Sehr geehrte Kulturstaatsministerin Monika Grütters! | „Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung im Sommer 2020 ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. Nachdem die Mittel Ende 2020 bereits konkret belegt und damit weitgehend ausgeschöpft waren, (900 Millionen Euro in knapp 60 Teilprogrammen wurden bis Ende 2020 vergeben) hat die Bundesregierung Anfang Februar eine weitere Milliarde Euro für das Anschlussprogramm von NEUSTART KULTUR bereit gestellt. | Seit Juli 2020 wurden in enger Abstimmung mit den verschiedenen Dachverbänden aus Kultur und Medien Programme entwickelt und realisiert. Hinter den Teilprogrammen stehen knapp 60 einzelne Programmlinien, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Künstlerinnen und Künstlern in den einzelnen Sparten von Kultur und Medien zielen.“ | Wir, das Netzwerk Freier Berliner Projekträume und -initiativen setzen uns für die Belange nicht-kommerzieller künstlerischer Projekträume ein. Wir waren hocherfreut über die Bereitstellung der Mittel, die mit NEUSTART KULTUR auch in die vielfältige freie Kunstszene fließen sollten. Gleichzeitig sind wir erschüttert, wie ungleich diese Mittel verteilt wurden und wie sehr die Programme aber auch die Vergabe teilweise an der Lebens- und Arbeitsrealität von bildenden Künstler:innen bzw. freien kunstvermittelnden Akteur:innen vorbei ging. Denn gerade diese Gruppe erreichte die Hilfe nur unzureichend. | Hier beziehen wir uns ausschließlich auf die Vergabe der Neustart Kultur Mittel durch die Stiftung Kunstfonds in Bonn, die diese Programme für die bildende Kunst erarbeitet, ausgeschrieben und unserer Meinung nach unzureichend vergeben hat. | Bei dem Projektfonds für kunstvermittelnde Akteure war es für die Antragsteller:innen nicht möglich ein eigenes Honorar einzurechnen. Zielgruppe der Ausschreibung waren explizit „Kunstvermittelnde Akteure wie Solo-Selbständige, Künstlerräume, Produzentengalerien, Kunstvereine, Projekträume.“ 2 Diese sind idR nicht strukturell gefördert, leben also von Projektförderung zu Projektförderung. Sie sind darauf angewiesen, sich, wie bei allen Förderungen üblich, ein eigenes Honorar für ihre erbrachte Arbeit, wie Recherche, Entwicklung, Organisation etc. einzurechnen. Auch war es nicht möglich eine Raummiete einzuplanen. Wie schon erwähnt, sind Projekträume idR nicht oder nur unzureichend strukturell gefördert. Auch freie Kurator:innen können sich einen kostenlosen Raum nicht einfach so aus dem Hut zaubern. Es ist unverständlich, warum diese Regeln bei der Vergabe durch die Stiftung Kunstfonds trotz mehrfacher Hinweise von verschiedenen Verbänden und Künstler:innen auf deren Unsinnigkeit und Fatalität, unbeirrt angewandt wurden. Dazu ist auch anzumerken, dass für die Stiftung Kunstfonds die Zielgruppen des Förderprogramms andere sind, als von der Staatsministerin für Kultur und Medien vorgesehen, nämlich: „Einrichtungen, Organisationen, Künstlergruppen, Kurator*innen, Kunstvereine, Museen u.ä.“ | Wir möchten an dieser Stelle auch auf die Pressemitteilung des bbk berlin vom 11.12.2020 hinweisen: Realitätsfern oder Kalkül? Zum Hilfspaket NEUSTART KULTUR [...]…