FAQ für Künstler*innen 

Wohngeldrechner: Wie hoch fällt die Unterstützung aus?

Der bbk berlin informiert:

Das Wichtigste zum Wohngeldrechner

Die Einkommensobergrenze für Wohngeld in Berlin (Mietstufe 4) liegt 2024 bei 1.466 Euro monatlich für einen 1-Personenhaushalt. Ab dem 1. Januar 2023 fließen auch die Kosten für Heizung und Warmwasser in die Berechnung ein.

Ob Wohngeld beantragt werden kann und wie viel Wohngeld gezahlt würde, lässt sich mit dem Wohngeldrechner für Berlin online berechnen:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml

Auf der Website https://www.schuldnerberatung.de/wohngeldrechner/ finden Sie ebenfalls umfängliche Informationen - ein Ratgeber-Artikel aktualisiert vom VFR-Verlag für Rechtsjournalismus für alle verständlich aufgeschlüsselt: 

Der Artikel spricht folgende Punkte an:

  • Aktueller Wohngeldrechner: Für Rentner, ALG-1-Bezieher, Arbeitnehmer etc.
  • Kurzer Überblick: Wer bekommt Wohngeld und welchen Zweck erfüllt es?
  • Wobei hilft Ihnen ein zuverlässiger Wohngeldrechner?
  • So verwenden Sie den Rechner für das Wohngeld richtig!
  • Grundlegende Angaben: Bewilligungsjahr, Bundesland, Wohnort
  • Kaltmiete bzw. Belastung: Angaben im Wohngeldrechner für das Eigenheim vs. für die Mietwohnung
  • Haushaltsmitglieder: Wer davon hat Anspruch auf Wohngeld?
  • Einkommen aller Haushaltsmitglieder: Wer verdient wie viel?
  • Werbungskosten und Abzüge mindern das zu berücksichtigende Einkommen
  • Abschließende Eingaben: Unterhaltspflichten etc.
  • Quellen und weiterführende Links

Auszug von der Website der Schuldnerberatung:

Einen pauschalen Wert für das Mindesteinkommen gibt es nicht. Grundsätzlich gilt, dass Ihr Einkommen bei mindestens 80 Prozent des Betrages liegen muss, den Sie als Bürgergeldempfänger erhalten würden. Ist Ihr Einkommen zu gering, haben Sie keinen Anspruch auf die Sozialleistung. In diesem Fall können Sie beispielsweise aufstockendes Bürgergeld beantragen. Welche anderen Personen keinen Anspruch auf Wohngeld haben, erfahren Sie an dieser Stelle.

Ist Ihr Einkommen zu hoch, haben Sie keinen Anspruch auf die finanzielle Unterstützung. Wie hoch diese ist, hängt davon ab, in welche Mietstufe die Gemeinde, in der Sie wohnen, eingruppiert wird. Außerdem ist entscheidend, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Leben Sie beispielsweise in Berlin, welches zur Mietstufe IV gehört, liegt die Obergrenze für einen Singlehaushalt bei 1.466 Euro (Stand 05/2024). Ist Ihr Einkommen zu hoch für den Bezug von Wohnungsgeld? Unser Rechner verrät es Ihnen.

Wird Ihnen das Wohngeld gewährt, erhalten Sie einen offiziellen Bescheid darüber, wie hoch die Leistung ausfällt. Möchten Sie bereits im Vorhinein abschätzen, wie hoch die Unterstützung ausfallen könnte, dann können Sie das Wohngeld mit einem Rechner ermitteln. Hier kommen Sie direkt zum Wohngeldrechner.