Berliner Projektfonds kulturelle Bildung: Treptow-Köpenick
Förderungen Kulturelle Bildung
Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt
Teilnahmebedingungen
Mit dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, werden kleinere, zeitlich befristete Kooperationsprojekte bis zu einer Antragshöhe von max. 5.000 Euro gefördert, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren neue Zugangsformen zu Kunst und Kultur bieten. Im Zentrum stehen Projekte, die Erlebnisse mit den Künstlerinnen und Künstlern, mit ihren ästhetischen, intellektuellen und emotionalen Potenzialen ermöglichen. Dabei ist es wünschenswert, dass die Projekte Kinder und Jugendliche als künstlerisch Handelnde und Produzierende verstehen und besonders auch junge Menschen ansprechen, die nur erschwert Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten haben. Projekte, die einen aktiven und wertschätzenden Umgang mit Diversität verfolgen, die die besonderen Bedingungen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte oder aus bildungsfernen oder ökonomisch benachteiligten Milieus reflektieren und deren Teilhabe stärken, erfahren besondere Berücksichtigung. Eingereicht werden können Konzepte für alle künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben. Entscheidend für die Auswahl sind inhaltliche, methodische, künstlerische und pädagogische Qualität. Über die Mittelvergabe entscheidet eine Fachjury, bestehend aus bezirklichen Vertretern der Bereiche Jugend, Schule und Kultur sowie externen Sachverständigen.
1. Gefördert werden Kooperationsprojekte von bezirklichen Bildungs- und/oder Jugendeinrichtungen im Verbund mit Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern und Akteuren der Kulturwirtschaft, wobei die Projekte für die und im engen Kontakt mit den in dem Bezirk lebenden Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden soll und geeignete Präsentationen einschließen. Voraussetzung für die Förderung ist entsprechend ein gemeinsam erarbeiteter Antrag zweier oder mehrerer Partner, aus dem Bereich Kunst und Kultur einerseits und den Bereichen Kita, Schule, Bildung, Jugendarbeit andererseits. Mindestens ein Projektpartner muss im Bezirk Treptow-Köpenick verortet sein. Um Doppelantragstellungen zu vermeiden, ist die Adresse des Bildungspartners für den Ort der Antragsstellung entscheidend.
Einzureichen sind:
- Ausgefülltes Antragsformular inkl. Kooperationsvereinbarung (datiert und unterschrieben)
- Finanzierungsplan (datiert und unterschrieben)
- Projektbeschreibung (max. 1 Seite DIN A4)
- Künstlerische Vita(e)
- Bei Vereinen Vereinssatzung oder Auszug aus dem Vereinsregister und ggf. Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- Bei GmbH´s Gesellschaftsvertrag, Auszug aus dem Handelsregister und ggf. Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Bitte senden Sie ein unterzeichnetes und datiertes Original des Antragsformulars inkl. Kooperationsvereinbarung, ein unterzeichnetes und datiertes Original des Finanzierungsplans, eine Projektbeschreibung (max. 1 Seite DIN A4), die künstlerische Vita(e), ggf. den Nachweis zur Vorsteuerabzugsberechtigung, bei Vereinen die Vereinssatzung oder Auszug aus dem Vereinsregister und ggf. Anerkennung der Gemeinnützigkeit, bei GmbHs den Gesellschaftsvertrag, Auszug aus dem Handelsregister und ggf. Anerkennung der Gemeinnützigkeit an das
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Fachbereich Kultur und Museum
z. Hd. Mechthild Ermisch
PF: 910240
12414 Berlin
und (!) als gescannte Datei an @email
Bitte legen Sie dem Antrag keine weiteren Originalunterlagen oder wertvolle Materialien bei, da die Bezirksämter im Falle eines Verlustes keine Haftung übernehmen können. Dem Antrag ist pro kopiertem Antragsexemplar eine Projektvisualisierung auf einer DIN-A-4-Seite als Anlage beizufügen (z.B. Kopie einer Skizze oder einer Fotografie).
In Treptow-Köpenick können Anträge für eine Förderung in 2023 bis zum 15. Januar 2023 eingereicht werden. Ausführliche Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie unter: