Berliner Kulturfördergesetz
Größtes Bündnis der Berliner Kulturverbände mit eigener Rechtsform entstand aus Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz. Die Berliner Kulturkonferenz ist angetreten mit dem Anspruch, die gesamte Breite und Vielfalt der organisierten Berliner Kulturlandschaft gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu vertreten.
Ein Kulturfördergesetz für Berlin ist eine alte Forderung der Kultur, ein politisches Versprechen auf eine Zukunft für die Kultur und eine große Herausforderung bei der Umsetzung gleichermaßen.
Die Initiative Kultur.Fördern.Gesetz ist ein wachsender Zusammenschluss von Verbänden und Vereinen, die sich für ein Berliner Kulturfördergesetz einsetzen. Sie wurde 2021 vom Landesmusikrat Berlin gegründet und hat seitdem über 60 Mitglieder und Akteur*innen gewinnen können. Aus der Initiative hat sich 2023 die Berliner Kulturkonferenz als Verein gegründet.
Die Initiative stellt weiterhin wichtige Dokumente und Materialien zu diversen Kulturfördergesetzen und ihren Prozessen zusammen.
Bei Fragen zur Initiative oder Interesse, sich dieser anzuschließen sind wir erreichbar unter info@kulturfoerderngesetz.de
Am 11. Dezember 2023 haben 16 Kulturverbände verschiedener Sparten die Berliner Kulturkonferenz gegründet. Der Verein entstand aus der gemeinsamen Arbeit in der Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz.
Zweck des Vereins ist die spartenübergreifende Zusammenarbeit, die Netzwerkarbeit und der gegenseitige Informationsaustausch der Berliner Kulturverbände und Zusammenschlüsse zur Erreichung gemeinsamer Ziele.
Durch die Berliner Kulturkonferenz gibt es erstmals die Möglichkeit, eine Beteiligung der Kultur an Stadtentwicklungsprozessen und weiteren Gremien einzufordern, wie sie zum Beispiel für den Sport schon lange üblich ist. Es ist ebenfalls möglich, die Erarbeitung eines Kulturfördergesetzes für Berlin als Gegenüber von Politik und Verwaltung zu begleiten.
Zum ersten Vorstand wurden auf vier Jahre Janina Benduski (LAFT Berlin – Landesverband freie darstellende Künste e.V., Andreas Köhn (ver.di) sowie Franziska Stoff (Landesmusikrat Berlin e.V.) gewählt. Andreas Köhn hat mittlerweile seinen Vorstandssitz aufgegeben und Wibke Behrens (bbk berlin) wurde nachgewählt.
Zu den Gründungsmitgliedern gehören:
- Arbeitskreis der Berliner Kinder- und Jugendtheater
- bbk Berlin e.V.
- Berliner Literaturkonferenz
- Deutscher Bibliotheksverband, Landesverband Berlin e.V.
- GDBA Berlin-Brandenburg
- Koalition der Freien Szene (Bündnis Freie Szene Berlin e.V.)
- Kulturpolitische Gesellschaft Berlin
- LAFT Berlin – Landesverband freie darstellende Künste e.V.
- Landesmusikrat Berlin e.V.
- Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Berlin e.V.
- Netzwerk freier Projekträume und Initiativen e.V.
- Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (Vertretung öffentliche Berliner Bibliotheken)
- Tonkünstlerverband Berlin e.V.
- Unisono, Deutsche Musik und Orchestervereinigung
- United Networks gUG
- ver.di – Berlin-Brandenburg
Die Ziele des Vereins sind:
- die Förderung der kulturellen Vielfalt in Berlin,
- die soziale Absicherung der Kulturschaffenden,
- Sicherung und Ausbau der Infrastruktur für künstlerische und kulturelle Arbeit,
- Stabilisierung der Förderungen der freien Szene und der Kulturinstitutionen,
- Transparenz, Diversität, Parität und Barrierefreiheit in der Kulturförderung,
- Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit im Kulturbereich,
- Kulturvermittlung und kulturelle Bildung der Bevölkerung,
- Bewahrung des kulturellen Erbes,
- Unterstützung und Würdigung der ohne Gewinnerzielungsabsicht Tätigen im Kulturbereich,
- Einbeziehung der Kulturschaffenden in die Weiterentwicklung von Förderstrukturen.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Gründungsmitgliedern sowie vom Vorstand.
Die Kontaktinformationen des Vorstands lauten wie folgt:
Janina Benduski: @email
Wibke Behrens: @email
Franziska Stoff: @email
Vorstand (J. Benduski, W. Behrens, Fr. Stoff): @email
>> Hier geht es zur Website der neu gegründeten Berliner Kulturkonferenz
Im April 2025 hat ein breit angelegter Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der Inhalte für ein Berliner Kulturfördergesetz begonnen, gefördert von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Anfang April wurde das Prozessdesign und die Zeitschiene auf einem Auftakttreffen vorgestellt und miteinander besprochen, wie gemeinsame weitere Schritte aussehen können. Eines der Ergebnisse war, dass zum Zweck der gemeinsamen Erarbeitung eines Gesetzentwurfs Fachgruppen gegründet werden.
Was ist die Aufgabe der Fachgruppen?
Die Fachgruppen erarbeiten inhaltliche Bausteine für ein Berliner Kulturfördergesetz. Ausgangspunkt ist hier das 2023 veröffentlichte Positionspapier der Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz.
Die in den Fachgruppen erarbeiteten Inhalte dienen als Basis für ein neu aufzusetzendes Berliner Kulturfördergesetz.
Welche Fachgruppen sind möglich?
