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ALTENA WERKSTATT Stipendium 2025

Stipendien


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Werkstatt Altena e.V., Kreis zur Förderung der bildenden Kunst
Adresse
Postfach 1648, 58746 Altena

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
Bewerber*innen mit abgeschlossenem Studium im Bereich der Bildenden Künste
Örtliche Begrenzung
keine
Einschränkung
Studienabschluss muss nach dem 1. Januar 2023 erfolgt sein.

Die WERKSTATT ALTENA gibt jungen Künstlern und Künstlerinnen die Möglichkeit, sich im Anschluss an ihr Studium künstlerisch weiterzuentwickeln und zu festigen. Das Stipendium soll in dieser wichtigen Phase ein Arbeiten frei von finanziellen Zwängen ermöglichen. 

Das Stipendium 2025 hat eine Dauer von sechs Monaten und umspannt den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 30. November 2025. Während dieser Zeit erhält der Stipendiat oder die Stipendiatin einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 700 €. 

Es wird erwartet, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat für die Dauer des Stipendiums überwiegend in Altena lebt und arbeitet, so dass die Unterkunft und die Arbeitsräume genutzt werden, die wir kostenlos bereitstellen. Durch die Zusammenarbeit mit heimischen Industrie- und Handwerkbetrieben besteht ein breites Spektrum an interessanten Arbeitsmöglichkeiten, das den Aufenthalt in Altena über die reizvolle Lage der Stadt in waldreicher Landschaft hinaus attraktiv macht.

Soweit umsetzbar, unterstützen wir eine Einzelausstellung in Altena am Ende des Stipendiums und können während des Stipendiums in Absprache kleinere Präsentationsmöglichkeiten organisieren. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Workshops – z.B. mit dem örtlichen Gymnasium – durchzuführen, die gesondert honoriert werden. 

Werkzeuge und elektronische Geräte werden vom Verein nicht zur Verfügung gestellt. 

Wir erwarten von den Bewerbern und Bewerberinnen um das Stipendium ein abgeschlossenes Studium im Bereich der bildenden Künste. Der Studienabschluss muss nach dem 1. Januar 2023 erfolgt sein.

Ihre Bewerbung sollte einen tabellarischen Lebenslauf, einen Nachweis über den Studienabschluss, sowie Unterlagen in Papierform enthalten, die einen Überblick über das bisherige künstlerische Schaffen ermöglichen. Digitale Dateien können wir nur begrenzt berücksichtigen; sie sollten eine Präsentationslänge von drei Minuten nicht überschreiten.

weiter Informationen: