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KUNSTFONDS_Publikation

(Projekt)Förderungen


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Stiftung Kunstfonds

Teilnahmebedingungen

Örtliche Begrenzung
Deutschland
Einschränkung
Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland (z. B. Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung)

Die Ausschreibung für das Programm KUNSTFONDS_Publikation ist gestartet. Bewerbungsfrist ist der 15. Januar 2026, 24 Uhr.

Das Programm KUNSTFONDS_Publikation fördert analoge und digitale Einzelpublikationen bildender Künstler:innen oder Künstler:innen-Duos, die den Zuschuss selbst und nur für das eigene Werk beantragen. 

Bitte beachten Sie die aktualisierten Vergaberichtlinien (s.u.) und die FAQs.

Das Programm wird von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit den im September 2025 von den Mitgliedern des Deutschen Bundestags aufgestockten Mitteln finanziert. 

Antragsstellung

Förderanträge können ausschließlich digital im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de gestellt werden.

Einzureichen sind:

  • Angaben zur antragstellenden Person bzw. bei Künstler:innen-Duos zu den antragstellenden Personen (Name, Adresse, Kontaktdaten) sowie bei Künstler:innen-Duos eine GbR-Vereinbarung mit Vertretungsberechtigung,
  • Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland (z. B. Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung)
  • künstlerischer Lebenslauf (Ausbildung, Ausstellungen, künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre)
  • Beschreibung des Projektvorhabens einschließlich der Projektziele sowie ein Zeitplan der Projektumsetzung,
  • Bildmaterial (JPG) der künstlerischen Arbeit und ein Projekt-Dossier (PDF)
  • Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (Excel-Tabelle).

Vergaberichtlinien

Hintergrund und Förderziele

1.1 Bildende Kunst ist ein eigenständiger, wesentlicher Beitrag für unsere Gesellschaft: Kunst setzt ihre Inhalte von sich aus, sie hinterfragt, bezeugt und kommentiert unser Leben. Kunstwerke entstehen aus der Arbeit an und mit den Bedingungen der Wahrnehmung, sie können dabei partizipativ, spiegelnd und anregend sein, bisweilen auch provozierend. Sie umgeben uns, sind ständig über unsere sinnliche Wahrnehmung präsent und prägen unser Verhältnis zu Wertvorstellungen und zivilen Haltungen. Eine freie Kunst ist Zeichen unserer Demokratie und trägt zu ihrer Stärkung bei.

1.2 Die Stiftung Kunstfonds hat die Aufgabe, zeitgenössische bildende Kunst zu fördern und deren gesellschaftlichen Beitrag zu vermitteln. Sie unterstützt den künstlerischen Prozess von der Idee bis zur Produktion und fördert innovative Vermittlungskonzepte. 

1.3 Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Publikation unterstützt Künstler:innen in ihrer Aufgabe, ihre künstlerischen Ideen und Arbeiten zu veröffentlichen, um für ihre Kunst zu werben und deren Botschaft zu verbreiten.

1.4 Das Programm wird finanziert von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags.

1.5 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Stiftung Kunstfonds aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Gefördert werden analoge und digitale Einzelpublikationen bildender Künstler:innen oder Künstler:innen-Duos, die den Zuschuss selbst und nur für das eigene Werk beantragen. Die Publikationen müssen (auch) in deutscher Sprache erscheinen. 

3. Antragsberechtigung

3.1 Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen jeden Alters, die

  • ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben,
  • im Durchführungszeitraum nicht immatrikuliert sind.

3.2 Ferner antragsberechtigt sind Künstler:innen-Duos, deren Mitglieder

  • beide ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben,
  • beide im Durchführungszeitraum nicht immatrikuliert sind.

3.3 Alle Antragsteller:innen müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten und in der Lage sein, die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel nachzuweisen.

3.4 Von einer Förderung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die

  • im Förderjahr 2025 einen Antrag für eine Förderung in einem der Programme KUNSTFONDS_Stipendium, KUNSTFONDS_Publikation, KUNSTFONDS_SoloProjekt oder KUNSTFONDS_Werkverzeichnung gestellt haben,
  • im Förderjahr 2025 eine Förderung der Stiftung Kunstfonds erhalten haben oder erhalten,
  • in den letzten zwei Jahren in einer Vergabejury der Programme KUNSTFONDS_Stipendium, KUNSTFONDS_Publikation oder KUNSTFONDS_SoloProjekt tätig waren,
  • Angestellte der Stiftung Kunstfonds sind.

4. Bewilligungszeitraum

4.1 Der Bewilligungszeitraum umfasst die Vor- und Nachbereitungs- sowie die Durchführungsdauer des geförderten Projekts und wird im Fördervertrag entsprechend festgelegt. Geförderte Projekte dürfen erst nach Abschluss eines Fördervertrags beginnen. Die Projektdurchführung ist überjährig möglich, muss aber spätestens am 31.03.2028 abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis muss zwei Monate nach Ende des individuellen Durchführungszeitraums, spätestens am 31.05.2028 vorgelegt werden. Die Auszahlung des Einbehalts erfolgt nach positiver Prüfung in der Regel innerhalb von vier Monaten.

4.2. Zuwendungsfähig sind in der Regel Lieferungen und Leistungen, die im vereinbarten Durchführungszeitraum, maximal zwischen dem Datum des Abschlusses des Fördervertrags und de