13.11.2020 | PM Mehr Hilfe für Soloselbständige und die Kultur- und Veranstaltungsbranche

Novemberhilfe weiter konkretisiert – Überbrückungshilfe III kommt –

Eilmeldung des Deutschen Kulturrats: Bund gibt weitere Unterstützung für Kultur- und Kreativwirtschaft in der Pandemie bekannt - Zugangsvoraussetzung zur Novemberförderung für indirekt und mittelbar Betroffene bleibt dennoch viel zu hoch

Die Novemberhilfen gelten nunmehr für

  • direkt betroffene Unternehmen, das sind jene Unternehmen, die direkt schließen mussten wie z.B. Theater oder Konzerthäuser,
  • indirekt betroffene Unternehmen, das sind jene Unternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit im November geschlossenen Unternehmen machen; hierzu zählen z.B. Veranstaltungsfirmen, die mit Veranstaltungsorten zusammenarbeiten,
  • mittelbar indirekt betroffene Unternehmen, das sind jene Unternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit indirekt betroffenen Unternehmen machen; hierzu zählen also z.B. Tontechnikerinnen und Tontechniker, Beleuchterinnen und Beleuchter und andere, die für Veranstaltungsfirmen arbeiten, die indirekt betroffen sind.

Für bildende Künstler*innen ändert sich damit wenig oder nichts.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/11/2020-11-13-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-kultur-und-veranstaltungsbranche.html

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html