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Das Land Berlin will sein Atelierhaus in der Sigmaringer Straße ersatzlos schließen. | Im Januar gab es Schlagzeilen: Für die nächsten 30 Jahre, so der Kultursenator, seien nun die 80 Ateliers in den Weddinger Uferhallen gesichert und die Künstler*innen dort hätten wieder eine planbare Zukunft. | Obwohl das Projekt noch vor vielen Unwägbarkeiten steht: Das war für die Künstler*innen in Berlin eine gute Nachricht. | Gleichzeitig aber will dasselbe Land Berlin 26 Künstler*innen auf die Straße setzen und das landeseigene Haus in der Sigmaringer Str. 1 in Wilmersdorf künftig für Verwaltungszwecke nutzen. | Hintergrund: Seit 2006 werden 25 Räume im ehemaligen Wilmersdorfer Gesundheitsamt im Rahmen des Berliner Atelieranmietprogramms als Ateliers genutzt – auf Initiative der damaligen Bürgermeisterin Monika Thiemen, SPD. Die Künstler*innen dort haben seitdem dem Quartier um den Fehrbelliner Platz viel urbanes Leben zurückgegeben. (Link: SIGMARINGER1ART). | Sollte der Bezirk den Vertrag für das Atelierhaus 2025 beenden, um Platz für Teile seiner Verwaltung zu schaffen, heißt das: Einerseits wird der Ateliernotstand in Berlin immer größer, ein Blick in die Umfrage des Berliner Atelierbeauftragten 2023 genügt (Link: BASISDATEN 2023 – Zur Bedarfserhebung). Andererseits unternimmt das Land millionenschwere Anstrengungen, Ateliers in privater Hand mit Gewinn für die jeweiligen Eigentümer zu erhalten, um gleichzeitig ein eigenes Atelierhaus – viele hat das Land Berlin nicht mehr! – einfach aufzugeben? | Das können wir uns nicht vorstellen. Daher appellieren wir an den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, die Bezirksbürgermeisterin Kirstin Bauch (B90/Grüne), an den Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU), an den Finanzsenator Stefan Evers (CDU): Finden Sie gemeinsam eine Lösung, die das Atelierhaus Sigmaringer Str. 1 den Künstler*innen, der Kunst und der Kulturmetropole Berlin erhält!

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Anders als skandalös kann das Projekt „Station to Station“ und die Äußerung der Deutschen Bahn auf Nachfrage der Presse dazu nicht gewertet werden: „Aufgrund der Einmaligkeit und Urheberschaft der Idee entfiel für die künstlerische Besetzung (Musik und Bildende Kunst) ein Wettbewerb um das beste Konzept in Form einer Ausschreibung.“ Am 04.12.2020 beschloss der Deutsche Bundestag unter dem Titel 891 09 eine „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen: „Ausgaben und Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von 5 000 T€ für das Programm „station to station“ sowie im Umfang von 1 600 T€ für die nächste Planungsstufe Masterplan“ zu finanzieren, „Um Konjunkturimpulse setzen zu können,…“ Auf Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr realisiert die Deutsche Bahn in Zusammenarbeit mit dem Bonner Verein „Stiftung für Kunst und Kultur“ und dessen Vorsitzenden Walter Smerling als Kurator für den Projektbereich Bildende Kunst die Veranstaltungsreihe „Station to Station“. Im Pressetext zur Einweihung der Reihe mit der Skulptur „Vertical Highways“ von Bettina Pousttchi am Berliner Hauptbahnhof wird betont, dass es „Ziel der Kunst- und Konzertreihe ist, Bahnhöfe und ihr Umfeld attraktiver zu machen und mit Kunst und Kultur mehr Menschen für die Bahn zu gewinnen.“ Die Künstler*innen in Berlin kommen aus dem Staunen nicht heraus: Wieder zieht Walter Smerling zusammen mit Politiker*innen und Wirtschaftsunternehmen Projekte durch, finanziert rein aus öffentlichen Geldern, ohne demokratische Abstimmungsprozesse, als hätte es den Skandal um die „Kunsthalle Berlin“ 2022 gar nicht gegeben. Weder die Deutsche Bahn noch die Politiker*innen in Bundestag und Ministerien konnten oder wollten sich zu den Auswahl- und Vergabeentscheidungen hinreichend äußern. Auf wessen Initiative entstand die „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit“? Und was hat „Station to Station“ mit Barrierefreiheit zu tun? Wer hat das Konzept entwickelt? Wo wurde es publiziert? Alles bleibt vollkommen intransparent. Stattdessen verweist die DB auf die Einmaligkeit der künstlerischen Idee, die eine Ausschreibung überflüssig machte.

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Als erstes und wichtigstes: Gehen Sie wählen! Jede Wahl mischt die Karten neu, und es wird für die Politik, die Sie für richtig halten, auf jede Stimme ankommen. Und wählen Sie bitte demokratische Parteien. Nichtwählen heißt: die Rechte stark machen, keine Stimme ist eine für die AFD. Bei der Wahlentscheidung helfen sollen die Antworten auf unsere Fragen Prüfen und Wählen. Erhalten haben wir sie von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, CDU und FDP. Jahrelang waren viele unserer Forderungen an die Landespolitik umstritten. Inzwischen sind z.B. Mindesthonorare, Ausstellungshonorare, die Integration kultureller Infrastruktur in Stadt- und Neubauplanung parteiübergreifend Konsens. Unsere Forderung nach einer Reform der Grundrentengesetzgebung des Bundes, die in ihrer jetzigen Fassung die meisten von Altersarmut betroffenen Künstler*innen ausschließt, findet bei den Berliner Parteien Resonanz. Es wird auch an uns liegen, ob aus Worten die richtigen Taten folgen. Unterschiede gibt es unter den Parteien dennoch. Aber lesen Sie selbst hier:

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Der bbk berlin hatte das Programm NEUSTART KULTUR außerordentlich begrüßt, jedoch sofort nach dessen Veröffentlichung eine Nachbesserung bei den Förderrichtlinien gefordert und dazu aufgerufen, Anpassungen für weitere Förderrunden vorzunehmen. Eine Bedarfsmeldung sollte unserer Meinung nach mitaufgenommen werden. Ein gängiges Prinzip. Beispiel Künstlersozialkasse: Künstler*innen melden jährlich die voraussichtlichen Einkommenserwartungen an die KSK, stichprobenweise Überprüfungen eingeschlossen. So etwas wäre unproblematisch einzubinden gewesen. Unser Vorschlag wurde mit dem empörten Hinweis auf die Förderung ausgezeichneter, künstlerischer Leistung abgewiesen - verbunden mit dem Argument, das Programm ist nicht als Sozialleistung an bedürftige Künstler*innen zu verstehen. Die Mittel jedoch wurden explizit zur Abfederung von Corona-bedingten Einkommensverlusten freigegeben, um die Fortführung freiberuflich künstlerischer Tätigkeit während der Pandemie abzusichern. Der bbk berlin sah daher keinen Widerspruch oder Herabsetzung darin, dass Künstler*innen neben der Darstellung ihrer künstlerischen Arbeit auch eine Bedarfsmeldung abgeben können. Das gleiche trifft für Galerien und deren Arbeit zu. Wir begrüßen den Vorschlag des Kulturrats, dass von Galerien nicht wirklich benötigte Mittel "unverzüglich" zurückgegeben werden, "damit sie an Künstlerinnen und Künstler und Kulturunternehmen noch ausgeschüttet werden können, die weiterhin massiv unter den Coronaauswirkungen leiden." Grundsätzlich aber sind Galerien Wirtschaftsbetriebe und ihre Förderung darf nicht zu Lasten der Kulturförderung im eigentlichen Sinne gehen. Dies ist eine Zweckentfremdung von Kulturmitteln.

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Direkt auf die noch nicht beendete Covid-19-Krise folgen Inflation und exorbitante Energiekosten. So wird die künstlerische Arbeit in Berlin immer stärker prekären Bedingungen ausgesetzt. Die ohnehin schon geringen Einkünfte aus künstlerischer Arbeit reichen kaum noch aus, die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Mieten bestreiten zu können. Die Kontinuität und damit die Qualität der künstlerischen Arbeit leidet unter dem wachsenden Druck. | Umso wichtiger war es, dass über die Höhe der Ausstellungshonorare, die bei Förderung einer Ausstellung durch das Land Berlin verbindlich sind, in einer gemeinsamen Kommission aus Vertreter*innen der Senatsverwaltung für Kultur, den Kommunalen Galerien Berlins und des bbk berlin im Rahmen der Haushaltsverhandlungen beraten wurde. | Es ist ein starkes Signal, dass auf unsere Expertise hin mit Unterstützung der Kommunalen Galerien Berlin der Senat der deutlichen Erhöhung des Fonds für Ausstellungsvergütung – FABiK entsprochen hat. Die Sätze wurden nahezu verdoppelt. | Für den bbk berlin und den Künstler*innen ist das ein Grund zum Feiern! | Ab Ausstellungsbeginn 1. August 2022 gelten für professionelle, bildende Künstler*innen, die in ihrem Eigentum befindliche, zeitgenössische Werke oder künstlerische Äußerungen, Performances etc. Kommunalen Galerien der Berliner Bezirke zur Verfügung stellen, diese Ausstellungshonorare: | Einzelausstellung (1-2 Künstler/innen): min. € 2.500 / Künstler/in; Kleingruppenausstellung (3-9 Künstler/innen): min. € 800 / Künstler/in; Gruppenausstellung (10-30 Künstler/innen): min. € 400 / Künstler/in; Großgruppenausstellung (>30 Künstler/innen): min. € 150 / Künstler/in. | Darin nicht enthalten sind z.B. Reise-, Transport- oder Materialkosten, die extra verhandelt bzw. vergütet werden. Auch sollen sich alle vom Land Berlin geförderten Einrichtungen oder Ausstellungsprojekte an diesen Mindeststandards orientieren. | Der bbk berlin sieht diese – gemeinsame – Errungenschaft als einen großen Schritt hin zur Anerkennung künstlerischer Leistung in unserer Gesellschaft und freut sich zusammen mit allen Künstler*innen!

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muss weg. Dass Gas in Deutschland knapp und teuer wird, ist primär die Folge eines Angriffskrieges, den der russische Präsident verantwortet; dass die Kostensteigerungsfolgen besonders hierzulande so extrem sind, ist die Konsequenz politischer Fehleinschätzungen mehrerer Bundesregierungen. | Jetzt sollen Gasimporteure subventioniert werden, obwohl die meisten hohe Gewinne machen. Die Gasumlage sollen ausschließlich die Verbraucher*innen bezahlen. Das heißt: Umverteilung von unten nach oben und von Ost nach West. | Mieter*innen einer Wohnung oder eines Arbeitsraums konnten und können sich nicht aussuchen, ob mit Gas geheizt wird. Die geplante Umlage trifft aber nur diese Menschen (und Unternehmen). Sie trifft nicht arm und reich gleichermaßen, sondern finanziell Schlechtgestellte viel härter, weil diese weit höhere Einkommensanteile für die Umlage und überhaupt für steigende Heizkosten aufbringen müssen. | Am Beispiel Bildende Künstler*innen: Einkommen pro Jahr im Schnitt 12.500 Euro, für Frauen sind es gerade einmal 10.000 Euro. Für alle, die mit Gas heizen müssen, ist laut Bundesnetzagentur im kommenden Jahr mit einer Verdreifachung der Heizkosten zu rechnen. Zurzeit liegt die Preissteigerung beim Gas schon bei 185 Prozent und beim Strom bei 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wie soll das gehen? Nur mit Hungern oder Frieren, denn mit der Aussicht auf weitere Einkommensverluste im Herbst und Winter in der von der Pandemie und ihren Folgen gebeutelten Kulturwirtschaft wird sich die Lage der Künstler*innen verschlimmern. Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Für steigende Nebenkosten in den Ateliers gibt es keinen Ausgleich und so werden Atelierverluste und Verdrängung aus dem Künstler*innenberuf zunehmen. Und obendrauf wird derselbe Kostendruck dazu führen, dass die politisch gut gemeinten Budgetzuwächse für öffentlich geförderte, bezahlbare Ateliers in Berlin größtenteils weggefressen werden, um in den Gewinn-margen der Energiekonzerne zu landen. So bleibt uns nur die bange Hoffnung, dass der Bestand geförderter Ateliers und Arbeitsräume erhalten werden kann. | Wie alle Berliner*innen kann auch kein*e Künstler*in etwas dafür, dass die Abhängigkeit vom Gas in Deutschlands Osten besonders hoch ist. Faire Lastenteilung geht anders. Hier wird das Prinzip: „Gewinne privatisieren, Verluste verstaatlichen“ in einem Ausmaß und einer Form umgesetzt, dass es für zigtausende Menschen existenzbedrohend werden wird. | Angesichts der extrem steigenden Kosten für Heizung, Strom, Mobilität und Lebensmittel, ohne Aussicht auf effektive politische Maßnahmen gegen den Mietenwahnsinn, mit einer angedachten Steuerreform, die den Prekären gar nichts bringt, der bevorstehenden weltweiten Lebensmittelknappheit und Klimakatastrophe entsteht der Eindruck, dass sich innerhalb der Koalition die ideologische Linie durchsetzt: Klassenkampf von oben gegen unten. | Wir fordern von der Bundesregierung einen deutlichen Kurswechsel und funktionale Lösungen, damit wir diesen Winter überleben – nicht Firmen und deren Aktionäre, sondern alle Menschen. | Hier gilt der alte Grundsatz: Besteuerung nach Leistungsfähigkeit! Man muss ihn nur anwenden. | Wir schlagen vor: steuerliche Übergewinnabschöpfung von Energieversorgern, Besteuerung von Vermögen und höhere Besteuerung von Erbschaften. | Die Gasumlage muss weg.

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sagen die kulturpolitischen Sprecherinnen von SPD, Grünen und Linkspartei, und sie tun jetzt viel dafür, diese Ressource zu schützen und zu vergrößern. Nicht nur haben sie dafür gesorgt, dass das Anmietprogramm im Kulturhaushalt, das die Grundlage des Atelieranmietprogrammes des Atelierbüros ist, erheblich aufgestockt wird. Jetzt haben sie in Abstimmung mit Senator Klaus Lederer die Weichen dafür gestellt, dass das Atelieranmietprogramm und überhaupt das spartenübergreifende Arbeitsraumprogramm diese erheblichen Mittel auch schnell und wirksam nutzen können. Sie erwarten nun auch eine funktionierende Organisations- und Arbeitsstruktur, die eine belastbare und zielgerichtete Kooperation zwischen unserem Atelierbüro und insbesondere der vom Senat neu gegründeten Kulturraum Berlin GmbH, die Trägerin des Arbeitsraumprogrammes werden soll, und der landeseigenen Berliner Immobilien-Management-GmbH herbeiführt. Die bisherigen Abläufe gehören auf den Prüfstand, weil sie dies nicht gewährleisteten. ...

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Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE im Berliner Abgeordnetenhaus: Räume zur künstlerischen Produktion und Präsentation sind eine entscheidende Ressource | Im Koalitionsvertrag haben wir mit der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE der Sicherung, Sanierung und Schaffung neuer Räume zur künstlerischen Produktion und Präsentation hohe kulturpolitische Priorität eingeräumt. Um den Ansprüchen der verschiedenen Sparten in Kunst und Kultur gerecht zu werden, ist in der letzten Wahlperiode ein Konstrukt aus Kultur Räume Berlin GmbH, GSE gGmbH, BIM, bbk-Kulturwerk GmbH und dem Bündnis Freie Szene e.V. (PROSA) entstanden. Leider war es bis heute nicht möglich, eine funktionierende Kooperation auf den Weg zu bringen, klare Rollenverteilung und Verantwortung zu bestimmen und die erforderliche Transparenz herzustellen. Deshalb haben sich die kulturpolitischen Sprecherinnen der Koalition gemeinsam mit dem Senat darauf verständigt, das Bündnis Kultur Räume Berlin in ein über Verträge und Vereinbarungen geregeltes Miteinander umzuwandeln. Der Senat wird beauftragt, ein Konzept für eine funktionale Organisationsstruktur zu entwickeln, in der die Beteiligten ihre Expertise gleichberechtigt und auf Augenhöhe einbringen. Außerdem wird ein Arbeitsraumausschuss eingerichtet, der als ständiges Gremium u.a. einen Bottom-Up-Prozess verbindlich und regelmäßig begleitet, um Probleme, Fehler und Missverständnisse auf Arbeitsebene zu klären. Die Kriterien für das Konzept legt die Koalition fest. Wichtig hierfür ist, dass ein Kooperationsvertrag und schriftliche Vereinbarungen die Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Beteiligten verbindlich festlegen. Im Interesse eines vitalen Dialogs wird die Koalition zum öffentlichen Fachgespräch im Herbst zum Thema einladen.

Am 6. Juli 2022 fand die außerordentliche Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen des berufsverbandes bildender künstler*innen berlin statt. Mit einer rekordverdächtigen Versammlungsdauer sowie Anzahl von Vorstandskandidat*innen gab es leidenschaftliche Diskussionen, vielseitige Positionierungen und Spannung über den Wahlausgang bis zum Schluss. Der gewaltige Austauschbedarf und die große Motivation seiner Mitglieder, ehrenamtlich beim bbk berlin aktiv zu werden, zeugt vom Stellenwert des Verbandes – und von der Relevanz seiner Arbeit. Sieben Stunden nach Sitzungsbeginn wurde schließlich der vollständige Vorstand gebildet: Die Mitglieder wählten die Künstler*innen Johannes Büttner, Birgit Cauer, Sylbee Kim, Markues und Raul Walch als Vorstandsmitglieder, Frauke Boggasch und Zoë Claire Miller als Sprecherinnen. Der Vorstand dankt allen Kandidat*innen zur Wahl von ganzem Herzen und hofft auf zukünftige Möglichkeiten der Zusammenarbeit. ...

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ist es gelungen, die Verträge für zwei Atelierstandorte in der Hertzberg- und Gerichtsstraße in Lichtenberg und Wedding doch noch zu verlängern. Über Wochen waren 35 Künstler*innen Unsicherheit und Perspektivlosigkeit ausgesetzt, und das ohne sachlichen Grund. Denn die entsprechenden Verlängerungsbedingungen waren vom Generalmieter im Atelieranmietprogramm, der GSE - Gesellschaft für Stadtentwicklung schon längst ausgehandelt. Die Kulturverwaltung und die von ihr neu installierte Kulturraum Berlin GmbH wollten jedoch kurzfristig substantielle Umstrukturierungen im Atelieranmietprogramm vornehmen. Mit ihnen würde die GSE aus dem Programm verdrängt, zumindest aber die Erfüllung ihre Aufgaben in Frage gestellt. Zugleich würde die Ausschreibungs- und Vergabearbeit des Atelierbüros stark behindert. Nun ist zuletzt doch die GSE eingeschaltet worden. Dank ihrer und der öffentlichkeitswirksamen Arbeit der Künstler*innen und des bbk berlin, sind die Mietverträge nun noch verlängert worden, haben die Künstler*innen dort wieder eine Arbeitsperspektive auf Jahre hinaus – eine Woche, bevor die Verträge endgültig ausgelaufen wären. Eine vertragliche Grundlage, auf der die GSE und die Kulturraum Berlin GmbH über den Einzelfall hinaus zusammenarbeiten können, gibt es bislang nicht. Wir appellieren an die Partner des Atelieranmietungsprogramms, die von der Senatsseite kommen, also Kulturverwaltung, Kulturraum Berlin GmbH und die landeseigene Berliner Immobilien-Management GmbH – BIM: Nicht noch einmal dieses Hin und Her – schafft schnell klare Zuständigkeiten und Kommunikationswege. GSE und Atelierbüro haben über lange Jahre hinweg zusammen mit dem Vergabebeirat transparente Ausschreibungs- und Vergabeverfahren ebenso gewährleistet wie den zügigen Abschluss von Mietverträgen im Atelieranmietprogramm – Leerstände wurden immer minimiert. Dahinter stecken langjährige Erfahrungen und viel Arbeit. Lasst GSE und Atelierbüro einfach ihre Arbeit machen.

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