Kunstfonds: Sonderförderprogramm "Ukraine"
(Projekt)Förderungen
Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt
Teilnahmebedingungen
Der Deutsche Bundestag bewilligte einen Sonderhaushalt „Ukraine“.
Aus diesen Mitteln wird ein Residenzprogramm für Künstlerinnen und Künstler aus der Ukraine finanziert.
Der Etat umfasst insgesamt 500.000 Euro. Antragsberechtigt sind Künstlerhäuser, Atelierhäuser, Kunstvereine, Kommunen und Einrichtungen des Kunstbetriebs, die in Deutschland Unterkunft und Arbeitsmöglichkeit für seit Kriegsbeginn aus der Ukraine Geflüchtete aus dem Bereich der bildenden Kunst bieten.
Die Künstlerinnen bzw. Künstler erhalten ein Stipendium von 1.500 Euro/Monat. Die geförderten Einrichtungen erhalten eine monatliche Pauschale von bis zu 1.000 Euro für künstlerische Betreuung und Betriebskosten. Der Bewilligungszeitraum ist vom 1. September bis zum 31. Dezember 2022. Bei kürzerer Residenzlaufzeit verkürzt sich der Bewilligungszeitraum entsprechend. Bewerbungsschluss ist der 31. August 2022. Anträge sind an die Stiftung Kunstfonds zu richten.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de. Im Antragsformular sind erforderlich:
- Angaben zur antragstellenden Einrichtung und Ansprechperson
- Verbindliche Angabe der:des von der Einrichtung ausgewählten Künstlers:in aus der Ukraine und Angaben zur Person, u.a. künstlerischer Lebenslauf in tabellarischer Form: Ausbildung, Ausstellungen mit Jahresangaben, ggf. Auswahl (max. 2.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
- Nachweis zur Identität der:des Künstlers:in (z.B. Ausweisdokument, gültiger Aufenthaltstitel, o.ä.)
- Optional: Beschreibung der künstlerischen Arbeit (max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
- Optional: Bildmaterial: bis zu 10 Abbildungen von Werkbeispielen in Jpeg-Format (je max. 500 KB), 1 Vimeo-Link (max. 10 min.)
- WICHTIG: Auswahl der Monate, für die Sie eine Förderung beantragen, und Angabe der entsprechenden beim Kunstfonds beantragten Fördersumme: pro Monat können 2.500 Euro beantragt werden, max. 10.000 Euro.
Bitte senden Sie uns keine Anträge per Post, E-Mail oder Telefax.