10.10.2025 | Pressemitteilung des bbk berlin: kulturelle Infrastruktur und die Freie Szene erhalten!
Fünftes Statement des bbk berlin zu den Kürzungen im Berliner Kulturhaushalt 26/27 gegen die Bildende Kunst
Unsere Forderungen lauten weiterhin: FABiK muss bleiben, Atelierräume mit ihren Konditionen sowie die Kunst im Stadtraum gesichert werden!
Die geplanten Kürzungen des Entwurfs der Kultursenatorin gehen wortwörtlich an die Substanz und haben weitreichende Folgen. Nun ist es an der Politik, zu signalisieren, dass sie die kulturelle Infrastruktur und die Freie Szene erhalten wollen.
Denn noch ist Berlin eine Hauptstadt mit Anziehungskraft. Noch kommen viele Kunst- und Kulturschaffende aus aller Welt, um zu bleiben. Ihre Präsentation von Kunst schafft Raum für Diskurs, öffentliche Debatte, Vermittlung und Zugänglichkeit im Stadtraum. Und genau hierfür braucht bildende Kunst verlässliche Produktionsräume in Form von gesicherten Ateliers!
Doch während der Doppelhaushalt 2026/27 um 4 Milliarden Euro auf knapp 44 Milliarden Euro wächst, schrumpft der Kulturetat erstmals seit langer Zeit auf 2%! Die Folge: das Arbeitsraumprogramm kann nicht mit den dringend notwendigen 23,24 Millionen Euro für die Sicherung und Investition in neue Räume rechnen.
Frauke Boggasch, Co-Sprecherin des bbk berlin: “Milliarden werden aufgebaut, aber für Arbeitsräume für Künstler*innen ist kein Geld da? Das nehmen wir so nicht hin. Investitionen in Produktion und Präsentation erfordern einen politischen Geist, der über Verwertbarkeit hinausgeht und gegen den Strom schwimmt.”
Um das zu bestärken, haben Künstler*innen eigeninitiativ die Petition #SaveOurStudiosBerlin gestartet, die am Montag dem Kulturausschuss übergeben wird. Der bbk berlin unterstützt diese Petition, denn die Sperrung von Verpflichtungsermächtigungen gefährdet die Atelierförderung: 82% der Hauptmietverträge sind in privater Hand. Ohne Entsperrungen verliert das Berliner Atelierraumprogramm bis Ende 2027 rund 368 Ateliers. Das ist ein Drittel des Bestands.
Und weiter: Laut „Rote Nummer 2026 DE“ und aktuellen Senats-Stellungnahmen sollen Räume künftig zu Kosten- oder Marktmieten vergeben werden. Das sind Mietkosten, die 85% der geförderten Künstler*innen nicht bezahlen können. Und das beraubt die Atelierförderung ihres eigentlichen Zwecks: bezahlbare Arbeitsräume und eine stabile kulturelle Infrastruktur zu sichern.
Birgit Cauer, Co-Sprecherin bbk berlin: „Für über die Hälfte der Bildenden Künstler*innen bedeutet das das Ende ihrer beruflichen Existenz, da sie ohne Ateliers nicht weiterarbeiten können. Es geht hier um Menschen, die Kunst beruflich ausüben und Steuern zahlen. Vergesst nicht, dass auch der Kunstmarkt ein relevanter Wirtschaftsfaktor ist.”
Wir appellieren daher nochmal eindringlich an die Politik:
Der Fonds für Ausstellungshonorare ‚FABiK‘ muss erhalten bleiben, um in den Kommunalen Galerien die selbstverständliche Honorierung der Arbeit von Kunstschaffenden zu sichern und ihre Tätigkeit klar als professionelle Arbeit anzuerkennen. Nur durch diese gezielte Förderung inkl. der Leitlinien als Qualitätsprädikat der Kommunalen Garantien bleibt die künstlerische Vielfalt in Berlin lebendig.
Der Haushaltstitel 81278 „Künstlerische Gestaltungen im Stadtraum“ sowie die Fortführung des Programms „Draussenstadt“ und des Projektfonds „Urbane Praxis“ muss ausreichend ausgestattet werden.
Der derzeitige Erhalt der Ateliers im Bestand und die Sicherung der Konditionen ist essenziell. Die Sperrung von Verpflichtungsermächtigungen gefährdet die Atelierförderung und somit die gesamte künstlerische Infrastruktur.
Frauke Boggasch und Birgit Cauer,
Sprecherinnen bbk berlin