Förderprogramm BESD II, Initiative „DRAUSSENSTADT“ im Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Förderungen Kulturelle Bildung
Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt
Teilnahmebedingungen
Das BESD II Programm ist ein Förderprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Im Rahmen der Initiative „DRAUSSENSTADT“ stehen der Jugendkunstschule im Jahr 2023 für künstlerische Projekte im öffentlichem Stadtraum Fördermittel in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung.
Gefördert werden selbstständige/freiberufliche Künstler:innen und Kulturschaffende mit kulturellen Projekten und Vorhaben aller künstlerischen Sparten: Musik, bildende Kunst, Performance, Kulturelle Bildung, Literatur aber auch der Regionalgeschichte.
Ziel soll es sein, eine möglichst niedrigschwellige kulturelle Teilhabe für Kinder, Jugendliche, Senior:innen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen zu ermöglichen.
Die Projekte sollen vorzugsweise im Zeitraum von Juli bis Oktober 2023 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf stattfinden. Gewünscht ist eine verstärkte Nutzung und Erschließung von Flächen unter freiem Himmel.
Sie können sich ab sofort bis zum 31.03.2023 (Posteingang) mit Ihren Projekten bei der Jugendkunstschule bewerben.
Förderfähig sind kulturelle Projekte und Vorhaben aller künstlerischen Sparten: Projekte der Musik, bildende Künste, Performance, Kulturelle Bildung, Literatur und Regionalgeschichte. Zur Stärkung der kulturellen Teilhabe insbesondere von Kindern, Jugendlichen, Seniorinnen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen sollen diese Projekte niederschwellig erlebbar sein.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die im Rahmen des Projekts anfallen. Dazu zählen neben Honoraren und Sachmitteln z. B. auch Beiträge (bspw. KSK) und Gebühren (bspw. GEMA). Der Sachmittelanteil darf 20 % der Kosten nicht übersteigen.
Zeitraum:
Die Projekte sollen vorzugsweise im Zeitraum von Juli – Oktober 2023 stattfinden. Die Abrechnungen für die Projekte müssen bis spätestens 30. November 2023 im Fachbereich Kultur des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf vorliegen.
Wo?
Gewünscht ist eine verstärkte Nutzung und Erschließung von Flächen unter freiem Himmel, z.B. Brachen, Plätze, Parks, Gärten, leerstehende Gewerbeeinheiten, u. ä. Genehmigungen für die Durchführung der Projekte müssen eigenständig bei den zuständigen Stellen eingeholt und der Jugendkunstschule vorgelegt werden.
Wie?
Das Projekt muss im Bezirk Steglitz-Zehlendorf realisiert werden. Gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen können nur solche Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben.
Ihren formlosen Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Ausführliche Projektskizze
- Höhe der geplanten Ausgaben aufgeteilt nach Honorar und Sachkosten
- Stundenumfang Ihres Projektes
- Ihre Zielgruppe
- Geplanter Veranstaltungsort
- Bezug zu den Leitlinien
- Ihren formlosen Antrag richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an: Daniela.rennspiess@ba-sz.berlin.de
Weitere Informationen und alle Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Jugendkunstschule: