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Arbeitsstipendien Bildende Kunst 2027

Stipendien


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Hans und Charlotte Krull Stiftung
Ansprechpartner
Lucia Hommel
E-Mail
info@krull-stiftung.de

Teilnahmebedingungen

Örtliche Begrenzung
Bundesland Berlin/Brandenburg

Die Krull Stiftung vergibt im Jahr 2027 bis zu drei Arbeitsstipendien im Bereich der bildenden Kunst an in Berlin oder Brandenburg lebende und arbeitende Künstlerinnen und Künstler.

Die Stipendien werden für die Dauer von zwölf Monaten (1. Januar bis 31. Dezember 2027) gewährt und sind mit monatlich 1.200 € dotiert.

Fördergegenstand und -voraussetzungen:
Gefördert werden künstlerische Arbeitsvorhaben im Bereich der bildenden Kunst, insbesondere in den Sparten Malerei, Skulptur und Fotografie.

Nicht förderfähig sind im Jahr 2027 Vorhaben aus den Bereichen Video- und Digitalkunst sowie Performance.

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die
• eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben oder
• eine mehrjährige professionelle künstlerische Tätigkeit nachweisen können.

Ein individueller Förderbedarf muss vorliegen. Studierende sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Die Stiftung behält sich vor, die Stipendien mit einer Teilnahme an einer Gruppenausstellung in Berlin zu verbinden.

Auswahlverfahren:
Grundlage der Entscheidung ist ein schlüssiges Konzept für ein Arbeitsvorhaben, das eine eigenständige künstlerische Position und deren Weiterentwicklung erkennen lässt.

Weitere Bewertungskriterien sind insbesondere die bisherige künstlerische Tätigkeit sowie erhaltene Förderungen und Auszeichnungen.

Über die Vergabe entscheidet die Stiftung auf Grundlage der Empfehlung einer unabhängigen Fachjury. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bewerbungsverfahren:
Für die Bewerbung ist ausschließlich das „Bewerbungsformular Arbeitsstipendium 2027“ zu verwenden (abrufbar unter "Formulare" auf krull-berlin.de).

Das Formular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, persönlich zu unterzeichnen und gemeinsam mit den geforderten Unterlagen bis spätestens 31.05.2026, 23:59 Uhr, elektronisch an @email einzureichen.

Maßgeblich ist der fristgerechte elektronische Eingang. Unvollständige oder verspätet eingereichte Bewerbungen werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Die Mitteilung über die Entscheidung erfolgt voraussichtlich im Juli 2026 per E-Mail. Von Nachfragen zum Stand des Verfahrens ist abzusehen.

Rechtliche Hinweise:
Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens und der Stipendienvergabe verwendet.

Die Stiftung ist berechtigt, die Bewilligung ganz oder teilweise zurückzunehmen und ausgezahlte Mittel zurückzufordern, sofern die Förderung aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Angaben erlangt wurde oder wesentliche Änderungen nicht unverzüglich angezeigt wurden.

Link zur Ausschreibung / Website