18.08.2025 | Stellungnahme: IBB überprüft massenhaft Empfänger*innen von Corona-Hilfen

Statement

Stellungnahme des bbk berlin zu den Rückforderungen der Corona-Hilfen durch die IBB

In den letzten Wochen und Monaten geht die Investitionsbank Berlin (IBB) verstärkt und in großem Umfang wieder Empfänger*innen der Corona-Hilfen nach und fordert diese zu Rückzahlungen auf. Den bbk berlin erreichen zahlreiche Anfragen betroffener Künstler*innen – nicht nur von Mitgliedern, die mit der Behördenpraxis komplett überfordert sind und aufgrund der angedrohten Rückzahlungsforderungen geradezu verzweifeln.

(K)Eine unbürokratische Hilfe in Corona-Zeiten

In Zeiten der Pandemie und der Lockdowns von 2020 bis 2022 wurden zur Abmilderung der Corona-Krise unterschiedliche Programme geschaffen, die Betroffenen schnell Hilfe gewähren sollten. Im März 2020 konnten Soloselbständige, Freiberufler*innen und Kleinstunternehmen 5.000 EUR Corona-Zuschuss aus dem vom Berliner Senat beschlossenen Programm Corona-Soforthilfe II aus Landesmitteln sowie weitere 9.000 EUR aus Bundesmitteln noch selbstständig online beantragen. Weitere Programme folgten, bei denen dann die Antragsstellung nur noch über Steuerberater*innen oder Wirtschaftsprüfer*innen möglich war. 

Die vermeintlich unbürokratischen Hilfsprogramme waren von Beginn an „mit heißer Nadel gestrickt“, die Antragstellung war nicht unkompliziert, dennoch haben auch viele Künstler*innen aus pandemiebedingter finanzieller Not ihre Anträge gestellt. 

Die Rückforderungsbescheide werden häufig in Massenverfahren ohne Bezug zum jeweiligen Fall erstellt. Meistens wird die Rückforderung darauf gestützt, die Betroffenen hätten nicht an der Endabrechnung mitgewirkt und die erbetenen Unterlagen eingereicht. Die "Mitwirkung”, d.h. den Nachweis der Förderberechtigung durch Buchhaltungs- und Steuerunterlagen, wird dabei so schwer gemacht, da diese häufig nur online oder nur über Steuerberater*innen möglich ist. Auch wird die “Mitwirkung" einfach ignoriert, was die Betroffenen in Beweisschwierigkeiten bringt, da häufig nicht belegt werden kann, dass die Unterlagen bei der IBB angekommen sind. Zunächst wird der kommunikative Zugang zur Behörde erschwert und dann wird die Rückforderung darauf gestützt, die Betroffenen hätten nicht mitgewirkt.

Bei den meisten der uns bekannten Fälle, wurden Mittel nicht missbräuchlich beantragt. Im Gegenteil: Es wurde das bestmögliche versucht, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Gut gemeinte, aber schlecht konzipierte Programme dürfen nicht auf Kosten von Künstler*innen gehen!

Wir fordern die IBB daher dringend auf, ihre Praxis zu ändern!

Dazu gehört, im Sinne der damaligen Corona-Hilfe-Programme zu agieren: nicht automatisiert und ohne Berücksichtigung der Angaben der Betroffenen auf Rückmeldungen der Betroffenen zu antworten, die Möglichkeit, Unterlagen einzureichen zu erleichtern, Anfragen nicht zu ignorieren und Widersprüche oder Briefe tatsächlich zu lesen! 

Von der Politik erwarten wir, den absurden Generalverdacht von den Künstler*innen zu nehmen, sie hätten sich wissentlich bereichert.

Hintergrund:

Von Anfang an Verunsicherung 

Bereits Ende April 2020 begann die IBB die Antragssteller*innen zu „belehren“ (siehe: https://www.bbk-berlin.de/news/28042020-hinweis-zur-rechtsbelehrung-durch-die-ibb-zu-dem-antrag-auf-den-corona-zuschuss-bis

Über das Berliner Landesprogramm, das am 01.04.2020 gewissermaßen über Nacht gestoppt wurde, waren auch Lebenshaltungskosten abgedeckt. 

Aber: Wieviel brauchen Künstler*innen zum Leben? 

Und: Durften Künstler*innen, wie den damalig veröffentlichten Bedingungen zu entnehmen war, zu Recht für Betriebsausgaben zusätzliche Bundesmittel beantragen? 

Im Sommer 2021 hat die IBB dann die Antragsberechtigung auf Corona-Soforthilfe II überprüft und von Zuschussempfänger*innen Belege gefordert. Erste Rückforderungen betrafen auch Kulturschaffende. (siehe: https://www.bbk-berlin.de/news/08072021-corona-update-21-ueberpruefungen-der-ibb-zur-antragsberechtigung-auf-corona

Mitte 2022 folgte die Stichprobenerhebung zur Verwendung der Corona-Soforthilfe II durch die IBB. Das Formular für diese Erhebung war fehlerhaft, da der Zeitraum der Mittelverwendung fälschlicher Weise anstelle von sechs Monaten nur drei umfasste. Füllten Zuschussempfänger*innen also das Formular korrekt aus, drohte ihnen eine Rückforderung! (siehe  https://www.bbk-berlin.de/news/24062022-corona-update-25-stichprobenerhebung-der-ibb-zur-corona-soforthilfe-ii-landeszuschuss ).

Heute fragen sich viele Künstler*innen: Habe ich damals wirklich alles richtig gemacht? 

Seit 2024 schreibt die IBB nun vermehrt und offensichtlich automatisiert Empfänger*innen der Corona-Hilfen an. Es ergehen ellenlange Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide, die ohne anwaltliche Hilfe kaum verständlich sind. Eine Kontaktaufnahme zur IBB ist – wie schon in Corona-Zeiten – nicht möglich. 

Hier waltet eine Behördenpraxis, die die Betroffenen dazu zwingt, Rechtsmittel einzulegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, dann ist gegen den Widerspruchsbescheid nur noch eine Klage möglich, was mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden ist, da sich die IBB zum Teil auch anwaltlich vertreten lässt, so dass im Falle des Unterliegens erhebliche Kosten drohen, die zum Teil auch davon abhalten (sollen), sich gegen die Rückforderung zur Wehr zu setzen. Dabei sind noch viele Rechtsfragen ungeklärt, denn es gab noch nie vorher eine Pandemie mit einer derartigen Massen-Förderung. Die Verwaltungsgerichte müssen sehr viele Fragen im Zusammenhang mit der Förderung noch klären und werden sicher noch Jahre mit dem Thema beschäftigt sein. Momentan rollt eine Klagewelle auf die Verwaltungsgerichte zu. Existentiell ist die Problematik vor allem für Künstler*innen, die zu den Geringverdienenden gehören und generell um ihre berufliche und damit auch private existenzielle Absicherung kämpfen müssen. 

 

Die Stellungnahme ist gezeichnet von:

berufsverband bildender künstler*innen berlin e.V.

Festiwelt e.V. – Netzwerk der Berliner Filmfestivals

IG Jazz Berlin 

inm - initiative neue musik berlin e.V. 

Netzwerk freier Berliner Projekträume und -initiativen e.V.

Netzwerk freie Literaturszene Berlin (NFLB)