16.07.2021 | Steuerliche Behandlung der Stipendien-Sonderprogramme 2020

Steuerliche Behandlung des Stipendien-Sonderprogramms der Senatsverwaltung für Kultur und Europa in 2020

Wie uns die Senatsverwaltung für Kultur und Europa mitgeteilt hat, wird das Sonderstipendium 2020 gemäß der Festlegung der Senatsverwaltung für Finanzen als steuerpflichtiges Einkommen eingeordnet. Eine entsprechende Weisung lag und liegt allen Finanzämtern vor.