03.12.2020 | OFFENER BRIEF der Künstlerin Antje Guske: Novemberhilfe für Bildende KünstlerInnen

Offener Brief

Der bbk berlin unterstützt wie der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. den OFFENEN BRIEF der Dresdner Künstlerin Antje Guske. Ihre Initiative macht deutlich, dass die Unterstützungskonzepte des Bundes "Neustart für Soloselbständige" ebenso wie die im Brief angesprochene  "Novemberhilfe" den Lebens- und Arbeitsbedingungen von Künstler*innen, besonders auch von Bildenden, in keiner Weise entsprechen. Sie sind völlig unzureichend und darüber hinaus schließen sie sich gegeneinander aus. Die Hilfen greifen nicht und lassen fast alle Künstler*innen außen vor.

OFFENER BRIEF an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und den Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Novemberhilfe für Bildende KünstlerInnen

Sehr geehrter Herr Bundesminister Peter Altmaier,
sehr geehrter Herr Bundesminister Olaf Scholz,

ich wende mich mit der Forderung an Sie, den Bildenden KünstlerInnen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie seit März 2020 allesamt stark betroffenen sind, endlich eine gerechte und adäquate Entschädigung für Ihre Einnahmeverluste zukommen zu lassen.

Ich weise Sie hier daraufhin, dass die von Ihnen öffentlich proklamierte Unterstützung der Soloselbständigen insbesondere der KünstlerInnen, in Form der Novemberhilfen, für nahezu alle Bildenden KünstlerInnen nicht zugänglich sind, da sie nicht antragsberechtigt sind.

Ich bin nach meinem MeisterschülerInnenabschluss seit 14 Jahren hauptberuflich als freiberufliche Bildende Künstlerin tätig und habe regelmäßige Einzelausstellungen, Ausstellungsbeteiligungen und Messeauftritte. Meine künstlerische Arbeit wurde mit Stipendien, Nominierungen für Preise und Projektförderungen gewürdigt. Meine Arbeit umfasst nicht nur mein eigenes künstlerisches Werk. Ich habe mit weiteren KünstlerInnen eine Produzentengalerie gegründet, einen Ausstellungs- und Projektraum als Offspace gegründet und 10 Jahre lang geleitet und viele weitere Projekte realisiert.

In keinem einzigen Jahr meiner 14-jährigen Selbstständigkeit kann ich die für die Antragsberechtigung der Novemberhilfen geforderten 80 % Umsätze, die nachweislich und regelmäßig mit direkt betroffenen Unternehmen zusammenhängen sollen, nachweisen.

Diese Hürde betrifft nicht nur mich, sondern den Großteil eines ganzen Berufszweiges; die Bildenden KünstlerInnen.

Diese Antragsberechtigungsbestimmung geht in dieser Form an der tatsächlichen Arbeits- und Einkunftssituation der Bildenden KünstlerInnen völlig vorbei.

So vielfältig die künstlerische Arbeit ist, so vielfältig sind die Quellen der Einkünfte.

Ein sehr großer Teil der Einnahmen wird z. B. aus Ausstellungen und Verkäufen erzielt, oft in Zusammenhang mit Galerien, welche nicht geschlossen sind, jedoch selbst Einnahmeeinbußen von etwa 40 % zu verzeichnen haben.

Die Bildenden KünstlerInnen sind ganz klar indirekt von den von der Bundesregierung beschlossenen Coronamaßnahmen betroffen, jedoch nicht durch nachweisliche Schließungen, sondern dadurch, dass Ausstellungen, Vernissagen, Künstlergespräche, Podiumsdiskussionen, Referate und vieles mehr, einfach nicht stattfinden.

Die meisten Ausstellungen und Vernissagen wurden schon im Frühjahr auf unbekannte Zeit verschoben. November und Dezember sind zusammen mit den Frühjahrsmonaten die ausstellungsreichste Zeit, mit vielen Extra-Veranstaltungen und sind somit die umsatzstärksten Monate.

Die Einnahmeverluste der Wintermonate 2020/2021 für Bildende KünstlerInnen sind mit bis zu 100 % ein realer Fakt.

Ich fordere deshalb die Änderung der Antragsberechtigung für betroffene Bildende KünstlerInnen nach einem oder allen drei der folgenden möglichen Kriterien:

  1. Bildende KünstlerInnen die nachweislich Mitglied in einem Berufsverband der bildenden Kunst sind.
  2. Bildende KünstlerInnen die in der KSK gemeldet sind.
  3. Bildende KünstlerInnen die beim Finanzamt als solche angemeldet sind.

Ich zitiere hier den Deutschen Kulturrat:

Kunst und Kultur haben eine herausragende Bedeutung für die Gesellschaft. Sie spiegeln gesellschaftliche Debatten wider, sie bieten Reibungsflächen zur Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit, sie weisen über das alltägliche Geschehen hinaus. Kunst und Kultur sind Ausdruck des menschlichen Daseins. Die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur verweist auf die Vergangenheit und den Umgang mit überbrachten Werten, sie hat zugleich eine zukunftsgerichtete Dimension und beinhaltet Visionen einer künftigen Gesellschaft. Kunst und Kultur wird eine herausragende Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung beigemessen. In einer multiethnischen Gesellschaft gewinnen Kunst, Kultur und kulturelle Bildung eine zunehmende Bedeutung, um Integration zu befördern und die positiven Elemente kultureller Vielfalt herauszustellen.“

Ich fordere Sie hiermit auf eine gerechte Antragsstellung auch für betroffene Bildende KünstlerInnen zu ermöglichen und dies nicht nur für die Novemberhilfen, sondern auch für die bereits angekündigten Dezemberhilfen.

Ansonsten begründen Sie mir schlüssig, warum Sie außerordentliche Wirtschaftshilfen für unterschiedlichste Unternehmen bereitstellen, jedoch nicht für die Bildende Kunst!

Was sagt das über unsere Gesellschaft, wenn einzig Kunst und Kultur die Unterstützung versagt wird? Was ist das für ein Signal an die Bildenden KünstlerInnen in Bezug auf die Anerkennung und Würdigung Ihrer vielfältigen und vielschichtigen Arbeit, welche oftmals sogar schon mehr ideeller als finanzieller Natur ist?

Ich sehe hier einen langfristigen und großen Verlust der Kunst- und Kulturvielfalt auf unsere Gesellschaft zukommen, falls Sie hier und jetzt nicht gegensteuern.

Entsprechen Sie der Bedeutung unserer künstlerischen Arbeit für die Gesellschaft und verweigern Sie nicht weiterhin die Würdigung dieser. Lassen Sie den Bildenden KünstlerInnen wie öffentlich angekündigt, eine gerechte Entschädigung für Ihre Einnahmeverluste zukommen!

 

Mit freundlichen Grüßen
Antje Guske

Dipl. Bildende Künstlerin

Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. unterstützt und teilt inhaltlich diese Initiative.

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Dresden, 02.12.2020