FilmUni Babelsberg: W3-Professur Regie für Dokumentarfilm und non-fiktionale Formate
Stellenausschreibungen an Hoch- und Fachschulen
Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt
Teilnahmebedingungen
An der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF ist eine künstlerische Professur der Besoldungsgruppe W3 für das Fachgebiet „Regie für Dokumentarfilm und non-fiktionale Formate“ zum 01. Oktober 2024 zu besetzen.
W3-Professur Regie für Dokumentarfilm und non-fiktionale Formate
Zeitliche Begrenzung: Die Professur wird entsprechend § 43 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) unbefristet besetzt. Im Falle einer Erstberufung erfolgt die Besetzung befristet für fünf Jahre und wird nach positiver Evaluation entfristet.
Aufgabengebiet:
Die Professur „Regie für Dokumentarfilm und non-fiktionale Formate“ ist für das Fachgebiet Dokumentarfilmregie und Regie für non-fiktionale Formate im Rahmen des Bachelor- und Masterstudiums zuständig. Als non-fiktionale Formate werden hier nicht ausschließlich Dokumentarfilm- oder Senderformate, sondern alle Formen des non-fiktionalen filmischen Erzählens verstanden. Die Aufgaben der Professur „Regie für Dokumentarfilm und non-fiktionale Formate“ werden deshalb im Besonderen umfassen:
- Vermittlung von Lehrinhalten zu Dokumentarfilm, anderen non-fiktionalen Formaten und zu hybriden Formaten – für Kino, TV und Streamingdienste
- Einzelbetreuung von Studierenden und deren BA- und MA-Abschlussarbeiten (praktisch und theoretisch)
- Konzeption, Organisation und Durchführung von praktischen Werkstätten
- Betreuung interdisziplinärer Übungen und Abschlussarbeiten in Kooperation mit anderen Studiengängen
- Leitung und Organisation von Zugangsverfahren und Abschlussprüfungen
- Regelmäßige Evaluierung und Weiterentwicklung der Studienpläne des Studiengangs Regie und die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung interdisziplinärer Studieninhalte
- Stärkung non-fiktionaler Inhalte und Formen an der Filmuniversität über den Studiengang Regie hinaus
- Zusammenarbeit mit anderen Studiengängen bei der Entwicklung non-fiktionaler Lehrinhalte, Übungen und Werkstätten und deren Implantierung in den Studienordnungen
- Aktives Mitwirken in der akademischen Selbstverwaltung und Gremienarbeit an der Filmuniversität
Besonderer Wert wird auf die aktive Förderung und Betreuung der künstlerischen Qualifizierungsprojekte der akademischen Mitarbeiter*innen gelegt.
Einstellungsvoraussetzungen:
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 41 Absatz 1 Nummer 1 bis 4a und Absatz 4 BbgHG wie folgt:
- Abgeschlossenes künstlerisches Hochschulstudium
- Pädagogische und didaktische Eignung, nachzuweisen durch entsprechende Lehrtätigkeit
- Besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit, nachzuweisen durch Teilnahme der eigenen Filmprojekte an internationalen Festivals und/oder nationalen Festivals und/oder Ausstrahlung in TV / Streamingdienst
- Darüber hinaus, zusätzliche künstlerische Leistungen nachzuweisen durch Auszeichnungen und Preise auf internationalen Festivals oder einer vergleichbaren Kategorie
Erwartet werden, nachzuweisen durch entsprechende Projekte, Publikationen, Lehrevaluationen, Arbeitszeugnisse o. ä.:
- Bereitschaft zu forschender Lehre / künstlerischer Forschung
- Hochschulerfahrung und Erfahrung bei der Mitwirkung in Gremien
- Erfahrungen im Gebiet der künstlerischen Nachwuchsförderung
- Gute Englischkenntnisse in Schrift und Sprache sowie die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen auch in Englisch durchzuführen
- Gute Vernetzung in die Medienbranche, zu Filmförderungen sowie Verwertungs- und (inter)nationaler Senderstrukturen mit der Bereitschaft, dieses Netzwerk für die Filmuniversität, in der Lehre und bei der Betreuung der Studierenden einzusetzen
- Kenntnis der aktuellen Entwicklungen, Tendenzen und Debatten zu Dokumentarfilm und non-fiktionalen Werken
Wünschenswert sind darüber hinaus, nachzuweisen durch entsprechende Projekte, Lehrevaluationen, Arbeitszeugnisse o. ä.:
- Erfahrungen in forschender Lehre / künstlerischer Forschung
- Beschäftigung mit Erzählformen für neue digitale / immersive Medien
- Erfahrungen im Bereich der Onlinelehre
- Medienpolitisches Engagement in öffentlichen Gremien und/oder Berufsverbänden
- Erfahrungen in der Akquise von Drittmitteln
- Engagement im Bereich ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in der Filmproduktion
Lehrverpflichtung:
Die Lehre umfasst 18 SWS gemäß Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Brandenburg und entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Regie. Die Unterrichtssprache der Hochschule ist Deutsch. Einzelne Veranstaltungen werden in Englisch angeboten.
Die Filmuniversität bittet die Bewerber*innen um ein schriftliches Lehrkonzept.
Notwendige Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung: