Brief der Koalition der Freien Szene: Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag am 22.04.2020

KdFS Logo

An die Mitglieder im Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag
und an die Berliner Abgeordneten im Deutschen Bundestag

Berlin, den 24.04.2020

Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag am 22.04.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am Mittwoch hat eine Vertreterin der Bundesregierung behauptet, das sogenannte „Sozialschutz-Paket der Bundesregierung für Selbständige und Kleinunternehmer habe mit dem Arbeitslosengeld II, populär als „Hartz IV” bezeichnet, nichts zu tun.

Das ist selbstverständlich unzutreffend.

Mit dem entsprechenden Gesetz wird das Sozialgesetzbuch II in Bezug auf die Regelungen für das Arbeitslosengeld II nur geringfügig und nur auf 6 Monate befristet verändert. Nach diesem Gesetz sind die JobCenter für eine Frist von 6 Monaten gehalten, der Versicherung einer/s Antragstellerin/s, ihr/ihm und den im Haushalt lebenden Personen stünde kein erhebliches Vermögen zur Verfügung, zu glauben. Damit sind nachträgliche Prüfungen natürlich nicht ausgeschlossen.

Im Übrigen ändert sich am geltenden Recht praktisch nichts. Dass die Kosten der Unterkunft für eine Frist von einem halben Jahr ohne weiteres übernommen werden, schreibt nur die ohnehin schon normale Praxis der JobCenter – befristet – fest. Sie haben auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage in der Regel ohnehin erst nach Verstreichen eines halben Jahres eine Verringerung der Wohnungskosten und Umzüge verlangt, wenn die entsprechenden Grenzwerte überschritten werden.

Ansonsten bleibt es unverändert bei den gesetzlichen Regelungen für das Arbeitslosengeld II. Das bedeutet: eine aufwendige Bedürftigkeitsprüfung in Bezug auf alle Haushaltsangehörigen und ihre Einkommen. Das bedeutet auch: Leistungsbezieher/innen haben grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, müssen jedes, auch nicht qualifikationsentsprechende Arbeitsangebot auch im Niedriglohnbereich annehmen, sich bewerben und vorstellen, Weiterbildungsangebote wahrnehmen.

In der Praxis handhaben die JobCenter das bei Selbständigen, die in den Leistungsbezug eintreten, so, dass die selbstständige Tätigkeit für in der Regel ein halbes Jahr erst einmal hingenommen wird. Das ist und bleibt aber in ihrem Ermessen. Im Übrigen wird die Selbständigkeit in Frage gestellt, wenn das JobCenter zu dem Schluss kommt, die bisher ausgeübte selbstständige Erwerbstätigkeit sei dauerhaft nicht geeignet, die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zumindest deutlich zu verringern. Auch hier besteht ein erheblicher Ermessensspielraum der JobCenter. In der Regel erzwingen sie nach allen Erfahrungen mit ihnen die Beendigung der selbstständigen Erwerbstätigkeit eher früher als später. Sie haben insgesamt wenig Verständnis und Sachverstand für selbstständige Erwerbstätigkeit, zumal künstlerische. Das ist der wesentliche Grund, weshalb Künstler*innen, deren Einkommen sie an sich dazu berechtigen würde, nur im äußersten Notfall ALG II beantragen und sich lieber mit sehr geringen Einkünften ohne Fürsorgeleistungen durchschlagen.

Tatsachen kann man unterschiedlich bewerten. Über Tatsachen kann man nicht streiten. Uns befremdet, wenn Mitglieder der Bundesregierung das offenbar dennoch tun wollen. Gute Politik setzt doch zunächst voraus, die Dinge und die Folgen eigener Entscheidungen so zu erkennen, wie sie sind. das heißt hier: Selbständige und Kleinunternehmer werden bei Verdienstausfällen durch Corona für ihren Lebensunterhalt auf das Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, verwiesen. Wenn die Bundesregierung das für geboten hält, muss sie dies begründen! Und darf nicht den Sachverhalt bestreiten.

Im Übrigen begründet dieselbe Bundesregierung die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes damit, dass kurzarbeitende Angestellte nicht dazu gezwungen werden sollen, ALG II zu beantragen. Das verstehen wir. Die Ungleichbehandlung
von selbstständiger und unselbstständiger Arbeit verstehen wir nicht.

Wir fügen einen Link zu den Antragsunterlagen für den erleichterten Bezug von ALG II bei, wie sie die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Sie sprechen für sich:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos

Mit freundlichen Grüßen

Der Sprecher*innen-Kreis der Koalition der Freien Szene Berlin
info@koalition-der-freien-szene-berlin.de

Link