Reminder der Mitgliederbetreuung: Ermäßigungsnachweise für 2027

Die Mitgliederbetreuung des bbk berlin bittet alle Künstler*innen, die in 2027 einen ermäßigten Beitragssatz bezahlen wollen, einen aktuellen Ermäßigungsnachweis einzureichen.

Wer kann eine Ermäßigung beantragen?

Einen reduzierten Beitrag in Höhe von 105 Euro können alle Mitglieder beantragen, die Bürgergeld, Wohngeld oder Grundsicherung beziehen. Student*innen, die an einer Hochschule oder Akademie im Fach Bildende Kunst immatrikuliert sind, zahlen 45 Euro. (Der reguläre jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 149 Euro.)

Welche Nachweise werden anerkannt?

Vom bbk berlin anerkannt werden: Bescheide über Bezüge von Ämtern wie Jobcenter, Wohngeld, Grundsicherung, Rente oder der letzte Finanzamtsbescheid bzw. eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.

Mitglieder, die bereits ihren Bescheid zur Rente bzw. zur Grundsicherung bei uns eingereicht haben, bekommen dauerhaft den reduzierten Beitrag und müssen keine weiteren Belege einreichen.

Sollte kein Nachweis bei uns eingehen, läuft Ihre Beitragsermäßigung von 2026 zum Jahresende aus. Der reguläre jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 149 Euro.

-> Auszug aus den Statuten der Beitrittserklärung:
"Der Antrag auf Ermäßigung wird jährlich gestellt, die Ermäßigung gilt für ein Jahr. Entsprechende Nachweise sind jährlich unaufgefordert einzureichen. Wird kein Nachweis erbracht, gilt automatisch der reguläre Beitrag."

Bitte sendet die noch fehlenden Nachweise bis zum 31. Oktober 2026 an:
@email

Sie haben noch Fragen?

Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen unsere Mitgliederbetreuung gerne zur Verfügung:

Alice Münch
Sprechzeiten: Di 11:00–15:00 Uhr
E-Mail: @email
Tel: 030 230 899 - 14

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