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FilmUni Babelsberg: W3-Professur Regie für Dokumentarfilm und non-fiktionale Formate

Stellenausschreibungen an Hoch- und Fachschulen


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Ansprechpartner
Dekan der Fakultät II
Adresse
Marlene-Dietrich-Allee 11, 14482 Potsdam

Teilnahmebedingungen

Örtliche Begrenzung
keine
Einschränkung
Bewerbungen ausschließlich über das Portal

An der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF ist eine künstlerische Professur der Besoldungs­gruppe W3 für das Fachgebiet „Regie für Dokumentarfilm und non-fiktionale Formate“ zum 01. Oktober 2024 zu besetzen.

W3-Professur Regie für Dokumentarfilm und non-fiktionale Formate

Zeitliche Begrenzung: Die Professur wird entsprechend § 43 Branden­burgisches Hochschul­gesetz (BbgHG) unbefristet besetzt. Im Falle einer Erstberufung erfolgt die Besetzung befristet für fünf Jahre und wird nach positiver Evaluation entfristet.

Aufgabengebiet:
Die Professur „Regie für Dokumen­tar­film und non-fiktionale Formate“ ist für das Fachgebiet Dokumentar­filmregie und Regie für non-fiktionale Formate im Rahmen des Bachelor- und Masterstudiums zuständig. Als non-fiktionale Formate werden hier nicht ausschließlich Dokumentarfilm- oder Senderformate, sondern alle Formen des non-fiktionalen filmischen Erzählens verstanden. Die Aufgaben der Professur „Regie für Dokumentarfilm und non-fiktionale Formate“ werden deshalb im Besonderen umfassen:

  • Vermittlung von Lehrinhalten zu Dokumentar­film, anderen non-fiktionalen Formaten und zu hybriden Formaten – für Kino, TV und Streamingdienste
  • Einzelbetreuung von Studierenden und deren BA- und MA-Abschluss­arbeiten (praktisch und theoretisch)
  • Konzeption, Organisation und Durchführung von praktischen Werkstätten
  • Betreuung interdisziplinärer Übungen und Abschluss­arbeiten in Kooperation mit anderen Studiengängen
  • Leitung und Organisation von Zugangs­verfahren und Abschluss­prüfungen
  • Regelmäßige Evaluierung und Weiterent­wicklung der Studienpläne des Studiengangs Regie und die Mitarbeit bei der Weiterent­wicklung interdis­ziplinärer Studieninhalte
  • Stärkung non-fiktionaler Inhalte und Formen an der Filmuniversität über den Studiengang Regie hinaus
  • Zusammenarbeit mit anderen Studiengängen bei der Entwicklung non-fiktionaler Lehrinhalte, Übungen und Werkstätten und deren Implantierung in den Studienordnungen
  • Aktives Mitwirken in der akademischen Selbstverwaltung und Gremienarbeit an der Filmuniversität

Besonderer Wert wird auf die aktive Förderung und Betreuung der künstlerischen Qualifizierungs­projekte der akademischen Mitarbeiter*innen gelegt.

Einstellungs­voraus­setzungen:
Die gesetzlichen Einstellungs­voraussetzungen ergeben sich aus § 41 Absatz 1 Nummer 1 bis 4a und Absatz 4 BbgHG wie folgt:

  • Abgeschlossenes künst­le­risches Hochschul­studium
  • Pädagogische und didaktische Eignung, nachzuweisen durch entsprechende Lehr­tätigkeit
  • Besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit, nachzuweisen durch Teilnahme der eigenen Filmprojekte an internationalen Festivals und/oder nationalen Festivals und/oder Ausstrahlung in TV / Streamingdienst
  • Darüber hinaus, zusätzliche künstlerische Leistungen nachzuweisen durch Auszeich­nungen und Preise auf internationalen Festivals oder einer vergleichbaren Kategorie

Erwartet werden, nachzuweisen durch entsprechende Projekte, Publikationen, Lehrevaluationen, Arbeitszeugnisse o. ä.:

  • Bereitschaft zu forschender Lehre / künst­lerischer Forschung
  • Hochschul­erfahrung und Erfahrung bei der Mitwirkung in Gremien
  • Erfahrungen im Gebiet der künstlerischen Nachwuchs­förderung
  • Gute Englisch­kenntnisse in Schrift und Sprache sowie die Bereitschaft, Lehrver­anstaltungen auch in Englisch durchzuführen
  • Gute Vernetzung in die Medienbranche, zu Filmförderungen sowie Verwertungs- und (inter)nationaler Sender­strukturen mit der Bereitschaft, dieses Netzwerk für die Filmuniversität, in der Lehre und bei der Betreuung der Studierenden einzusetzen
  • Kenntnis der aktuellen Entwicklungen, Tendenzen und Debatten zu Dokumentarfilm und non-fiktionalen Werken

Wünschenswert sind darüber hinaus, nachzuweisen durch entsprechende Projekte, Lehrevaluationen, Arbeitszeugnisse o. ä.:

  • Erfahrungen in forschender Lehre / künst­lerischer Forschung
  • Beschäftigung mit Erzählformen für neue digitale / immersive Medien
  • Erfahrungen im Bereich der Onlinelehre
  • Medienpolitisches Engagement in öffentlichen Gremien und/oder Berufsverbänden
  • Erfahrungen in der Akquise von Drittmitteln
  • Engagement im Bereich ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in der Filmproduktion

Lehrverpflichtung:
Die Lehre umfasst 18 SWS gemäß Lehrver­pflichtungs­verordnung des Landes Brandenburg und entsprechend der Studien- und Prüfungs­ordnung des Studiengangs Regie. Die Unterrichts­sprache der Hochschule ist Deutsch. Einzelne Veranstaltungen werden in Englisch angeboten.

Die Filmuniversität bittet die Bewerber*innen um ein schriftliches Lehrkonzept.

Notwendige Bewerbungs­unterlagen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung: