ifa-Programm: Künstlerkontakte
(Projekt)Förderungen
Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt
Teilnahmebedingungen
Für Projekte im Jahr 2026 - Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Antragstellung für Projekte im Jahr 2026 nicht mehr möglich
Es gilt der Poststempel. Später abgeschickte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Wer wird gefördert?
- Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen) aus Transformations - und Entwicklungsländern, die ein Projekt in Deutschland durchführen möchten.
- Deutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die ein Projekt in einem Transformations- und Entwicklungsland planen.
- Nichtdeutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben (Aufenthaltsnachweis erforderlich) und in Transformations - und Entwicklungsländern ein Projekt durchführen möchten.
Liste der Länder, für die eine Projektförderung möglich ist:
Bewerbungen sind aus Ländern sowie in Länder gemäß der DAC-Liste zu den Transformations- und Entwicklungsländern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung möglich.
Übersicht Transformations- und Entwicklungsländer
Was beinhaltet die Förderung?
Finanzielle Beiträge werden geleistet für:
- Reise- und Aufenthaltskosten wie Flugkosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Visakosten und Tagegeld gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG).
- Reisen und Arbeitsaufenthalte aus Transformations- und Entwicklungsländern nach bzw. in Deutschland, z.B. Ausstellungen, Performances, Artist-in-Residence-Programme, Workshops, Vorbereitungs- und Recherchereisen, internationale Veranstaltungen wie Symposien, Konferenzen und Vorträge.
- Reisen und Arbeitsaufenthalte für deutsche Kulturschaffende bzw. Kulturschaffende, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, nach bzw. in Transformations- und Entwicklungsländer, z.B. Performances, Artist-in-Residence Programme, Workshops, Vorbereitungs- und Recherchereisen, internationale Veranstaltungen wie Symposien, Konferenzen und Vorträge.
- Kulturschaffende, die aus einem Transformations- oder Entwicklungsland kommen, können außerdem Zuschüsse für Reisekosten zu Ausstellungen in Deutschland beantragen.
Die Bewerbung in vier Schritten
- Zugang zur Online-Bewerbung über das Antragssystem anfordern ⇒
- Link in der zugesandten E-Mail öffnen und Online-Antrag anlegen,
- Antrag ausfüllen (Zwischenspeicherung ist möglich),
- Antrag online abschicken, ausdrucken, unterschreiben und postalisch an das ifa schicken:
ifa – Institut für Auslandsbeziehungen e.V.
Künstlerkontakte
Charlottenplatz 17
70173 Stuttgart
Weitere Informationen: