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Mutterstadt Neubau Kindertagesstätte

Kunst im öffentlichen Raum


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Gemeinde Mutterstadt
Adresse
Oggersheimer Straße 10, 67112 Mutterstadt
E-Mail
buero@hldeubert.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
Professionelle Bildende Künstler*innen
Örtliche Begrenzung
keine
Thema
Kunst am Bau

Stadtsanierung Mutterstadt - Neubau Kindertagesstätte / Erweiterung Grundschule, Modernisierung Turnhalle

Art des Verfahrens
Nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem offenem Bewerberverfahren

Ausgelobte Summe
110.000,00 € (brutto) inkl. Material und Honorar

Der Auftrag für die Realisierung soll auf der Grundlage eines jurierten Entwurfs vergeben werden. Der Wettbewerb wird als beschränkter Einladungswettbewerb mit offenem,
vorgeschaltetem Bewerberverfahren ausgeschrieben. Aus den Bewerbungen des Auswahlverfahrens (Stufe 1) werden bis zu 5 Teilnehmende vom Auswahlgremium der Vorjury ausgewählt und für den Wettbewerb eingeladen. Das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ist offen und nicht anonym. Die Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren (Stufe 2) werden gebeten, bis spätestens 7 Tage nach Benennung ihre Teilnahme schriftlich oder per E-Mail verbindlich gegenüber dem Auslober zu erklären. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.

Vergütung
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren (Stufe 1) wird kein Honorar gezahlt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Jeder Teilnehmende, der von dem Auswahlgremium für das Wettbewerbsverfahren (Stufe 2) ausgewählt wird und einen, den Wettbewerbsbedingungen entsprechenden, prüffähigen
Entwurf einer Arbeit fristgerecht einreicht, erhält ein Bearbeitungshonorar von 2.000 € inklusive MwSt. Im Fall einer Beauftragung wird das Bearbeitungshonorar mit dem Gesamthonorar verrechnet.

Aufgabe
Der Auftraggeber wünscht sich für die Umsetzung der 7-gruppigen Kindertagesstätte, die Erweiterung der Grundschule und die Modernisierung der Turnhalle die künstlerische
Gestaltung des Außenbereichs vor dem Gebäude der Kita. Die Umsetzung der "Kunst am Bau" als Kunstwerk soll den nachhaltigen Charakter des Gebäudeprinzips und den Bezug zur Natur mit ortstypischer Flora und Fauna herstellen. Die Ausgestaltung sollte sich in die Umgebung integrieren, mit der Dimension des Gebäudes harmonieren, und das Thema
nachhaltige, persönlichkeitsbildende Kindertagesstätte/Grundschule aufgreifen. Mit dem Kunstwerk auf dem zu gestaltendem Außenbereich, soll eine Identität geschaffen werden, die für den Standort der Kindertagesstätte/Grundschule prägend ist. Thematisch, sowie auch in der künstlerischen Formensprache, werden den Teilnehmenden weitgehende Freiheiten eingeräumt. Es wird erwartet, dass die künstlerische Arbeit eigens für diesen Ort und die beschriebene Aufgabe entwickelt wird. Die zur Verfügung stehende Fläche hat eine Größe von ca. 36 m² (Höhe bis 2,5 m, Breite von 4 m, Länge ca. 9 m). Der für die künstlerische Ausgestaltung vorgesehene Bereich ist im Lageplan markiert. Der bestehende Baum ist zu erhalten und zu integrieren. Es sind Materialien zu verwenden, die der Nutzung von Kindern entsprechen und deren Sicherheit gewährleisten. Bei der Auswahl, sowie bei der Verarbeitung der Materialien ist auf Folgendes zu achten:
- Wetter- und Witterungsbeständigkeit,
- langjährige Haltbarkeit
- Verletzungsgefahr der Kinder 

- Instandhaltung ohne größeren Aufwand.
Das Kunstwerk soll für Kinder erlebbar sein. Die Normen und gesetzlichen Vorgaben sind von den Künstler/innen einzuhalten. Es müssen der Technische Überwachungsverein (TÜV) hinzugezogen oder Absprachen mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz getroffen werden. Fließendes, stehendes oder durch Pumpen bewegtes Wasser soll nicht verwendet werden. Sollte das Aufstellen eines Baugerüstes nötig sein, ist dies mit dem Auftraggeber abzusprechen. Die Kosten hierfür tragen die Teilnehmenden. Die Kosten-übernahme für
projektbedingte Fundamentierungsarbeiten erfolgen bauseitig, ein eventuell erforderlicher Bauantrag wird bauseitig gestellt. Erforderliche Stromanschlüsse sowie die Fundamentierung (unter Berücksichtigung der Statik) erfolgen bauseits. Das Kostenangebot ist getrennt nach Künstler/innenhonorar/Entwurfshonorar und nach Herstellungskosten für das Kunstwerk inkl. aller Nebenkosten wie Transport und Montage vorzulegen. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Restsumme für „Kunst am Bau“.