01.06.2021 | Corona Soforthilfe II 2020 - Ermittlungsverfahren

Das Berliner Corona-Zuschussprogramm (Soforthilfe II) Ende März bis zum 1. April vergangenen Jahres hat sehr vielen Soloselbständigen – unter ihnen auch Künstler*innen – das wirtschaftliche Überleben in der Pandemie fürs Erste ermöglicht.

In einigen Fällen haben seinerzeit Begünstigte erhaltene, aber nicht benötigte Zuschüsse umgehend an die Investitionsbank Berlin-IBB zurücküberwiesen, die die Zuschüsse auszahlte – vielfach in Verbindung mit zugleich bzw. parallel beantragten Zuschüssen aus dem ersten Corona-Hilfsprogramm des Bundes.

Und genau diese Fälle nimmt die Staatsanwaltschaft jetzt zum Anlass, bei den Antragsstellenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug einzuleiten und circa 2.000 (!) Personen, die den Berliner Zuschuss binnen einer Frist von 2 Wochen zurückgezahlt hatten, zu kriminalisieren. Unter ihnen natürlich auch Künstler*innen, die sich deshalb mit der Bitte um Unterstützung an uns gewendet haben.

Aus unserer (Laien-)Sicht halten wir fest: 

  • Das seinerzeitige Antragungsverfahren stand unter extremem Zeitdruck und war unübersichtlich (wir erinnern an die sogar über Nacht laufenden digitalen Warteschlangen, unzähligen Abbrüchen wegen Netzüberlastung und die bereits nach 4 Tagen erklärte Beendigung der Zahlungen aus dem Landesprogramm).
  • Die Vergabebedingungen waren für viele nicht wirklich eindeutig und klar. Das Antragsformular war vor Antragstellung nicht einsehbar, Antragsstellende hatten nur 60 Minuten Zeit, um den digitalen Antragsprozess abzuschließen.
  • In dieser kurzen Zeit war es für die Antragsstellenden so gut wie unmöglich, vorab steuerrechtliche oder juristische Beratung zu ihrer Antragsberechtigung zu bekommen.
  • Künstler*innen erhielten ab Anfang März 2020 in hoher Zahl Absagen von Ausstellungsvorhaben, Aufträgen, Residenzen und Stipendien. Und so waren für viele Antragsstellende die wirtschaftlichen Folgen zu Beginn der Pandemie, die sie sehr wohl als „existenzbedrohlichen Wirtschaftslage“ wahrgenommen hatten, angesichts ihrer ohnehin unregelmäßigen Einnahmen nicht einschätzbar und vor allem nicht überschaubar.
  • Es wurde von offizieller Seite als unproblematisch dargestellt, wenn zu viel erhaltene Zuschussbeträge zurückbezahlt würden. Dazu wurde sogar von Seiten der IBB regelrecht aufgefordert: „Wer versehentlich zu viel bekommen habe, könne das Geld einfach zurücküberweisen, sagt IBB- Sprecher Christian Hartwich.“, taz vom 17.4.2020, sowie „Sollten Sie nach der Antragstellung feststellen, dass Sie nicht dazu berechtigt sind oder zu viel beantragt haben, zahlen Sie bitte den Zuschuss teilweise oder vollständig wie folgt zurück: Kontoinhaber: Investitionsbank Berlin, IBAN: DE77 1011 0400 0010 1104 00, Verwendungszweck: Rückläufer Bescheid Cxxx-xxxx v. tt.mm.2020. Bitte setzen Sie hinter das Wort „Rückläufer“ den Verwendungszweck der Auszahlung mit Ihrer individuellen Bescheid-Nummer und dem Datum.“, Antwort der IBB in der Berliner Zeitung vom 1.5.2020.*

Es ist abwegig, ausgerechnet denjenigen Betrugsabsichten zu unterstellen, die die Soforthilfe II schnell zurückzahlten. Gerade in diesen Fällen ist doch kein Schaden entstanden! Im Gegenteil: Wer zügig Überzahlungen ausgeglichen hat, wollte damit doch gerade bewirken, dass dieses Geld erneut für Zuschüsse zur Verfügung stehen kann. Die Betroffenen haben solidarisch und in bester Absicht gehandelt.

2.000 Ermittlungsverfahren

  • bedeuten 2.000-mal Angst, Zeit und Anwaltskosten für die Betroffenen,
  • bedeuten Dutzende oder Hunderte von Kriminalbeamt*innen, die diese Fälle, in denen eigentlich kein Schaden entstanden ist, bearbeiten müssen und
  • bedeuten aus Steuergeld finanzierten Ressourcen, die dort fehlen, wo tatsächlich von Kriminalität gesprochen werden muss.

Das ist unverhältnismäßig und widerspricht dem im April 2020 politisch gewollten und propagierten – und dringend notwendigen – Programmzweck einer schnellen und vor allem unbürokratischen Hilfe.

In diesem Sinne hat sich der bbk berlin an Senatsverwaltungen und Abgeordnete gewendet. Zwar teilt man dort grundsätzlich unsere Sicht, will und kann aber die Unabhängigkeit der Justiz nicht in Frage stellen.

Wir erwarten, dass die Vernunft siegt und diese Verfahren so schnell als möglich eingestellt werden. Betroffenen Künstler*innen stehen wir mit Rat weiterhin und wie immer zur Verfügung. 

* Zur Erinnerung - Aussagen der IBB zu den Antragsverfahren Soforthilfe II der Landes- und Bundesmittel:

16.06.2021 ZDF Heute in Deutschland mit der Künstlerin Claudia Wieser ->

01.05.2020 Artikel in der Berliner Zeitung ->

17.04.2020 Artikel in der TAZ ->