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ifa-Programm: Künstlerkontakte

(Projekt)Förderungen


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) Künstlerkontakte
Adresse
Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart

Teilnahmebedingungen

Örtliche Begrenzung
international
Einschränkung
Für Projekte im Jahr 2026 - Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Antragstellung für Projekte im Jahr 2026 nicht mehr möglich. Es gilt der Poststempel!

Für Projekte im Jahr 2026 - Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Antragstellung für Projekte im Jahr 2026 nicht mehr möglich

Es gilt der Poststempel. Später abgeschickte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Wer wird gefördert?

  • Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen) aus Transformations - und Entwicklungsländern, die ein Projekt in Deutschland durchführen möchten.
     
  • Deutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die ein Projekt in einem Transformations- und Entwicklungsland planen.
     
  • Nichtdeutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben (Aufenthaltsnachweis erforderlich) und in Transformations - und Entwicklungsländern ein Projekt durchführen möchten.

Liste der Länder, für die eine Projektförderung möglich ist:

Bewerbungen sind aus Ländern sowie in Länder gemäß der DAC-Liste zu den Transformations- und Entwicklungsländern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung möglich.

Übersicht Transformations- und Entwicklungsländer

Was beinhaltet die Förderung?

Finanzielle Beiträge werden geleistet für:

  • Reise- und Aufenthaltskosten wie Flugkosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Visakosten und Tagegeld gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG).
     
  • Reisen und Arbeitsaufenthalte aus Transformations- und Entwicklungsländern nach bzw. in Deutschland, z.B. Ausstellungen, Performances, Artist-in-Residence-Programme, Workshops, Vorbereitungs- und Recherchereisen, internationale Veranstaltungen wie Symposien, Konferenzen und Vorträge.
     
  • Reisen und Arbeitsaufenthalte für deutsche Kulturschaffende bzw. Kulturschaffende, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, nach bzw. in Transformations- und Entwicklungsländer, z.B. Performances, Artist-in-Residence Programme, Workshops, Vorbereitungs- und Recherchereisen, internationale Veranstaltungen wie Symposien, Konferenzen und Vorträge.
     
  • Kulturschaffende, die aus einem Transformations- oder Entwicklungsland kommen, können außerdem Zuschüsse für Reisekosten zu Ausstellungen in Deutschland beantragen.

Die Bewerbung in vier Schritten

  1. Zugang zur Online-Bewerbung über das Antragssystem anfordern 
  2. Link in der zugesandten E-Mail öffnen und Online-Antrag anlegen,
  3. Antrag ausfüllen (Zwischenspeicherung ist möglich),
  4. Antrag online abschicken, ausdrucken, unterschreiben und postalisch an das ifa schicken:


ifa – Institut für Auslandsbeziehungen e.V.
Künstlerkontakte
Charlottenplatz 17
70173 Stuttgart

Weitere Informationen:

Link zur Ausschreibung / Website