Förderprogramme im Bereich Internationaler Kulturaustausch für 2027
Stipendien
Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt
Teilnahmebedingungen
Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin Global – alle Sparten
Die Stipendien sind für die künstlerische Weiterentwicklung von professionell arbeitenden Kunstschaffenden aller Sparten bestimmt.
Gefördert wird die künstlerische/kuratorische Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Kooperationspartnern an selbst gewählten Orten weltweit. Der Zeitraum für das Auslandsstipendium für die künstlerische Kooperation kann variieren von ein bis drei Monaten, wovon mindestens 50 Prozent der Stipendienzeit am Zielort verbracht werden müssen. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin an festen Residenzorten: Istanbul, Paris, New York, Tokio
Die Stipendien sind für die künstlerische Weiterentwicklung von professionell arbeitenden Kunstschaffenden einzelner Sparten bestimmt.
In Istanbul, Paris, New York und Tokio richtet sich das Angebot an bildende Kunstschaffende; in Paris zusätzlich an Kunstschaffende aus den Bereichen Musik/Komposition, Literatur und Tanz. Der Auslandsaufenthalt dient dazu, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Residenzortes zu erwerben, Entwicklungen der Kunstszene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen und vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellen die ausländischen Partnerinstitute Ateliers/ Atelierwohnungen zur regelmäßigen Aufnahme Berliner Kunstschaffender (und in New York kuratierenden Personen) bereit.
Voraussetzungen
- Die Künstler*innen sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Während des Auslandsaufenthalts besteht Präsenzpflicht vor Ort.
- Die Bewerber*innen leben und arbeiten in Berlin und sind in Berlin gemeldet (Erstwohnsitz).
- Die Künstler:innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert und lehren nicht als Professor:in an einer Hochschule.
- Künstler:innen aus Nicht-EU-Ländern können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
- Ehemalige Kulturaustauschstipendiat*innen, deren Auslandsaufenthalt vor zwei Jahren endete (Oktober 2024 oder vorher), können sich erneut bewerben.
Umfang der Förderung
Das Stipendium beträgt
- für Istanbul monatlich 2.500,- € pauschal und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung
- für New York monatlich 3.000,- € pauschal, Nutzung des Ateliers im ISCP sowie eine Unterkunftspauschale i.H.v. monatlich 1.000 € (da das ISCP keine Wohnräume zur Verfügung stellt);
- für Tokio monatlich 3.000,- € pauschal und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung;
- für Paris: monatlich 2.500,- € pauschal (Hin-/Rückreise, Material, Lebenshaltung) und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung in der Cité und Teilnahme an den Programmangeboten der Cité;
Während des Auslandsaufenthaltes betreuen die Partnerinstitute die Berliner Künstler*innen und vermitteln auf Anfrage Kontakte zur lokalen Szene. Die von den Partnerinstituten organisierten Veranstaltungen (offene Ateliers, Ausstellungen, Künstlergespräche) bieten den Berliner Künstler*innen Gelegenheit, ihre Arbeit vor internationalem Publikum zu präsentieren.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Stipendien werden in der Regel einmal jährlich im Sommer (August/September) für das jeweils darauffolgende Kalenderjahr ausgeschrieben.
Jury
Es gibt ein zweistufiges Jury-Verfahren. Die von der Berliner Kulturverwaltung berufenen Fach-Jurys treffen im November/Dezember 2026 eine Vorauswahl.
Für Istanbul, New York und Tokio: Fachjury Arbeitsstipendien Bildende Kunst
Für Paris, Comic: Fachjury Comic
Für Paris, Musik und Bildende Kunst/Literatur/Tanz: Fachjury Internationaler Kulturaustausch
Die jeweiligen Partnerinstitute im Ausland treffen aus der jeweiligen Vorauswahl die Endauswahl. Zum Ergebnis der Vorauswahl erhalten Sie voraussichtlich im Januar 2027 und zum Ergebnis der Endauswahl voraussichtlich im Februar 2027 eine Mitteilung.
Die Namen der geförderten Künstler*innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Antragsstellung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur auf einen Ort bewerben können. Eine Mehrfachbewerbung auf mehrere Residenzorte ist nicht möglich!
Bitte lesen Sie sich vor der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt durch.