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Kofinanzierungsfonds II/2026

(Projekt)Förderungen


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Teilnahmebedingungen

Örtliche Begrenzung
Bundesland Berlin

Gefördert werden professionell künstlerisch Tätige, freie Gruppen und Einrichtungen, die insbesondere mit der Freien Szene arbeiten. Antragstellende müssen ihren Erstwohnsitz oder Sitz in Berlin haben. Voraussetzung ist, dass die Projekte in Berlin öffentlich präsentiert werden.

Der Kofinanzierungsfonds soll es professionell künstlerisch Tätigen, Gruppen und Einrichtungen aller Kunstdisziplinen ermöglichen, Anträge bei Förderprogrammen zu stellen, bei denen der Nachweis gesicherter Drittmittel Voraussetzung für die Zulassung zum Antragsverfahren ist. Darüber hinaus ist eine Antragstellung für eine Kofinanzierung im Rahmen von Creative Europe möglich.

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist Januar 2027. Mehrjährige Projekte sind möglich.

Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind dem Informationsblatt zu entnehmen.

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beruft eine spartenübergreifende Jury, welche die Begutachtung der Anträge vornimmt.

Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen. Es sind die Antragsunterlagen des Hauptförderers zu nutzen. Sollte der Antrag beim Hauptförderer auf Englisch sein (wie Creative Europe), ist zusätzlich ein zweiseitiges Exposé auf Deutsch einzureichen.

 

HINWEISE:

Die Förderempfehlungen werden voraussichtlich Mitte November 2026 bekannt gegeben. Eine weitere Ausschreibung für Projekte ab 2027 wird es voraussichtlich nicht geben.