NEUSTARTplus Stipendium - Kunstfonds
Stipendien
Einsendeschluss:
Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt
Name
Stiftung Kulturfonds
E-Mail
antrag@kunstfonds.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt
sind bildende Künstler:innen, die solo-selbstständig und freischaffend tätig sind, dauerhaft in Deutschland leben und nicht immatrikuliert sind. Bewerber:innen dürfen nicht angestellt sein, eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ist jedoch zulässig. Auch Künstler:innen-Duos können sich bewerben.
Örtliche Begrenzung
Deutschland
Einschränkung
Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds (18.500 bzw. 22.000 Euro) erhalten haben.
Das Stipendium wird vom 1.1.2023 bis zum 30.6.2023 ausbezahlt. Der Förderzeitraum ist nicht verschiebbar.
Über die Förderungen entscheiden das Kuratorium und/oder die Kommission zum „Sonderförderprogramm 20/21 NEUSTART KULTUR“ (Vergabejury) in demokratischer Abstimmung und nach künstlerischer Qualität. Die Jury trifft ihre Förderentscheidung voraussichtlich Ende November 2022.
Im Antragsformular sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Adresse und Geburtsdatum der Antragstellenden
- Künstlerischer Lebenslauf: Ausbildung (max. 500 Zeichen incl. Leerzeichen) und Ausstellungen (max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
- Beschreibung der künstlerischen Arbeit (max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
- Ziele im Förderzeitraum (max. 1.000 Zeichen incl. Leerzeichen)
- Bildmaterial:
- Verpflichtend: 1 Portfolio im PDF-Format (max. 20 MB) und 5 Abbildungen von Werkbeispielen in JPEG-Format (je max. 500 KB)
- Optional: 1 Video-Link (max. 10 min.)
- Nachweis über Wohnsitz in Deutschland (Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und Meldebescheinigung)
Bitte senden Sie uns keine Anträge per Post, E-Mail oder Telefax.
Weitere Informationen über: @email
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf:
Link zur Ausschreibung / Website