Im Positionspapier (letzter Stand vom 17.1.2023) wurden gemeinsam übergreifende und spezifische Handlungsfelder definiert und mit ersten Inhalten befüllt. Fachgruppen widmen sich der Ausarbeitung dieser und weiterer Handlungsfelder. In den zahlreichen Treffen der letzten zwei Jahre kamen bereits Änderungs- und Ergänzungswünsche auf, die gesammelt wurden und werden. Weitere Konkretisierungen und Erweiterungen sind an vielen Punkten gewünscht und können auch im Austauschtreffen am 16. Juni 2025 benannt werden.
Aus dem Positionspapier:
Übergreifende Handlungsfelder
- Sicherung der kulturellen Infrastruktur / Räume für künstlerische Praxis
- Soziale Absicherung von Künstler*innen
- Kulturelle Bildung
- Vielfalt, Chancengleichheit und Antidiskriminierung
- Transparente Förder- und Vergabebedingungen
- Governance, Qualitätssicherung
- Ökologische Nachhaltigkeit
- Publikumsentwicklung
Spezifische Handlungsfelder
- Bibliotheken
- Bildende Kunst
- Darstellende und performative Künste, Tanz
- Film- und Medienkunst
- Kulturelles Erbe
- Literatur
- Musik
Ergänzungen aus dem Auftakttreffen, 2. April 2025:
- Digitalität
- Kulturfreiheit/Autonomie der Kultur
- Bezirkliche Kulturarbeit
- Kulturelles Erbe in zwei Themenfelder gliedern:
- Museen
- Archive
Wer kann eine Fachgruppe gründen, wer kann Fachgruppen-Verantwortliche*r werden?
Grundsätzlich können alle Interessierten eine Fachgruppe bilden und jedes Fachgruppen-Mitglied kann mit Mandat FG-Verantwortliche*r werden. Eine Mitgliedschaft in der Berliner Kulturkonferenz oder der Initiative Kultur.Fördern.Gesetz oder eine Beteiligung an bisherigen Arbeitsgruppen ist keine Bedingung. Wichtig ist, dass Expertise und vorhandene Ressourcen geeignet sind. Wir empfehlen, die Verantwortlichkeit für eine Fachgruppe in die Hände dauerhafter Strukturen zu legen, so dass eine Kontinuität in der Betreuung mit angemessenen Ressourcen möglich ist. Es ist außerdem erstrebenswert, dass die Verantwortung für die Fachgruppen über den aktuell geförderten Prozess (bis Ende 2025) hinaus bei denselben Personen/Strukturen bleibt.
Wie ist der Arbeitsmodus der Fachgruppen?
Nach der Fachgruppen-Gründung gehen diese bis September in mindestens vier Arbeitstreffen in die Ausarbeitung der Handlungsfelder des Positionspapiers und damit in die Erarbeitung von Inhalten für ein Kulturfördergesetz. Die FG-Verantwortlichen sind Ansprechpartner*innen und Schnittstelle zwischen den Fachgruppen und Hauptverantwortliche für den Arbeitsprozess der Fachgruppe. Sie nehmen an einer dreitägigen Schulung vom 17. bis 19. Juli 2025 teil. Eine kleine Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als Verantwortliche*r kann gezahlt werden, sofern diese Tätigkeit nicht über eine Festanstellung bspw. in einem Mitgliedsverband abgedeckt werden kann.
Ziele der Schulung für Fachgruppen-Verantwortliche
Die dreitägige Schulung vermittelt den FG-Verantwortlichen vertieftes Wissen in den Bereichen „Juristische Einordnung“, „Verwaltung“, „Gesetzesprozesse anderer Bundesländer“. Sie sind gebeten, die Zwischenergebnisse der Fachgruppen mitzubringen und in der Schulung auf Umsetzbarkeit aus juristischer und administrativer Perspektive zu prüfen. Erfahrungen und Good-Practice-Beispiele anderer Bundesländer sollen helfen, die eigenen Ideen zu reflektieren und ggf. in konkrete nächste Schritte zu überführen.
Zeitplan
Erstes Interessenbekundungen bis Donnerstag, 5. Juni 2025.
Am 16. Juni 2025 fand ein Austauschtreffen zu den Fachgruppen im Ballhaus Prinzenallee statt.
Anstehend:
Bis September 2025: Fachgruppen-Arbeit mit mind. vier Treffen; Abgabe der Zwischenergebnisse Ende September.
Oktober/November 2025: Öffentliche Veranstaltung mit Präsentation der Zwischenergebnisse, inkl. Politik und Verwaltung
November/Dezember 2025: Verfassen eines Readers mit überarbeiteten Zwischenergebnissen (Fachgruppen-Verantwortliche ggf. für Korrekturschleifen benötigt)
Anmeldung zu einer Fachgruppe, Fragen und Anmerkungen:
Besteht Interesse an der Mitarbeit in einer der Fachgruppen oder bei Fragen und Anmerkungen ist Sarah Stührenberg, Prozesskoordination, ansprechbar unter @email
- Positionspapier zum Berliner Kulturfördergesetz (Arbeitspapier, 17.1.2023)
- Berliner Abgeordnetenhaus: Wortprotokoll der 67. Sitzung des Ausschusses für kulturelle Angelegenheiten vom 23.8.2021 mit Anhörung zum Thema „Ein Kulturgesetzbuch für Berlin!“
- Brief von ver.di an die Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus zur Abgeordnetenhauswahl 2021 (siehe S. 5, Abschnitt „Kunst ist Arbeit“) (19.02.2021)
- Auszug aus der Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus am 25. März 2021 zum CDU-Antrag „Ein Kulturgesetzbuch für Berlin!“
- Koalition der freien Szene: Nichts ist erledigt: 11 Punkte für eine neue Förderpolitik (2018)
- Kernaufgaben bezirklicher Kulturarbeit (2005)