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HfBK Dresden: W2 – Professur für Bildhauerei

Stellenausschreibungen an Hoch- und Fachschulen


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Ansprechpartner
Referat Personalangelegenheiten
Adresse
Güntzstraße 34, 01307 Dresden

Teilnahmebedingungen

Örtliche Begrenzung
keine

An der Hochschule für Bildende Künste Dresden ist zum 01.04.2025 eine

W 2 – Professur für Bildhauerei

zu besetzen.

Gesucht wird eine herausragende Künstlerpersönlichkeit (m/w/d), die auf dem Feld der Bildhauerei international außergewöhnliche Leistungen erbracht hat.  

Der Aufgabenbereich umfasst die Lehre im Studiengang Bildende Kunst bis zum Diplom sowie im Meisterschülerstudium. Die Professur übernimmt dabei die Leitung einer Fachklasse. Zu den Aufgaben der Professur gehören zudem die künstlerische Forschung und Praxis im Berufungsgebiet, die Betreuung von Studienprojekten, die Abnahme von Prüfungen, die Förderung und Betreuung des künstlerischen Nachwuchses, das Mitwirken in der akademischen Selbstverwaltung und die Einwerbung von Drittmitteln.

Berufungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, Lehrerfahrung sowie ein herausragendes, dem Arbeitsfeld entsprechendes künstlerisches Werk mit internationaler Reichweite. Die Vergütung richtet sich nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe W 2 der Sächsischen Besoldungsordnung. Die Dienstaufgaben sowie die dienstrechtliche Stellung der Professur ergeben sich aus § 69 und § 71 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG). Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet sich nach der entsprechenden Hochschuldienstaufgabenverordnung und beträgt derzeit 20 Semesterwochenstunden.

Die Hochschule für Bildende Künste strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Bewerberinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis, bei Erstberufungen jedoch zunächst auf Probe in einem befristeten Arbeitsverhältnis für den Zeitraum von zwei Jahren. Über die Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf der Probezeit auf Vorschlag des Dekans, dem eine Stellungnahme des Fakultätsrates beizufügen ist.

Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, einem Überblick über die bisherigen Leistungen, dem Nachweis der Lehrerfahrungen, digitalen Kopien von Studienabschlüssen und Abiturzeugnis sind bis zum 30.04.2024 ausschließlich online in unserem Bewerbungsportal möglich. Neben Ihren persönlichen Daten können Sie im Bewerbungsportal zusätzliche Dokumente bis zu einer Größe von 50 MB hochladen.

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erfolgt die Löschung Ihrer Daten nach den Vorgaben und Richtlinien des Datenschutzes. Weitere Informationen zum Datenschutz im Auswahlverfahren finden Sie auf der Website: