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Die in 30 Jahren bewährten Strukturen, die auf der Kooperation kompetenter freier Trägern aus der Zivilgesellschaft mit dem Land Berlin beruhen, werden zerschlagen: als erste Folge sind nun an vier Atelierstandorten alle Ateliers, insgesamt 77, und damit 88 Künstler*innen akut bedroht. Offenbar um jeden Preis sollen die freien gemeinnützigen Träger wie direkt die Gesellschaft für Stadtentwicklung GSE und indirekt das Kulturwerk des bbk berlin/Atelierbüro aus dem Atelieranmietprogramm herausgedrängt werden. Ohne jeden sachlichen Grund sollen an ihre Stelle eine von der Kulturverwaltung ins Leben gerufene Kulturraum Berlin GmbH, faktisch eine Senatsagentur, und die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH als deren Dienstleister treten. Wir sehen Zentralisierung und Bürokratisierung um ihrer selbst willen, ohne Kompetenz, mit unmittelbar schädlichen Auswirkungen. Weder Kulturraum Berlin GmbH noch BIM haben die notwendige Sachkunde und Erfahrung, um die Aufgaben der Generalmieterin GSE übernehmen zu können. Das aber ist nun beabsichtigt – unter chaotischen Umständen und mit dem offensichtlichen Ziel, künftig über die Flächen des Atelieranmietprogramms nach Belieben verfügen zu können. Um jeden Preis: Ob dabei seit Jahren bestehende Standorte gefährdet werden, spielt keine Rolle. So wurde der GSE von Verwaltung und Kulturraum Berlin GmbH zunächst untersagt, anstehende Verhandlungen über Vertragsverlängerungen für zwei größere Atelierstandorte abzuschließen, nun wiederum werden ihr die dazu nötigen Gelder aus dem Landeshaushalt nicht zugesagt. (...) weiter siehe PDF ->

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Die erste Veranstaltung in der Reihe zur Aufarbeitung der sogenannten „Kunsthalle Berlin“ zielt darauf ab, nachzuvollziehen: Was ist geschehen? Wie konnte dies geschehen? In welchem Kontext und in welcher Infrastruktur ist die sogenannte „Kunsthalle Berlin“ im Tempelhofer Flughafen zu verorten? Was sind landeseigenen Projekt GmbHs und in welchem Konstrukt werden Entscheidungen getroffen? | All diese dringenden Fragen wollen wir mit Euch diskutieren und in einer zeitnahen zweiten Veranstaltung – mit politischen Entscheidungsträger*innen – ermitteln, wie wir diese – aus unserer Sicht – unhaltbare Sachlage verändern können.

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Die Unter-der-Hand-Vergabe großer Flächen des Flughafens Tempelhof an einen umstrittenen Kunstunternehmer mit kommerziellen Zielen ist an sich ein Skandal, der aufgeklärt werden muss. Dass der Öffentlichkeit dazu noch verschwiegen wurde, dass die sogenannte Kunsthalle Berlin vom Land Berlin auch noch in erheblichem Umfang mit Geld subventioniert wird, macht den Skandal noch größer. Die FAZ berichtet am 5. Februar von 100.000 Euro Betriebskostenübernahme im Monat durch das Land Berlin. Das sind in 2 Jahren 2,4 Mio. Euro – das Doppelte dessen, was der Landeshaushalt für Kunstankäufe sämtlicher Kunstinstitutionen des Landes vorsieht. | Wusste die Berliner Kulturverwaltung wirklich nichts davon, dass Smerlings Projekt unter "Kunsthalle Berlin" firmieren würde? Wer genau hat wann was mit wem besprochen? Welche Verträge, welche Absprachen gab und gibt es? Das muss offengelegt werden! Entweder zahlt der private Verein Nebenkosten, Miete und alles was dazu gehört oder die Nutzung muss sobald als möglich beendet werden. | Wie so oft: Das Land Berlin verspricht - wie für die Entwicklung des Flughafenkomplexes in Tempelhof – Transparenz, Partizipation, Bürgerbeteiligung und ähnliches mehr, um dann das Gegenteil zu tun. Das gilt gerade für Vorhaben mit kultureller Schwerpunktsetzung. Beispiele sind die Alte Münze oder die aktuell laufende dysfunktionale Verstaatlichung der Aufgaben gemeinnütziger Freier Träger und Akteur*innen aus der künstlerischen Praxis – im Besonderen in Betrieb und Entwicklung von Standorten künstlerischer Produktion. | Berlin versagt regelmäßig dort, wo es darum geht, dem enormen Sachverstand und Engagement der Berliner Zivilgesellschaft zu vertrauen, sinnvoll zu nutzen und damit auch Handeln wirklich transparent zu machen. | Das geht so nicht weiter. (...)

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28.01.2022 | Auszug: (...) Mit der Selbsternennung zur „Kunsthalle Berlin“ suggeriert die „Stiftung für Kunst und Kultur e.V.“ aus Bonn, – die keine Stiftung ist, sondern ein Verein, der eigene Interessen verfolgt, – dass die Nutzung des historischen Tempelhofer Flughafenhangars durch diesen Verein öffentlich legitimiert sei. Das ist jedoch keineswegs der Fall. | Wie sollen die Künstler*innen der Stadt und ihre Interessenverbände, die sich u.a. in der Tempelhof AG seit Jahren konzeptionell um eine gemeinsame Nutzung des historischen Geländes bemühen, damit umgehen, dass dieser Betreiber unter dem Schwindeletikett „Berliner Kunsthalle“ zukünftig den zentralen Hangar bespielt. Mit Walter Smerling an der Spitze wurden beim Ausstellungsprojekt „Diversity United“ die in Berlin geltenden Mindeststandards für künstlerische Werkpräsentationen trotz einer satten Million öffentlicher Fördermittel vom Auswärtigen Amt nicht eingehalten. Und gegen alle gesellschaftlichen Verabredungen wurde mit einem zwölf-köpfigen Projektbeirat gearbeitet, der rein männlich-weiß ist sowie Sponsoren einbezogen, die im Skandal um die Paradise Papers auftauchen. Warum tragen Verantwortliche des Landes das mit? (...)

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Forderungen des bbk berlin für eine zukunftsweisende Künstler*innenförderung | Der berufsverband bildender künstler*innen berlin (bbk berlin) fordert die koalierenden Parteien auf, in ihre Verhandlungen, die Künstler*innenförderung weiterzudenken und neue Ziele zu setzen. Es gilt die Vielfalt der künstlerischen Positionen zu erhalten und zu vermehren, professionellen Künstler*innen auch in der Breite kontinuierliches künstlerisches Arbeiten und kontinuierliche künstlerische Arbeits-Biographien zu ermöglichen. Damit wird Berlins Rolle als eine der Welthauptstädte künstlerischer und geistiger Produktion gesichert und gestärkt. Dafür fordern wir, die Zahl der Recherchestipendien erheblich zu vergrößern und in Bezug auf ihre Vergabekriterien die Abstimmung mit den künstlerischen Berufsvertretungen zu suchen. | Kunst ist Arbeit, und Arbeit muss fair bezahlt werden. Wir alle wollen deshalb Mindesthonorare und -Gagen für alle künstlerischen Leistungen gewährleisten, die im Rahmen oder unter Nutzung öffentlicher Förderungen Berlins erbracht werden. Diese Mindesthonorare werden auf der Grundlage von Honorartabellenvorschlägen der Berufsvertretungen (der bbk berlin für die bildenden Künstler*innen) von der Senatskulturverwaltung festgesetzt und in Abstimmungen mit den künstlerischen Berufsvertretungen alle 2 Jahre überprüft und ggfs. angepasst. | Wir wollen eine sparten- und nutzungsspezifisch zielgenaue und wirksame Atelier- und Arbeitsraumförderung, in die wir die Akteure der Zivilgesellschaft, insbesondere den Atelierbeauftragten im Kulturwerk des bbk berlin und die Koalition der Freien Szene Berlin programmatisch mitgestaltend einbeziehen werden: - Belegungsgebundene Atelier- und Künstler*innenwohnungen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaues - Zielmarke: 1 % dieser Wohnungsneubauten, - Berücksichtigung von Infrastrukturbedarfen für künstlerisches Arbeiten in allen Planungs- und Satzungsinstrumenten Berlins und in künftigen städtebaulichen Verträgen, - regelmäßige Aufstockung des Anmietprogrammes im Arbeitsraumprogramm der Senatskulturverwaltung, - Neustrukturierung aller Fördermaßnahmen und der Grundstücksvergaben Berlins mit dem Ziel, die Künstler*innen selbst und alle an gemeinwohlorientierter Immobilienwirtschaft interessierten Akteur*innen der Zivilgesellschaft zu befähigen, selbst die Schaffung und Erhaltung bezahlbarer Ateliers u.a. mit einem Investitionskosten-Zuschussprogramm in die Hände nehmen zu können. Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum sind wesentliche Bestandteile unserer Baukultur und machen Kunst für die Allgemeinheit sichtbar und zugänglich. Wir fordern in Zusammenarbeit mit den Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft, insbesondere mit dem Büro für Kunst im öffentlichen Raum im Kulturwerk des bbk berlin, die bestehenden Förderungen zu verbessern und auszubauen. | Der bbk berlin erwartet zukunftsorientierte Entscheidungen in den Koalitionsverhandlungen für unsere Stadt, die Künstler*innen und ihre Arbeit gleichberechtigt einbeziehen.

