13.11.2020 | PM Mehr Hilfe für Soloselbständige und die Kultur- und Veranstaltungsbranche
Novemberhilfe weiter konkretisiert – Überbrückungshilfe III kommt –
Eilmeldung des Deutschen Kulturrats: Bund gibt weitere Unterstützung für Kultur- und Kreativwirtschaft in der Pandemie bekannt - Zugangsvoraussetzung zur Novemberförderung für indirekt und mittelbar Betroffene bleibt dennoch viel zu hoch
Die Novemberhilfen gelten nunmehr für
- direkt betroffene Unternehmen, das sind jene Unternehmen, die direkt schließen mussten wie z.B. Theater oder Konzerthäuser,
- indirekt betroffene Unternehmen, das sind jene Unternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit im November geschlossenen Unternehmen machen; hierzu zählen z.B. Veranstaltungsfirmen, die mit Veranstaltungsorten zusammenarbeiten,
- mittelbar indirekt betroffene Unternehmen, das sind jene Unternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit indirekt betroffenen Unternehmen machen; hierzu zählen also z.B. Tontechnikerinnen und Tontechniker, Beleuchterinnen und Beleuchter und andere, die für Veranstaltungsfirmen arbeiten, die indirekt betroffen sind.
Für bildende Künstler*innen ändert sich damit wenig oder nichts.