Internationale Ausschreibung Kunst-Stipendium 2026/27
Residenzen
Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt
Teilnahmebedingungen
Die Gemeinde und Samtgemeinde Meinersen haben sich zum Ziel gesetzt, junge zeitgenössische Kunst zu fördern und gleichzeitig dem kulturellen Angebotsspektrum der Region aktuelle Impulse zu geben. Um dieses Ziel zu fördern, schreiben sie ein Stipendium mit Aufenthalt im Künstlerhaus Meinersen aus.
Das Stipendium ist auf maximal zwölf Monate ausgelegt. Die Stipendiums-Zeit beginnt nach Absprache zum 1. Oktober 2026
Die Organisation und Durchführung des Stipendiums sind dem Verein Künstlerhaus Meinersen e.V. übertragen worden.
Teilnahme- Bewerben können sich vorzugsweise Absolvent/innen von berechtigung:
Kunsthochschulen deren Hochschulabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
Thema: MALEREI
Das diesjährige Stipendien-Thema ist die Malerei, die nach wie vor innerhalb der Vielfalt der Medien im zeitgenössischen Kunstschaffen ihren Platz behauptet. Erwünscht sind alle Ausdrucksformen, die sich mit dem Phänomen der Malerei, ihrer Tradition wie auch ihrer Aktualität auseinandersetzen. Der formalen wie inhaltlichen Interpretation der Malerei sind keine Grenzen gesetzt.
Leistungen:
Das Stipendium umfasst den miet- und nebenkostenfreien Aufenthalt im Künstlerhaus Meinersen (Wohn- und Atelierraum) sowie eine monatliche Unterstützung in Höhe von 800,- €.
Bedingungen:
Es handelt sich um ein Präsenzstipendium; der Stipendiat/die Stipendiatin hat während der Dauer des Stipendiums vorwiegend im Künstlerhaus zu wohnen und zu arbeiten. Die in dieser Zeit geschaffenen Werke sind in Absprache mit dem Vorstand im Künstlerhaus Meinersen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, i.d.R. während einer Abschlussausstellung. Außerdem verpflichtet sich der Stipendiat/die Stipendiatin zur Konzeption und Durchführung von mindestens einem Projekt der zeitgenössischen Kunstvermittlung. Das Projekt soll einen Bezug zum eigenen Werk haben und die Bevölkerung in geeigneter Form beteiligen (Performance, öffentliche Veranstaltungen, Projekte mit Schulen, Erteilung von Kursen o.ä.). Hierfür benötigte Mittel werden auf Antrag gegebenenfalls vom Verein zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird nach Verabredung die Beteiligung an Aktionen und Veranstaltungen des Künstlerhauses erwartet. Der Bewerber/die Bewerberin erkennt diese Bedingungen mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen an.