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Die Initiative für ein Kulturfördergesetz fordert die Verankerung von Kultur im Koalitionsvertrag: Die Initiative zum Kulturfördergesetz gratuliert den Delegationen von SPD Berlin, Bündnis 90/Die Grünen Berlin und DIE LINKE Berlin zum Start der Koalitionsverhandlungen und begrüßt die Inhalte der Sondierungsgespräche zum Kulturbereich. Die von den Parteien beschriebene ‚Kulturoffensive‘ darf jedoch nicht folgenlos bleiben. Die Kulturlandschaft ist schwer von der Pandemie gezeichnet. Finanzielle Mindeststandards für eine faire und angemessene Vergütung künstlerischer Leistungen und eine soziale Absicherung fehlen. Es fehlt eine gezielte Förderung von Diversität. Die langfristige Sicherung von Arbeits- und Aufführungsräumen ist nicht gegeben. Mehr als 60 Kulturverbände haben sich daher in der Kampagne zum Kulturfördergesetz engagiert und fordern die Aufnahme des Kulturfördergesetzes in den Koalitionsvertrag. Kunst und Kultur müssen gesetzlich verankert werden! | Kampagne für ein Kulturfördergesetz in Berlin: Was wollen wir erreichen?[1] - Sicherung und Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt / Verankerung von Kultur als Pflichtaufgabe. Soziale Absicherung professioneller Künstler*innen. Sicherung und Ausbau der räumlichen Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten. Verankerung von Kultur in der Stadtentwicklung. Stabilisierung der Förderungen und Weiterentwicklung der Förderstrukturen. Durchlässigkeit, Diversität und Parität in der Kulturförderung. Schaffung von Barrierefreiheit der Förderbedingungen und Fördermittel. Förderung ökologischer Nachhaltigkeit Verankerung von Kunstvermittlung und kultureller Bildung in Institutionen und Fördersystemen. Bewahrung des Kulturellen Erbes. Unterstützung und Würdigung von ehrenamtlich Tätigen. Regeln für partizipative Prozesse. Kulturförderplanungen. Evaluierungsberichte. [1] Gekürzte Zusammenfassung. Vollständige Version auf :

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Mehr als 50 Berliner Kulturverbände haben heute die Kampagne für ein Berliner Kulturfördergesetz gestartet. Vorausgegangen waren monatelange Gespräche in Sparten- und Themenspezifischen Arbeitsgruppen. | Im Berliner Stadtbild tritt die Initiative zunächst durch eine Kunst-Plakataktion im öffentlichen Raum in Erscheinung. Motive und inhaltliche Ausrichtung orientieren sich an den Schwerpunkten der Initiative. | In einem Pressegespräch am 9. September 2021 werden Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit haben, mehr über den geplanten Verlauf der Kampagne und die inhaltlichen Schwerpunkte zu erfahren, sowie Nachfragen an die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitsgruppen zu richten. | Pressegespräch der Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz: 9. September 2021, 11-12:30 Uhr, ZOOM-Videokonferenz | Weitere Informationen:

