Kulturpolitik 

Mindesthonorare für die künstlerische Arbeit

Der bbk berlin unterstützt das Honorarmodell des BBK Bundesverbandes, veröffentlicht im Leitfaden Honorare von 2022 und ist seit 2025 in der AG Honorare und Soziales der Berliner Kulturkonferenz (BKK) vertreten.

BBK Bundesverband: Leitfaden Honorare

Der BBK Bundesverband definiert vier Arbeitsphasen: Vorbereitung, Projektsteuerung, Umsetzung und Vermittlungen. Innerhalb dieser Arbeitsphasen entstehen verschiedene künstlerische Leistungen, für die die Arbeitszeiten zu berechnen sind.

Auch der Einbezug projektübergreifender Arbeit, vom BBK in abweichendem Umfang als investive Arbeitszeit gefasst, verbindet das Modell der Basishonorare von ver.di mit den Ansätzen des BBK.

Mehr erfahren: https://www.bbk-berlin.de/sites/default/files/2022-12/Leitfaden_Honorare_2022.12.10.pdf 

ver.di Kunst und Kultur: Basishonorare für selbständige Kreative

Das Honorarmodell von ver.di ist ebenso sehr gut aufgebaut und durch Modellrechnungen, Praxisbeispiele und Kontextbeschreibungen begründet dargestellt. 

Der bbk berlin sieht es in der Umsetzung etwas kritisch, da die Praxis der unstet freiberuflichen Künstler*innen dem Modell nicht in Gänze entspricht und somit nicht eindeutig die Zielgruppe dieses Modells ist. Trotz einiger Kritik empfiehlt der bbk berlin die Auseinandersetzung mit dem Basishonorarmodell von ver.di, denn es gibt gute Argumentationslinien und Beispielrechnungen darin.

Mehr erfahren: https://www.bbk-berlin.de/sites/default/files/2022-12/2022-12_verdi-Kunst-Kultur_Basishonorare-fuer-Kreative.pdf 

AG Honorare und Soziales der Berliner Kulturkonferenz (BKK) 

Der bbk berlin ist seit 2025 in der AG Honorare und Soziales der Berliner Kulturkonferenz (BKK) vertreten.

Anläßlich einer Anfrage der Kulturministerkonferenz nach einer Honorarmatrix haben zahlreiche Kunst- und Kulturverbände eigene Mindest- und Basishonorare entwickelt, die in unterschiedlichen Formaten vorliegen und teilweise bereits in politische Prozesse eingeflossen sind. Da sich diese Papiere erheblich in Berechnungsgrundlagen, Begrifflichkeiten und Herangehensweisen unterscheiden, ist eine vertiefte vergleichende Auseinandersetzung notwendig, insbesondere mit Blick auf die geplante gesetzliche Verankerung von Mindesthonoraren im Kulturfördergesetz Berlin.

Vor diesem Hintergrund initiiert und organisiert die AG Honorare und Soziales die Diskussionsreihe „Honorarempfehlungen“, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehender Modelle verschiedener Kunstsparten zu analysieren und nachvollziehbar zu begründen. Expert*innen aus Verbänden und Initiativen vergleichen dazu die zugrunde liegenden Berechnungsschritte, um transparente und argumentierbare Grundlagen zu schaffen. Die Reihe läuft bis Sommer 2026 und mündet in ein zusammenfassendes Papier als Basis für weitere kulturpolitische Entscheidungen.

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