Kollektive können sich gerne für eine Residency bewerben. Der Stipendienbetrag in der Höhe von € 1.950 verändert sich dadurch jedoch nicht.
Die Benachrichtigung über einen Stipendienplatz erfolgt per E-Mail bis Ende Juni 2025. Über die Teilnahme an AIR entscheidet ein fachspezifischer Beirat.
Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist eine abgeschlossene fachspezifische künstlerische Ausbildung (Hochschulstudium). Im Fall des Fehlens eines akademischen Abschlusses muss eine entsprechende Befähigung durch den künstlerischen Werdegang nachgewiesen werden. In jedem Fall muss eine regelmäßige künstlerische Tätigkeit in den zu fördernden Bereichen vorliegen. Akzeptiert werden Bewerbungen aus den Disziplinen Baukultur, Bildende Kunst, Digitale Kunst, Literatur und Musik. Österreichische Künstler:innen sowie Kunstschaffende mit Wohnsitz in Österreich sind von der Vergabe ausgeschlossen.
Richtlinien
- AIR ist ein Anwesenheits-Stipendium mit 80% Anwesenheitspflicht.
- Partner:innen, Kinder, Familienangehörige und Freund:innen können im Zuge des Stipendienaufenthaltes nicht in der Unterkunft untergebracht werden.
- Haustiere sind nicht gestattet. (Ausnahme: Assistenzhunde)
- Anreise und Abreisetage werden im Vorfeld kommuniziert und müssen eingehalten werden.
Bewerbungsunterlagen je nach Sparte! siehe Website: