Gießen Hauptzollamt Neu- und Umbau
Kunst im öffentlichen Raum
Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt
Teilnahmebedingungen
Neu- und Umbau Hauptzollamt Gießen Kunst am Bau
Wettbewerbsverfahren:
Der Wettbewerb wird als anonymer, nichtoffener, einphasiger Kunstwettbewerb mit bis zu sieben Künstlerinnen, Künstlern oder Künstlergruppen durchgeführt. Die Teilnehmenden für den ausgewiesenen Bearbeitungsbereich werden über ein vorgeschaltetes, deutschlandweit offenes Bewerbungsverfahren ausgewählt.
Teilnahmeberechtigung: Professionelle Kunstschaffende/-gruppen (Deutschlandweit).
Realisierungssumme: 245.000 € Brutto
Die Teilnahme am Wettbewerb wird mit 3.500 Euro (brutto) für die Entwurfserstellung vergütet, sofern eine den Bedingungen der Auslobung entsprechende Arbeit eingereicht wird. Zusätzlich wird ein Preisgeld von insgesamt 5.000 Euro (brutto) ausgelobt.
Bewerbung und Rückfragen
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich per Internet-Formular unter der Adresse: https://ovf.wettbewerbe-aktuell.de/de/wettbewerb-51906
Die Bewerbungsunterlagen sind bis Donnerstag, 22. Januar 2026, 16:00 Uhr einzureichen. Es dürfen keine Entwürfe zur Wettbewerbsaufgabe eingereicht werden!
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren sind bis 8. Januar 2026, 16:00 Uhr ausschließlich möglich unter: https://ovf.wettbewerbe-aktuell.de/de/wettbewerb-51906 (schriftliches Rückfragenforum).
Anlass und Ziel des Wettbewerbs/ Wettbewerbsaufgabe:
Für das Hauptzollamt Gießen entsteht derzeit ein konzentrierter Standortort für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort der ehemaligen Bergkaserne (An der Kaserne 10-16 in 35394 Gießen). Die Baumaßnahme umfasst den Abriss von Bestandsgebäuden, die Sanierung und den Umbau eines Bestandsgebäudes, Neubauten sowie die Neugestaltung der Freianlagen. Die Übergabe an den Zoll soll im Frühjahr 2029 erfolgen.
Die Kunst soll der Identitätsstiftung dienen und zur künstlerischen Aufwertung des Standorts beitragen. Gewünscht werden künstlerische Interventionen, die dem Ort und der Aufgabe gerecht werden. Darüber hinaus werden künstlerische Positionen gesucht, die die Gegenwartskunst der Bundesrepublik Deutschland widerspiegeln. Eine Auseinandersetzung mit der Arbeit und dem Selbstverständnis der Zollverwaltung wird gewünscht.
Als künstlerischer Beitrag sind insbesondere Wand- und Deckengestaltungen möglich. Lichtkunst sowie akustische Arbeiten (Klanginstallationen), Arbeiten mit Gerüchen, Videoarbeiten und Arbeiten mit Wasser als Medium sind ausgeschlossen. Kunstwerke mit einem hohen Technisierungsgrad, wie z. B. interaktive Monitore o. ä., sind nicht gewünscht. Das Kunstwerk soll möglichst geringe Folgekosten verursachen. Die Nutzung und die Funktionsfähigkeit der Räumlichkeiten (Verkehrs- und Fluchtwege) müssen erhalten bleiben. Die Unfallsicherheit der geplanten Installationen ist zu garantieren.
Kunststandort:
Arbeitsbereiche: Als Bearbeitungsbereiche für die Kunst stehen im Gebäude B und C die Eingangsbereiche (mit den Treppenaufgängen), im Gebäude B der Besprechungsraum im Dachgeschoss sowie im Gebäude C der Eingangs- und Wartebereich im Erdgeschoss (Besucherzone) zur Verfügung. Gewünscht ist ein Hauptakzent in der Besucherzone des Neubaus (Gebäude C) sowie ein sensibles Auslaufen der Kunst in die weiteren Bearbeitungsbereiche der Gebäude B und C, die ein Gesamtkonzept ergeben. Ggf. stehen auch die Eingangsbereiche von Gebäude A (mit den Treppenaufgängen) als Bearbeitungsbereiche zur Verfügung.