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Aschaffenburg Erinnerungsort Schöntal

Kunst im öffentlichen Raum


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Stadt Aschaffenburg
Ansprechpartner
Oberbürgermeister Jürgen Herzing
Adresse
Rathaus, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg
E-Mail
erinnerungsort-schoental@vhs-aschaffenburg.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
Professionelle Bildende Künstler*innen
Örtliche Begrenzung
keine
Thema
Kunst im öffentlichen Raum

Nichtoffener Kunstwettbewerb im öffentlichen Raum „Erinnerungsort Schöntal“
mit vorgeschaltetem offenem Bewerbungsverfahren zur formalen Eignungsprüfung
zur Erlangung von Entwürfen für die künstlerische Ausgestaltung eines Erinnerungsortes im Park Schöntal Aschaffenburg

Kostenrahmen
Für die Realisierung des künstlerischen Entwurfs stehen maximal 200.000 € (brutto) zur Verfügung.

Honorierung und Preisgelder
Die Bewerbungsbeiträge werden einer formalen Prüfung unterzogen. Geprüft wird die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie die Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Es findet keine fachliche Beurteilung des Bewerbungsbeitrags vorab statt.
Die Teilnehmenden des Bewerberverfahrens erhalten keine Aufwandsentschädigung.
Die ausgewählten acht Teilnehmenden am nichtoffenen Wettbewerbsverfahren erhalten für die fristgerechte Abgabe eines der Ausschreibung entsprechenden Modells ein Bearbeitungshonorar in
Höhe von 2.000 € (brutto).
Es werden 3 Preise vergeben:
- 1. Preis – 7.000 €
- 2. Preis – 3.500 €
- 3. Preis – 1.500 €
Zusätzlich sind Ankäufe von Einreichungen zweier weiterer Teilnehmender zu je 500 € auf Empfehlung durch das Preisgericht möglich.

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme steht ausschließlich professionell tätigen Künstlern, Architekten, und Landschaftsarchitekten offen. Künstlergruppen und Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und gelten als eine teilnehmende Person. Die Teilnahmeberechtigung muss auf das federführende Mitglied zutreffen, bei Künstlergruppen auf jedes Mitglied.

Anlass und Zielsetzung
Am 22. Januar 2025 erschütterte eine tödliche Gewalttat im Park Schöntal die Stadtgesellschaft. An diesem Tag kam es zu einem Messerangriff im westlichen Teil des Parks, nahe dem öffentlichen
Spielplatz. Dabei wurden ein Kind und ein Mann getötet und mehrere weitere Personen verletzt. Der Täter wurde festgenommen und verurteilt.
Die Tat riss Familien, Freundeskreise und viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt in tiefe Trauer und hinterließ Spuren von Verunsicherung und Ohnmacht. Sie hat gezeigt, wie verletzlich unser
Zusammenleben ist und wie sehr wir auf Solidarität und gegenseitige Verantwortung angewiesen sind.
Das Gedenken an die Opfer mahnt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und jeder Form von Gewalt entschieden entgegenzutreten.
Der Stadtrat befürwortet die Errichtung eines Erinnerungsorts im Schöntal und stimmte dem Ausschreibungs- und Umsetzungsverfahren auf Grundlage des erarbeiteten Leitbilds zu.
Dieser Erinnerungsort soll kein klassisches Mahnmal sein, sondern ein lebendiger Ort. Damit entsteht ein Projekt, das gleichermaßen Begegnung, Gedenken, Bildung und Hoffnung
ermöglicht (zum vollständigen Leitbild siehe Anlage A). Die nachstehenden Ausführungen beschreiben Anlass und Rahmenbedingungen des Projekts in sachlicher Form.

Aufgabenstellung
Gesucht wird ein künstlerischer Entwurf für einen Erinnerungsort im Park Schöntal, der folgende Aspekte berücksichtigt. Er sollte sich harmonisch in den landschaftlichen Kontext der historischen Parkanlage einfügen; gleichermaßen stilles Gedenken wie aktive Begegnung ermöglichen; als offener Erinnerungsrahmen Respekt, Zusammenhalt und Zivilcourage in der Stadtgesellschaft
fördern; digitale und analoge Ebenen verknüpfen (wie beispielsweise QR-Codes); barrierefrei, witterungsbeständig und pflegeleicht sein; einen Begegnungsort mit Aufenthaltsqualität schaffen; künstlerisch anspruchsvoll sein und symbolische Kraft entfalten; gut einsehbar sein; Rücksicht auf den bestehenden Baumbestand nehmen (Ginkgo).
Als Grundlage dient das Leitbild des Erinnerungsortes (Anlage A). Akustische und lichttechnische Elemente sind nur in begrenzten Umfang möglich.
Die für die künstlerische Ausgestaltung vorgesehene Fläche ist in den beiliegenden Unterlagen rot markiert. (Anlage B; enthält Pläne und Umgebungsfotos)