Open calls

ifa-Programm: Künstlerkontakte

(Projekt)Förderungen


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) Künstlerkontakte
Adresse
Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart

Teilnahmebedingungen

Örtliche Begrenzung
international
Einschränkung
Für Projekte ab Januar 2025! Es gilt der Poststempel. Später abgeschickte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Wer wird gefördert?

  • Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen) aus Transformations - und Entwicklungsländern, die ein Projekt in Deutschland durchführen möchten.
     
  • Deutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die ein Projekt in einem Transformations- und Entwicklungsland planen.
     
  • Nichtdeutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben (Aufenthaltsnachweis erforderlich) und in Transformations - und Entwicklungsländern ein Projekt durchführen möchten.

Was beinhaltet die Förderung?

Finanzielle Beiträge werden geleistet für:

  • Reise- und Aufenthaltskosten wie Flugkosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Visakosten und Tagegeld gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG).
     
  • Reisen und Arbeitsaufenthalte aus Transformations- und Entwicklungsländern nach bzw. in Deutschland, z.B. Ausstellungen, Performances, Artist-in-Residence-Programme, Workshops, Vorbereitungs- und Recherchereisen, internationale Veranstaltungen wie Symposien, Konferenzen und Vorträge.
     
  • Reisen und Arbeitsaufenthalte für deutsche Kulturschaffende bzw. Kulturschaffende, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, nach bzw. in Transformations- und Entwicklungsländer, z.B. Performances, Artist-in-Residence Programme, Workshops, Vorbereitungs- und Recherchereisen, internationale Veranstaltungen wie Symposien, Konferenzen und Vorträge.
     
  • Kulturschaffende, die aus einem Transformations- oder Entwicklungsland kommen, können außerdem Zuschüsse für Reisekosten zu Ausstellungen in Deutschland beantragen.

Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?

  • Einladung der Kultur- oder Ausstellungsinstitution
  • Beschreibung der Kultur- oder Ausstellungsinstitution
  • Lebensläufe aller Kunst- und Kulturschaffenden, für die eine Förderung beantragt wird.
  • Bildmaterial über das zu fördernde Projekt und / oder über vorherige künstlerische Arbeiten.
  • Angabe zu den Flugkosten anhand aktueller Flugpreise.
  • Alle Bewerbungsunterlagen können im Antragssystem unter Upload-Bereich hochgeladen werden. Sound- und Videoarbeiten können im Upload Bereich als Link eingefügt werden.

Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach ungefähr drei Monaten eine schriftliche Zu- oder Absage. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Zugang zur Online-Bewerbung über das Antragssystem anfordern, Link in der zugesandten E-Mail öffnen und Online-Antrag anlegen, Antrag ausfüllen (Zwischenspeicherung ist möglich), Antrag online abschicken, ausdrucken, unterschreiben und postalisch an das ifa schicken, siehe Adressfeld.

Weitere Informationen:

Link zur Ausschreibung / Website