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Kulturförderungen zum 1. Mai!

(Projekt)Förderungen


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Förderung Kulturelle Projekte, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ansprechpartner
Laura Voigt
Adresse
Marchlewskistraße 6, 10243 Berlin
Telefonnummer
030 293 479 415
E-Mail
kulturellebildung@kulturamtfk.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
Alle
Örtliche Begrenzung
keine
Bewerbungsgebühren
0,00 €
Einschränkung
Musik, Darstellende Künste, Urbanes Leben und Soziokultur
Thema
Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Projekten, die den 1. Mai in seinen gesellschaftlichen und historischen Kontexten verhandeln.

Künstlerische und soziokulturelle Projekte, die am 30.04. oder am 01.05.2026 stattfinden oder beginnen, können mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 90.000 Euro zur
Verfügung.

Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Projekten, die den 1. Mai in seinen gesellschaftlichen und historischen Kontexten verhandeln. Es soll zum 1. Mai ein vielfältiges und dezentrales Angebot in Friedrichshain-Kreuzberg geschaffen werden und Projekte der Sparten Musik, Darstellende Künste, Urbanes Leben und Soziokultur in Friedrichshain-Kreuzberg gefördert werden. Ausgeschlossen sind Projekte, die in der Oranienstraße, auf dem Oranienplatz, in der Mariannenstraße, auf dem Mariannenplatz sowie im und rund um den Görlitzer Park stattfinden sollen.
 

Die Fördermittel werden auf der Grundlage der Empfehlung einer Jury vergeben, die sich aus Vertreter*innen verschiedener Sparten zusammensetzt.

Die Förderung orientiert sich an der künstlerischen Qualität der beantragten Projekte.

Antragsberechtigt sind Künstler*innen und freie Gruppen sowie Spielstätten, soziokulturelle Zentren, Projekträume und Museen im Bezirk. Die Fördermittel können nicht an freie Träger, welche durch das Land/den Bund institutionell gefördert werden, vergeben werden oder an Projekte, die bereits begonnen haben. Gefördert werden künstlerische und kulturpädagogische Tätigkeiten mit einem maximalen Stundensatz von 40 Euro sowie die pauschalen Honorarsätze gemäß der Empfehlung für Honoraruntergrenzen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und den jeweiligen Honorarempfehlungen der betreffenden Fachverbände.