18.01.2022 | Brief des bbk berlin an Kulturstaatsministerin Claudia Roth - u.a. zu Ausstellungshonoraren, zur Grundrente und zum Neustart Kultur Programm

Zum Jahresbeginn hat sich der Vorstand des bbk berlin an die Kulturstaatsministerin gewandt, um sie im Amt zu begrüßen und ihr Zusammenarbeit und Austausch anzubieten. Die Erwartungen freiberuflich arbeitender Künstler*innen an die neue Bundesregierung sind hoch. Wie zahlreiche andere Verbände und Berufsvertretungen erhofft sich auch der bbk berlin mutige Schritte in Richtung einer verbesserten sozialen Absicherung von Selbständigen und Freiberufler*innen und deren Arbeit.

Der Vorstand hat gegenüber Claudia Roth die wichtigsten Punkte benannt.

Ausstellungshonorare in geförderten Ausstellungsprojekten für eine gerechte und angemessene Bezahlung künstlerischer Leistungen: Sollte der Bund seine Vorbildfunktion im Sinne einer Selbstverpflichtung annehmen und im Rahmen der durch ihn verantworteten Kunstausstellungen Ausstellungshonorarzahlungen gewährleisten, würde davon mit Sicherheit ein starkes Signal auf weitere Bundesländer und Kommunen zur Nachahmung ausgehen. Die Berliner Vereinbarung zu den Ausstellungshonoraren haben wir im Brief an die Kulturstaatsministerin erläutert.

Die im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetzgebung zur Grundrente, die mehrheitlich die Lebens- und Arbeitswirklichkeit von Künstler*innen ignoriert und sie damit aus der Regelung ausgeschlossen hat, haben wir kritisch kommentiert und um Unterstützung bei zukünftigen Gesprächen gebeten, ebenso wie für eine zielgenauere Integration in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Wir vertreten in diesem Punkt die Position einer generellen Gleichbehandlung selbstständiger und unselbständiger Arbeit.

Claudia Roth übernimmt mit dem BKM wieder die Schirmherrschaft bei den NEUSTART KULTUR Programmen. Auch da wird es weiterhin Handlungsbedarf geben, um die Fortsetzung künstlerischer Arbeit trotz pandemiebedingter Einschränkungen zu ermöglichen. Wir regen an, Sonderstipendien nur an Personen zu vergeben, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. So könnten z.B. Einkommensselbsteinschätzungen nach dem Vorbild der KSK-Praxis oder andere Einkommensgrenzen herangezogen werden, um den besonderen Förderungsbedarf zu berücksichtigen.

Der bbk berlin hofft im Interesse der Künstler*innen auf einen weiterführenden und konstruktiven Austausch mit der Kulturstaatsministerin.