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Hans-Purrmann-Preis der Stadt Speyer für Bildende Kunst: Ausschreibung für den Förderpreis

Wettbewerbe / Preise


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Stadt Speyer, Kulturbüro und Städtepartnerschaften
Ansprechpartner
Lisa Riedel
Adresse
Kleine Pfaffengasse 6, 67346 Speyer
Telefonnummer
06232 14 2250
E-Mail
Kultur@stadt-speyer.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
jede/r bewerben, die oder der vergleichbar den Lebensstationen Hans Purrmanns (Geburt in der Pfalz, Lebens- und Arbeitsstationen in München, Berlin, Paris, Rom, Florenz, aber auch der Schweiz sowie dem Bodensee) einen europäischen Blick und Bezug, aber auch einen Bogen von europäischen Metropolen und ländlichen Räumen aufweist. Die Bewerberinnen/Bewerber um den Förderpreis dürfen das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Altersbegrenzung
35
Örtliche Begrenzung
keine
Bewerbungsgebühren
0,00 €
Einschränkung
keine

I.
PREIS UND ADRESSATEN
Die Stadt Speyer hat 1965 anlässlich des 85. Geburtstages von Hans Purrmann den Förderpreis „Hans-Purrmann-Preis der Stadt Speyer für Bildende Kunst“ gestiftet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Malers, der zu den berühmtesten Söhnen der Stadt zählt, sollte der Preis an förderungswürdige junge Künstler*innen verliehen werden. Seit 2017 wird der Förderpreis ebenso von der Hans Purrmann Stiftung getragen wie der von ihr initiierte, seit 2012 zusätzlich vergebene Preis („Großer Hans-Purrmann-Preis der Stadt Speyer“).
Bereits zum 23. Mal lobt die Stadt Speyer den mit 6.000 Euro sowie einer eigenen Publikation dotierten Förderpreis aus und fordert mit dieser Ausschreibung öffentlich zur Bewerbung auf.
Um den Förderpreis kann sich jede*r bewerben, die/der vergleichbar den Lebensstationen Hans Purrmanns (Geburt in der Pfalz, Lebens- und Arbeitsstationen in München, Berlin, Paris, Rom, Florenz, aber auch der Schweiz sowie dem Bodensee) einen europäischen Blick und Bezug, aber auch einen Bogen von europäischen Metropolen und ländlichen Räumen aufweist und das 35. Lebensjahr zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht überschritten hat.
II.
ZEITLICHER ABLAUF
Für beide Preise findet ein zweistufiges Auswahlverfahren statt mit dem Ziel, je bis zu maximal 8 Bewerber*innen für die Ausstellung und das jeweilige Hauptauswahlverfahren einzuladen.
Bewerbungsphase/ 1. August bis 30. September 2026
-schluss: 30. September 2026, 23:59 Uhr
Vorauswahl: Anfang bis Mitte November 2026
Werkanlieferung/ Ausstellungsaufbau: 18. Januar bis 5. Februar 2027, nach Vereinbarung
Hauptauswahl: 12. Februar 2027
Preisverleihung: 13. Februar 2027, 16 Uhr im Historischen Ratssaal in Speyer mit anschließender Ausstellungseröffnung
Ausstellung: 13. Februar bis 4. April 2027 im Kulturhof Flachsgasse in Speyer Öffnungszeiten: Do bis So und Feiertage von 11 bis 18 Uhr

III.
BEWERBUNGSMODALITÄTEN
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 1. August 2026 und endet am 30. September 2026.
Für die Vorauswahl des Förderpreises sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das vollständig ausgefüllte Online-Bewerbungsformular und einzeln hochgeladene Bilddokumentationen von bis zu sechs ein- oder mehrteiligen Arbeiten aus den Jahren 2026, 2025 oder 2024 mit den üblichen Werkangaben sowie optionalem Begleittext; nur bei audiovisuellen Kunstformen sind Weblinks (YouTube oder Vimeo) zu Video- und Soundarbeiten zulässig
- ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem der künstlerische Werdegang hervorgeht, sowie ein Portfolio mit weiteren Arbeiten aus der jüngeren Vergangenheit (Fotos und Texte zur künstlerischen Arbeit)
Die Bewerbung kann ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden.

IV.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
Mit der Einreichung der Bewerbung erklärt sich die/der Bewerber*in mit den in den Vergaberichtlinien und der Ausschreibung genannten Bedingungen einverstanden. Sie/Er akzeptiert darüber hinaus die allgemeine Datenschutzerklärung der Stadt Speyer sowie die Informationen nach Art. 13 der DSVGO für die Abteilung „Kulturbüro und Städtepartnerschaften“ der Stadtverwaltung Speyer. Weiterhin erklärt die/der Bewerber*in, dass sie/er Urheber*in der eingereichten Arbeiten ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Sie/er bestätigt darüber hinaus die Richtigkeit sowie Vollständigkeit aller Angaben.
Im Falle der Einladung zur Hauptauswahl stimmt die/der Bewerber*in zu, dass Reproduktionen der zur Ausstellung kommenden Arbeiten veröffentlicht sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bzw. für Dokumentationen genutzt werden. Die/der Urheber*in der Reproduktion (Fotograf*in) ist von Seiten der Künstlerin/des Künstlers zu benennen. Ebenso ist die/der Bewerber*in mit Reproduktionen zur Verwendung für die interne Ausstellungsdokumentation, zur Presse- und Fernsehberichterstattung über die Ausstellung bzw. die Preisträger*innen, für die auf die Ausstellung bzw. die Preisträger*innen bezogenen Social-Media-Aktivitäten sowie für die Publikation als Teil des Preisgeldes einverstanden.
Bewerbungen, die nicht den Vergaberichtlinien oder den unter Punkt III genannten Modalitäten entsprechen, werden der Jury nicht vorgelegt.
Die unter Punkt II genannten Termine geben den derzeitigen Planungsstand wieder und können sich gegebenenfalls ändern.
Die Jury-Entscheidungen sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

V.
WICHTIGE UNTERLAGEN UND KONTAKT
Unter www.speyer.de/purrmann-preise finden Sie:
-
die Vergaberichtlinien
-
den Link zum Online-Bewerbungsportal
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Stadt Speyer, Kulturbüro und Städtepartnerschaften – Wettbewerbsorganisation – Tel.: +49 6232 14-2250
Mail: @email www.speyer.de/purrmann-preise