Open calls

Aufenthaltsstipenium Stadt Duisburg

Residenzen


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Stadt Duisburg, Kulturbetriebe, Kulturbüro
Ansprechpartner
Claudia Bohndorf
Adresse
Neckarstr. 1, 47051 Duisburg Stichwort „Stipendium“
E-Mail
c.bohndorf@stadt-duisburg.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst.
Altersbegrenzung
40
Örtliche Begrenzung
Deutschland
Einschränkung
Es gilt der Poststempel. Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
Thema
Warum ist die Ruhrgebietsstadt Duisburg genau der richtige Ort für die künstlerische Arbeit.

Die Stadt Duisburg und die Interessengemeinschaft der Duisburger Künstler schreiben für das Jahr 2026 ein Aufenthaltsstipendium für ein Atelier im Stadtteil Rheinhausen aus, auf das sich Künstlerinnen und Künstler bewerben können.

Bewerberinnen und Bewerber müssen

  • ihre Ausbildung vor mindestens einem Jahr abgeschlossen haben
  • dürfen nicht älter als 40 Jahre sein
  • im Rahmen ihrer Bewerbung überzeugend darstellen, dass sie ihre künstlerische Arbeit mit Bezug zu Duisburg beginnen oder fortsetzen wollen.

Der Umfang des Stipendiums umfasst die kostenlose Vergabe eines Ateliers inclusive der Betriebskosten. Außerdem wird die Unterbringung in einer Wohnung getragen, dass beinhaltet die Miete, incl. der Nebenkosten (Betriebskosten, Heizkosten und Wasser). Die Wohnung ist teilmöbliert. 

  • Ateliersplatz im Stadtteil Rheinhausen
  • mietfreie Wohnung (inklusive Nebenkosten) in Duisburg-Mitte
  • kostenloses Deutschlandticket der Duisburger Verkehrsgesellschaft

Die aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, in denen dargelegt wird, warum die Ruhrgebietsstadt Duisburg genau der richtige Ort für die künstlerische Arbeit, können per Post eingereicht werden:

Kulturbetriebe der Stadt Duisburg
Kulturbüro
Neckarstraße 1
47051 Duisburg

Nähere Informationen gibt es hier: