08.04.2020 | Offener Brief des bbk berlin e.V. und Sprecher*innenkreis der Koalition der Freien Szene an die Mitglieder und die Geschäftsführung des Deutschen Kulturrats

Offener Brief

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem newsletter Nr. 9 "Corona versus Kultur" vom 7.4. 2020, der sich mit den Folgen der Corona-Krise für Kunst und Künstler*innen auseinandersetzt, wird das aus unserer Sicht ganz unzureichende Corona- Schutzmaßnahmenpaket der Bundesregierung verteidigt. Das ist Ihr gutes Recht. Aber in aller freundschaftlichen und kollegialen Deutlichkeit:

In diesem Text finden sich zahlreiche Aussagen, die falsch oder irreführend sind und an der tatsächlichen Rechtslage vorbeigehen.

Dort heißt es: „Es... gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum Kulturschaffende schlechter oder besser als andere Menschen in Deutschland bei der Absicherung des Überlebens gestellt werden sollten." Das sehen wir auch so.

Konkret reden wir jedoch darüber, wie Kleinstunternehmern, Soloselbstständigen und Freiberuflern, also auch Künstler*innen, aber bei weitem nicht nur ihnen, das wirtschaftliche Überdauern der Corona-Krise ermöglicht werden kann.

Wir fordern von Bund und Land: zahlt schnell, unbürokratisch und zielgenau Zuschüsse an diesen Personenkreis aus. Berücksichtigt dabei, dass für ihn auch der "Unternehmerlohn" Bestandteil der Betriebsausgaben ist, also aus dem Zuschuss auch existenzsichernde Ausgaben für den Lebensunterhalt bestritten werden können.

Diesen geraden Weg will der Bund bislang nicht gehen. Er verweist die Betroffenen statt dessen auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, genauer auf das "Arbeitslosengeld II", populär auch als "Hartz IV" bezeichnet.

Die Gründe dafür verstehen wir nicht. Der bürokratische und -Prüfaufwand ist enorm, der Kostenaufwand ist es auch. Der Bund schätzt die zusätzlichen Kosten für ihn auf 7.5 Milliarden Euro, für die Kommunen auf 2.1 Milliarden Euro nur für das halbe Jahr, in dem der Bezug von ALG II durch Änderungen im Sozialgesetzbuch "vereinfacht" werden soll. Diese Beträge wären besser und wirksamer in den Zuschussprogrammen von Bund und Ländern aufgehoben!

Ähnlich wie die Bundesregierung rechtfertigt der Kulturrat den Verweis auf das Arbeitslosengeld II damit, dass mit "der vereinfachten Grundsicherung (ALG II) vielen Kulturschaffenden ein Weg aus der unmittelbaren existenziellen Not geöffnet" werde und die Grundsicherung im übrigen "keine Fürsorge" darstelle.

Aber natürlich ist sie das, auch "vereinfacht". Das Sozialgesetzbuch II regelt mit den Vorschriften für das Arbeitslosengeld II die staatliche Fürsorge für Bedürftige. Nichts anderes! Ihr geht, auch "vereinfacht" eine Bedürftigkeitsprüfung aller Haushaltsangehörigen voraus, die nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht - man sehe sich die dafür notwendigen Formulare doch einmal an! -, sondern aus unverschuldet Corona-geschädigten Selbstständigen Fürsorgeempfänger macht. Das ist für diese hart arbeitenden Menschen weder leistungs- noch sachgerecht!

So spricht dieselbe Bundesregierung in ihrer Begründung für ihren Gesetzentwurf zur Grundrente ausdrücklich davon, sie solle "von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein." Deshalb nennt sie der zuständige Minister auch "Respekt-Rente". Diesen Respekt erwarten wir auch gegenüber Künstler*innen und allen anderen Selbständigen.

Ihr newsletter-Text spricht weiter davon, es sei durch die befristeten Änderungen im SGB II als Corona - Reaktion des Bundes ein "deutlich vereinfachtes System der Grundsicherung geschaffen", das dazu führe, dass "keine Rücklagen aufgebraucht werden müssen", bevor "die Grundsicherung greift", und dass die Miet- und Mietnebenkosten "ohne weitere Prüfung" anerkannt würden. Leider ist das nicht so einfach. Der Bundesregierung war offenbar klar, dass sie einen erheblichen Teil der Selbstständigen, die Corona geschädigt sind, auf die Fürsorge und damit die Jobcenter verweist und mit entsprechenden Antragsfluten gerechnet werden muss.
Sie begründet ihren entsprechenden Gesetzentwurf deshalb ausdrücklich so: "Das vereinfachte Verfahren ist zur Unterstützung der Arbeitsfähigkeit der Jobcenter erforderlich."

Um die "Unterstützung der Arbeitsfähigkeit", zum Beispiel von Künstler*innen, geht es ihr also nicht in erster Linie.

Was die nicht aufzubrauchenden Rücklagen betrifft, muss zunächst festgehalten werden, dass im Rahmen des Bezuges von ALG II auch im Regelfall ein mit steigendem Lebensalter steigendes "Schonvermögen" nicht verbraucht werden muss. Das Corona-Gesetzes-Paket ändert das SGB II nur insofern, als "Vermögen für die Dauer von 6 Monaten nicht berücksichtigt (wird). Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt."

Was heißt "erhebliches Vermögen"? Es wird für 6 Monate "vermutet", dass kein anzurechnendes Vermögen vorhanden ist, und danach? Gibt es nachträgliche Prüfungen? Was gehört überhaupt zum Vermögensbestand? Da ist vieles unklar; Unsicherheit ist die Folge, und wahrscheinlich Fluten von Sozialgerichtsprozessen.

Es stimmt, dass Miet- und Mietnebenkosten für 6 Monate ohne weiteres anerkannt werden. Das aber entspricht nur der gängigen Praxis der Jobcenter, die ohnehin in der Regel erst nach 6 Monaten Umzüge wegen zu hoher Mietkosten verlangen und sie bis dahin auch vor der "Vereinfachung" bezahlten.

Ebenso, um das jenseits des newsletter-Textes noch anzufügen, relativiert sich eine Aussage der Bundeagentur für Arbeit, man könne trotz ALG II-Bezug weiter selbständig arbeiten. Für 6 Monate - dem "Vereinfachungs"-Zeitraum, ist das ohnehin gängige Praxis der Jobcenter. Und danach?

Gesetzlicher Kern der Hartz-Gesetzgebung ist die Verpflichtung der/s Leistungsempfänger/in/s, jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, jedes Job-Angebot auch im Niedriglohnbereich, jede auch noch so unsinnige Weiterbildungsmaßnahme anzunehmen. Das ist der Grund, weshalb viele Künstler*innen grundsätzlich, auch wenn sie an sich dazu berechtigt wären, ALG II eben nicht beantragen. Ist nämlich ihr Einkommen aus künstlerischer Arbeit gering, liegt es im Ermessen des Jobcenters, ob es diese Selbständigkeit weiter duldet oder ihr Ende erzwingt. Schon deshalb ist es ein Irrweg, sie und alle anderen Selbstständigen jetzt auf das Arbeitslosengeld II zu verweisen. Warum sollen eigentlich Sozialtransferleistungen ohne Not und künstlich aufgebläht werden?

Wir halten an unserer Position fest und fordern den Deutschen Kulturrat auf, seine zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen

Sprecherinnen des bbk berlin e.V.
Sprecher*innenkreis der Koalition der Freien Szene
Geschäftsführung bbk berlin

Deutscher Kulturrat: Corona versus Kultur – Newsletter Nr 9, 7-04-2020