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Nein, es ist kein Déjà-vu, es ist nur wieder eine Ausschreibung in der Reihe der Stipendienprogramme NEUSTART KULTUR. | Stiftung Kulturwerk der Bild-Kunst: „Am 2. August 2021 beginnt die Bewerbungsphase in den einzelnen Förderlinien. Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge wirkt sich auf die Chancen, ein Stipendium zu erlangen, aus. Je früher ein Antrag elektronisch eingereicht wird, desto höher sind die Chancen. Die Bewerbungsphase … kann in einer Förderlinie vorzeitig beendet werden, sobald genügend Anträge eingegangen sind, so dass eine Auskehrung der maximalen Anzahl an Stipendien in der betreffenden Förderlinie sichergestellt ist.“ | 5.000 Bewerber*innen um die Sonderstipendien 2020 bei der Stiftung Kunstfonds führten nicht zu grundsätzlichen Überlegungen, die Not unter den Künstler*innen strukturell zu beheben und mit nachhaltigen Förderinstrumenten zu bekämpfen, sondern die Verantwortlichen wählen wieder den Weg der verknappten Chancen. | Der bbk berlin kann seine Kritik nur wiederholen: Die bisherigen Programme im Rahmen von NEUSTART KULTUR sind unzulänglich, weil sie eindeutig die Konzentration auf tatsächlich Corona-geschädigte Künstler*innen vermissen lassen. Der Eindruck verstärkt sich, dass es politisch nicht gewollt ist. Ein Zeichen ist die genannte Einkommensgrenze von 60.000 Euro, die das durchschnittliche Jahreseinkommen von Künstler*innen (lt. KSK 2020: 17.136 Euro) um mehr als zwei Drittel übersteigt. | Und so fragen wir uns, was treibt einen Vergabebeirat der Stiftung Kulturwerk der Bild-Kunst an, der im Bereich Bildende Kunst ausschließlich aus Vertreter*innen des Bundesverbands BBK und des Deutschen Künstlerbunds besteht, solche Vergaberichtlinien festzulegen? | Wir erwarten von Künstler*innen-Verbänden künftig engagiertere Interessenvertretung.

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Offener Brief des bbk berlin an den Regierenden Bürgermeister von Berlin und die Senatorin für Verkehr und Umwelt | Der Vorstand des bbk berlin nimmt die vielfältigen Medienberichte zum Anlass, an den Regierenden Bürgermeister von Berlin und die Senatorin für Verkehr und Umwelt seinen Appell zu richten: | Gewährleisten Sie die Integrität des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas! | Räumen Sie die berechtigten Sorgen der Überlebenden und der Angehörigen der Verfolgten aus und sichern Sie den unbeschadeten Bestand des Denkmals und sein direktes Umfeld! | Beschützen Sie eines der wichtigsten Denkmäler der Stadt und dessen künstlerischen Stellenwert! | Erst fünfzig Jahre nach den bestialischen Verbrechen des Deutschen Reiches an den Sinti und Roma Europas wurde im Berliner Tiergarten ein Ort der Erinnerung und Mahnung für ein Denkmal eingeräumt. | Erst zwanzig Jahre nach dem Beschluss der Bundesregierung über die Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas konnte das von dem israelischen Künstler Dani Karavan entworfene Kunstwerk 2012 eingeweiht werden. | Schon neun Jahre später ist dieser wichtige Gedenkort bedroht. | Bauarbeiten für die beabsichtigte Tunnelbahn der S-Bahnlinie 21 gefährden den Zugang zum Erinnerungsort, beeinträchtigen dessen Infrastruktur und Funktionalität und beschädigen ein komplexes Kunstwerk in seiner raumkünstlerischen Wirkung. | Es ist unglaublich und unfassbar, dass sich nun im Tiergarten der entwürdigende Skandal der Tiefgarage unter dem Bebelplatz und dessen Schaden für den dortigen Erinnerungsort zwanzig Jahre später wiederholen soll. Aus den begangenen Fehlern muss gelernt werden! | Dieser nachlässige und verantwortungslose Umgang mit der bisher mühsam erkämpften öffentlichen Erinnerungskultur in Berlin und ihren mit viel Aufwand geschaffenen Erinnerungsorten kann nicht durch konzeptlose Planungen zunichte gemacht werden. Das ist nicht nur respektlos gegenüber den Verfolgten, sondern auch gegenüber der geschaffenen Kunst und der Stadtgesellschaft. | Dieser Umgang stellt auch die aktuellen und künftigen Planungen für die Erinnerung im öffentlichen Raum der Stadt in Frage. Wozu sollen sich Künstler:innen mit ihren herausragenden Fähigkeiten für die künstlerische Gestaltung von öffentlichen Erinnerungsorten einbringen, wenn diese schon nach kurzer Zeit wieder in Frage gestellt und ihre künstlerische Integrität unbedacht zur Disposition gestellt werden kann? | Der bbk berlin fordert den Regierenden Bürgermeister von Berlin und die Senatorin für Verkehr und Umwelt auf, sich wie bereits der Senator für Kultur und Europa eindeutig zu dem Gedenkort für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas zu bekennen und dessen Würde und vollständigen Schutz zu garantieren. | Der bbk berlin fordert die Berliner Landesregierung auf, die Gedenkkultur des öffentlichen Raums der Stadt zu bewahren, zu pflegen und die Rechte der Künstler:innen als Urheber und deren Rechtsnachfolger zu beachten. Dazu bietet der bbk berlin seine fachkompetente Beratung im weiteren Umgang mit dem Gedenkort an.

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Die Programme des Bundes zum Ausgleich der Pandemie-Folgen für freiberufliche Künstler*innen sind reine Symbolpolitik ohne wirkliche Unterstützung für die betroffenen Berufsgruppen. Und selbst diese werden nun noch missbraucht. Wie zuvor schon der Kunstfonds benutzt nun die Akademie der Künste entsprechende Bundesmittel für „Nice To Have - Programme“, die mit dem Ausgleich von Pandemiefolgen nichts, gar nichts zu tun haben und zu tun haben sollen. Ein Stipendienprogramm für Berufsanfänger*innen der Architektur, wie es die Akademie der Künste in ihrem vom Bund finanzierten "Initial"-Stipendienprogramm auflegt, mag ein Lieblingsprojekt Einzelner sein: aber dafür pandemiebedingte Sonderprogramme zweckzuentfremden, ist ein Skandal. First come, first served! NEUSTART KULTUR schickt Künstler*innen in ein Windhundrennen um den sprichwörtlichen Tropfen auf dem heißen Stein. Heute startet im Rahmen von NEUSTART KULTUR eine deutschlandweite Ausschreibung für die „Initial“-Stipendien der Akademie der Künste mit einer Deadline als Farce. Welches Bild zeichnet dieses Land eigentlich von seinen Künstler*innen? Der Auslober – die Akademie der Künste – nimmt die eigenen Sektionen und erklärt diese zu künstlerischen Sparten, denen sich die Bewerber*innen zuordnen sollen. Und für die Künstler*innen heißt es jetzt: Ran an die Schubladen und das fertige Portfolio raus – „ausschlaggebend ist … die Überzeugungskraft des eingereichten Projektvorschlags“ – und sofort und unverzüglich ins Rennen um die viel zu wenigen Stipendien stürzen: 113 Stipendien pro Sparte! Deutschlandweit und nicht in Hamburg oder Frankfurt. Denn nur die ersten 1.000 Bewerber*innen pro Sparte werden zum Auswahlverfahren zugelassen! So hat man also gelernt aus den Zahlen um die Sonderstipendien der Stiftung Kunstfonds 2020? Da waren es knapp 5.000 Bewerber*innen der Bildenden Kunst. Ein Schelm, wer Böses denkt. Zwischen den genannten „Sparten“ hält kein Vergleich stand. Parität? Weit gefehlt! Ein Beispiel: Der Bereich Baukunst-Berufsanfänger*innen wird der Bildenden Kunst gleichgesetzt. Da stutzt man doch gehörig, nicht nur als Insider. Es gibt deutlich mehr bildende Künstler*innen in Deutschland als Architekt*innen. Und warum werden Stadtplaner*innen oder Bauingenieur*innen als Berufsanfänger*innen gefördert, die keine oder kaum Ausfälle durch die Pandemie erlitten haben? Ob Künstler*innen ein Stipendium aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage dringend brauchen oder nicht, diese Frage stellt sich bei diesem Programm auch nicht. Aber soweit uns bekannt ist, ist das Programm NEUSTART KULTUR zum Ausgleich von pandemiebedingten Ausfällen und zur Stabilisierung sowie Erhalt künstlerischer Produktion eingerichtet worden. Haben die Auseinandersetzung im vergangenen Jahr über die unzureichenden Überlegungen im Vorfeld bei der Vergabe der Stipendien über den Kunstfonds Bonn und den damit verbundenen Ungerechtigkeiten nicht ausgereicht, um daraus zu lernen? Hätte der Deutsche Kulturrat und die Staatsministerin für Kultur, Frau Grütters, nicht genauer hinsehen müssen, damit sich nicht wiederholt, was schon einmal durch die Presse ging? Wieder ist die Gefahr groß, dass das ganze Programm in Misskredit gerät. Von den Mitgliedern der Akademie der Künste sollte man Professionalität erwarten. Dieser Open Call lässt jedoch genau das vermissen. Wir fordern sofortige Korrektur, denn noch ist das Programm zu modifizieren! Besser jetzt, als Rechtfertigungen im Nachhinein zu verfassen, die niemanden überzeugen werden.

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