Reise- und Residenzstipendien der Hessischen Kulturstiftung
Stipendien
Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt
Teilnahmebedingungen
Für die altersunabhängigen Stipendien bewerben können sich bildende Künstler:innen,
a) die in Hessen geboren sind ODER
b) seit mindestens 1. Januar 2025 in Hessen leben (Erstwohnsitz) ODER
c) die ein Studium an einer Kunstakademie bzw. in vergleichbaren Studiengängen in Hessen absolviert haben.
Es gibt keine Altersbeschränkung.
Bewerbungen von Künstler:innen-Duos sind möglich.
Bewerbungen sind ausgeschlossen, wenn
a) in der Vergangenheit bereits ein Stipendium der Hessischen Kulturstiftung zuerkannt worden ist (dies betrifft nicht die Arbeits-, Projekt- und Brückenstipendien des Landes).
b) ein Studium oder eine Ausbildung absolviert wird und zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist.
Hier finden Sie unsere Förderrichtlinien.
Details und Zahlen zu den Reise- und Residenzstipendien 2027 / 2028
Die Stiftung vergibt für die Jahre 2027 und 2028 insgesamt 5 freie Reisestipendien (mind. 3 bis maximal 12 Monate) und 7 Residenzstipendien (New York City, London, Paris und Istanbul) sowie erstmals 2 kombinierte Residenz- und Reisestipendien (Kyoto):
2027/2028:
5 x Reisestipendien (à 25.000 Euro)
2027:
- 2 x Residenzstipendien Istanbul (à 12.500 Euro)
- 1 x Residenzstipendium New York City (à 25.000 Euro)
- 1 x Residenzstipendium Paris (à 25.000 Euro)
- 1 x Residenz Kyoto mit anschließender Reise- und Arbeitsphase (à 15.000 Euro)
2028:
- 1 x Residenzstipendium London (à 25.000 Euro)
- 1 x Residenzstipendium New York City (à 25.000 Euro)
- 1 x Residenzstipendium Paris (à 25.000 Euro)
- 1 x Residenz Kyoto mit anschließender Reise- und Arbeitsphase (à 15.000 Euro)