Berlin Schadow-Gymnasium Bauteil C
Kunst im öffentlichen Raum
Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt
Teilnahmebedingungen
Schadow-Gymnasium Berlin, Neubau und Sanierung, Bauteil C (Mensa, Naturwissenschaften, Jahrgangsstufe 10, Sport 3-Fach Halle) Beuckestraße 27-29, 14163 Berlin-Zehlendorf
Gesamtkostenrahmen:
300.000 Euro (brutto) Realisierung bis zu zwei Werke unterschiedlicher Urheber/innen bis zu einem Budget von 150.000 Euro je Realisierung.
Wettbewerbsart
Deutschlandweit offener zweiphasiger Wettbewerb. Vorgeschaltete Anmeldung und Professionalitätsnachweis (Bewerbung per PDF-Dokument) Erste Wettbewerbsphase: bis zu einhundert Teilnehmende. Zweite Wettbewerbsphase: bis zu fünfzehn Teilnehmende.
Aufwandsentschädigung
Die Teilnahme an der ersten Wettbewerbsphase wird nicht vergütet. In der zweiten Wettbewerbsphase erhalten die Teilnehmenden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.500,00 Euro brutto, inklusive Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten, sofern ein den Auslobungsbedingungen entsprechender Entwurf eingereicht wurde.
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind professionelle Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Künstler/ innen-Gruppen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Anmeldung zum Kunstwettbewerb ist die gültige und nachweisbare Postadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer anzugeben. C/O-Adressen können nicht berücksichtigt werden. Die Professionalität ist durch ein Ausbildungszeugnis im Studiengang Bildende Kunst nachzuweisen. Sofern keine Ausbildung im Studiengang Bildende Kunst vorliegt, wird eine Mitgliedschaft in einem Verband der professionellen Bildenden Künstlerinnen/Künstler als Nachweis der Professionalität berücksichtigt. Es ist nur eine einmalige Teilnahme entweder als Künstler/in oder als Teil einer Künstler/ innen-Gruppe zulässig. In einer Künstler/innen-Gruppe müssen alle Zugehörigen voll teilnahmeberechtigt, also professionelle Bildende Künstler/innen sein. Die Teilnahmeberechtigung wird im Rahmen der vorgeschalteten Anmeldungsphase geprüft.
Anmeldung zum Wettbewerbsverfahren:
Professionelle Bildende Künstler, Künstlerinnen und Künstler/innengruppen können sich bis zum 28.08.2026 um 23:59 Uhr ausschließlich per E-Mail zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren anmelden unter: kab_schadow@mailbox.org
Der E-Mail ist ein einziges PDF-Dokument (Hochformat, maximal 3 MB) beizufügen.
Das PDF soll zwei bis drei Seiten umfassen und folgende Inhalte enthalten:
Seite 1: Bitte verwenden Sie dafür unbedingt das beigefügte Formblatt, tragen Sie dort folgende Angaben ein: Name, Vorname Wohnanschrift in der Bundesrepublik Deutschland Tabellarischer künstlerischer Lebenslauf, Angabe aktuellster Ausstellungen, Homepage
Seite 2: Hochschulzeugnis im Studiengang Bildende Kunst an einer Kunstakademie, Kunsthochschule oder entsprechender Einrichtung. Sofern kein Hochschulzeugnis vorliegt, aktueller und gültiger Mitgliedsausweis eines Künstlerverbandes
Seite 3: (optional) Weitere Seite des Hochschulzeugnisses, sofern dieses mehrseitig ist.
Geforderte Leistungen Wettbewerb
In der ersten Wettbewerbsphase sind die bis zu 100 Teilnehmenden aufgefordert, eine künstlerische Idee in Form einer Ideenskizze verbunden mit konzeptionellen Überlegungen einzureichen. Es wird die Einreichung einer für die Aufgabenstellung des Wettbewerbs gesondert entwickelten Konzeptidee erwartet. Ideen und Entwürfe, die bereits in identischer Weise in anderen Wettbewerben eingereicht wurden, können nicht zur Wertung zugelassen werden. Die erste Wettbewerbsphase wird vollständig digital durchgeführt. Ausführungen und Darstellungen der Konzeptidee sind als Datei einzureichen.
Für die zweite Wettbewerbsphase werden bis zu 15 Konzeptideen durch eine Fachjury aus der ersten Phase ausgewählt und aufgefordert, die Konzeptidee als Realisierungsentwurf auszuarbeiten. In der zweiten Wettbewerbsphase sind sowohl analoge als auch digitale Leistungen zu erbringen.
Aufgabe
Das Thema der Kunst am Bau geht von einer Auseinandersetzung mit den räumlichen, architektonischen und sozialen Dimensionen und Situationen der Schule, ihrer stadträumlichen Anordnung und der Funktionalität des Campus aus. Für diesen Rahmen gilt es, Kunstwerke zu entwickeln, die einen Beitrag zur Wahrnehmung der Gebäude- und der Raumsituation leisten und das Erscheinungsbild und die Erlebnisqualität der Einrichtung bereichern. Die Kunst am Bau kann sich dabei sowohl in die Architektur einfügen als auch eine eigenständige gestalterische Position entwickeln. Die schulfachliche Nutzbarkeit des Gebäudes darf durch die Kunst nicht eingeschränkt werden.
Künstlerische Arbeitsbereiche:
- Passage (außen)
- Dachgarten (außen)
- Terrasse (außen, vor Mensa)
- allgemein zugängliche Raumbereiche (innen, bspw. offener Sammlungsraum)
Ausgenommen sind:
- Positionen mit statischen und bauphysikalischen Konsequenzen für das Bauwerk
- die Gebäudefassaden
- Innenräume von Unterrichtsräumen, Fachräumen und Sporthalle
- Feuerwehrzufahrten, Feuerwehraufstellflächen und Lieferwege