02.10.2020 | Kritik: Mit zweierlei Maß - Zu den Bedingungen der Sonderförderprogramme der Stiftung Kunstfonds

Die Stiftung Kunstfonds hat ein neues Programm im Rahmen NEUSTART KULTUR aufgelegt mit 16 Mio. Euro für die coronabedingte Unterstützung von zumeist kommerziellen Galerien. Grundsätzlich gut – aber im Vergleich mit den knapp 9 Mio. Euro in drei Programmen für alle bildende Künstler*innen sowie insbesondere nichtkommerzielle kunstvermittelnde Einrichtungen, Akteur*innen und Initiativen des Kunstbetriebs Deutschlands – eine ganz andere Größenordnung.

Und nicht nur das. Honorare für Galerie-Stammpersonal werden anerkannt – Künstler*innen-Honorare bei den Bewerbungen im NEUSTART KULTUR Programm des Kunstfonds Bonn als „In-Sich-Geschäfte“ verunglimpft. Was bei Künstler*innen und Akteur*innen der freien Szene anscheinend unmöglich war, ist hier erlaubt. Galerien können ihre laufenden Kosten, was Honorare für das Stammpersonal einschließt, zu 20% abrechnen. Zur Erinnerung Künstler*innen und Akteur*innen im Rahmen der Projektförderung war dies als Antragsteller*innen untersagt.

Dass auch Produzentengalerien gefördert werden können, bleibt bloße Behauptung, das Kleingedruckte schließt sie größtenteils wieder aus. Es wird mit zweierlei Maß gemessen und sie machen alle kritiklos dabei mit: die Kulturstaatssekretärin Monika Grütters mit dem Deutschen Kulturrat, dem Bundes-BBK und der Stiftung Kunstfonds in Bonn.

Link zum Sonderförderprogramm der Stiftung Kunstfonds für Galerien