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Saarbrücken Erinnerung an Opfer der Homosexuellenverfolgung

Kunst im öffentlichen Raum


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Landeshauptstadt Saarbrücken Kulturamt
Adresse
St. Johanner Markt 24, 66111 Saarbrücken

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
Professionelle Bildende Künstler*innen
Örtliche Begrenzung
keine
Thema
Kunst im öffentlichen Raum

Wettbewerb zur Kunst im öffentlichen Raum:
Ort der Erinnerung an die Opfer der Homosexuellenverfolgung

Art des Wettbewerbs
In der 1. Stufe, einem offenen und anonymen Wettbewerb für künstlerische Lösungsvorschläge, kann sich eine unbegrenzte Anzahl von Personen oder Arbeitsgemeinschaften bewerben. (...) Für die Teilnahme an der 2. Stufe sind maximal zehn teilnehmende Personen oder Arbeitsgemeinschaften aus der 1. Stufe berechtigt, die von der Jury anhand der
eingereichten Ideen ausgewählt werden. Damit eine objektive Beurteilung gegeben ist, wird die Anonymität gegenüber der Ausloberin und der Jury bis zum Schluss des Verfahrens gewährleistet.

Beteiligungshonorar
Wettbewerb 1. Stufe
Teilnehmende Personen oder Arbeitsgemeinschaften der 1. Stufe erhalten keine Aufwandsentschädigung.
Wettbewerb 2. Stufe
Teilnehmende Personen oder Arbeitsgemeinschaften der 2. Stufe erhalten jeweils 3.500 € brutto Aufwandsentschädigung.

Rückfragen
Wettbewerb 1. Stufe
Rückfragen sind schriftlich bis zum 09.12.2024 über die Vergabeplattform des Saarlandes https://saarvpsl.vmstart.de einzureichen. Antworten erfolgen bis zum 10.01.2025 ebenfalls über diese Plattform.

Kostenrahmen
Die Realisierungskosten für das Kunstwerk einschließlich Künstler*innen- und weiterer Planungshonorare betragen max. 200.000 € brutto. Darin enthalten sind sämtliche Reise- und Übernachtungskosten sowie sämtliche Nebenkosten.

Aufgabenstellung
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken beschloss bereits im Jahr 2019, einen künstlerisch gestalteten Ort der Erinnerung an die Opfer der Homosexuellenverfolgung
zu errichten. Über einen Zeitraum von 123 Jahren wurden Homosexuelle in Deutschland aufgrund des Paragrafen 175 StGB wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt.
Dieser Paragraf richtete sich vom Kaiserreich bis 1969 ausschließlich gegen männliche Homosexualität.
Da die Begriffe Homosexuelle, Schwule oder Lesben aus heutiger Perspektive oft als zu eng gefasst und ausschließend wahrgenommen werden, wird im Folgenden der Begriff »queere Menschen« verwendet. Ziel ist es, eine Gedenkkultur zu schaffen, die nicht auf einer konkurrierenden Bewertung des erlittenen Leids basiert, sondern die Vernetzung der unterschiedlichen Erfahrungen in den Mittelpunkt stellt.
Die künstlerische Lösung soll sich inhaltlich mit der Erinnerung an die Opfer der Verfolgung queeren Lebens im Saarland in den Jahren 1935–1994 auseinandersetzen. Sie soll dem Gedenken an die Opfer von menschenverachtender Diskriminierung und Verfolgung Raum geben.
Die Form der künstlerischen Gestaltung ist grundsätzlich freigestellt. Der neue Erinnerungsort soll ein würdevolles Gedenken ermöglichen und gleichzeitig zu einem
lebendigen Treffpunkt im öffentlichen Raum werden. Er soll zum Innehalten einladen und Menschen aller Generationen ansprechen.
Der Ort der Erinnerung an die Opfer der Verfolgung queeren Lebens ist barrierefrei zu gestalten, damit eine Teilhabe aller Menschen gewährleistet wird. (...)
Die innerhalb der Aktionsfläche vorhandenen Ginkgobäume sind noch jung und sollen erhalten bleiben. (...)  Angrenzende Bereiche wie Treppenstufen, Wegeverbindungen oder Übergänge können mitgedacht werden. Fußläufige Durchwegungen in angrenzenden Bereichen sollen erhalten bleiben. Die an die Aktionsfläche angrenzende Fahrtrasse darf in keiner Weise beeinträchtigt werden. (...) Wichtiges Kriterium für die Beurteilung des künstlerischen Entwurfs wird neben der künstlerischen Aussagekraft die Einbindung des Kunstwerks in die städtebauliche und zeitaktuelle Situation sein.

Planungsvoraussetzungen
Vorgegebene Aktionsfläche, 20 Meter lang und 5 Meter breit, mit einer Größe von rund 100 Quadratmetern im Straßenraum der Faßstraße, 66111 Saarbrücken, im Bereich
der Erweiterung der Saarbrücker Fußgänger*innenzone. (...)

Der Ort
Der Standort des Gedenkortes in der Faßstraße, nahe der Obertorstraße und am Übergang zur Mainzer Straße, wurde aus zwei Gründen gewählt: Erstens wegen der Nähe zu ehemaligen Szenelokalen und zweitens, weil hier der Endpunkt der Parade zum Christopher Street Day (CSD) durch Saarbrücken liegt. (...)