09.05.2022 | Gerechte Arbeitsbedingungen in der Kulturellen Bildung

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Forderungen der AG Kunst und Kultur der ver.di

Kulturpädagogische Angebote eröffnen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Perspektiven und Chancen. Die Möglichkeit zur kulturellen Teilhabe, unabhängig von Herkunftsmilieu und Haushaltseinkommen, stärkt den sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Kulturelle Bildung leistet einen großen gesellschaftlichen Beitrag, doch die Kulturarbeiterinnen und -arbeiter sind oft schlecht bezahlt, hangeln sich von Projekt zu Projekt und ihre Arbeit wird nicht genug wertgeschätzt. ver.di setzt sich dafür ein, dass die Arbeitsbedingungen in der Kulturellen Bildung nachhaltig verbessert werden.

1. Scheinselbstständigkeit vermeiden!
Festanstellung überall dort umsetzen, wo eine Einbindung in den Regelbetrieb bzw. längerfristige oder wiederholte Beschäftigung vorliegt.

2. Einkommen verbessern!
Mindesthonorare müssen als verpflichtende Voraussetzung jeglicher staatlicher Förderung und Finanzierung von kultureller Bildung festgesetzt werden. Der Bund, die Länder und Kommunen müssen dementsprechend ihre Förderrichtlinien anpassen. Für Einzelveranstaltungen, wie z.B. Lesungen oder Workshops von Schulen, müssen ebenfalls verbindliche branchenspezifische Mindesthonorare gelten.
Tarifvereinbarungen dienen als Vergleichsrahmen. Die Vor- und Nacharbeit, Wegzeiten, Materialein-satz usw. müssen entlohnt werden. Qualifikationen der kulturellen Bildnerinnen und Bildner sind zu berücksichtigen.

3. Fort- und Weiterbildungen vergüten!
Honorarkräfte und Selbstständige haben ein Recht auf Fort- und Weiterbildung, der Bildungsaufwand soll in dem Umfang der Honorare abgebildet werden. Fort- und Weiterbildungen müssen, wenn sie vom Arbeits-/Auftraggeber erwartet werden, auch bei Honorarkräften und Selbstständigen vergütet werden.

4. Antragstellung direkt ermöglichen!
Die Antragstellung soll den ausführenden, selbstständigen Künstlerinnen/Künstlern und Schriftstellerinnen/Schriftstellern direkt bei den jeweiligen Projektträgern möglich sein. Dadurch wird die Abhängigkeit der Künstlerinnen oder Künstler von Bildungsinstitutionen und Vereinen verringert und Prozesse werden vereinfacht.

5. Transparenz in der Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen!
Die Entwicklung und Erstellung von Projektanträgen erfordert häufig beträchtliche Arbeitszeit. Antragstellenden und ihren Einreichungen soll daher wertschätzend begegnet werden. Transparenz über Zusammensetzung von Jurys sowie die Offenlegung von Entscheidungskriterien müssen Standard sein.

6. Langfristige Arbeitsperspektiven schaffen!
Die projektbasierte Kurzzeitfinanzierung von kontinuierlichen Bildungsangeboten muss reduziert und durch langfristige Förderzusagen, reguläre Arbeitsverhältnisse sowie institutionalisierte Finanzierung ersetzt werden. Nur nachhaltige Strukturen und Finanzierungszusagen ermöglichen eine finanzielle Absicherung und Planungssicherheit der Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter. Eine Verengung der Förderung auf wenige Themen und bestimmte Zielgruppen durch spezifische Projektförderung ist zu vermeiden.

7. Kooperationsgebot jetzt!
Die Durchlässigkeit der Finanzierungsmöglichkeiten kultureller Bildung zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll ermöglicht werden.

8. Kulturelle Bildung auch als Bestandteil der schulischen Bildung anerkennen!
Kulturelle Bildung muss bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen sowie bei der Einführung von Ganztagsschulen Bestandteil schulischer Bildung werden.

Bereits bestehende, öffentlich geförderten Bildungsstrukturen, wie z.B. Musik- und Kunstschulen, müssen eingebunden werden.

Berlin, im Mai 2022